Hallo zusammen,
wir haben folgenden Fall:
Ein Ersatzmitglied rückt nach und möchte nach §34_3 ALLE BR Unterlagen einsehen, da er aber in der Vergangenheit als nicht BRM selbst in einem Fall persönlich beteiligt war, will der BRV im die Einsicht dieser Daten verwehren.
Dazu hat der amtierende Betriebsrat vor Amtsantritt schnell noch die Geschäftsordnung um diesen Punkt ergänzt.
Das nun vollwertige Ersatzmitglied droht mit einer Klage vor dem Arbeitsgericht, er ist der Meinung das es keine Einschränkung der Einsicht in Daten und Protokolle unter den Betriebsräten geben darf. ( Gleicher als Gleich ...)
Vielen Dank für Eure Meinungen
Viele Grüße
Deepsea: