Hallo,
unser AG hat von PC/Notebook auf ThinClient (Igel) umgestellt und hat in diesem Rahmen ohne den BR mit einzubeziehen, beschlossen, dass auch der BR keinen PC mehr hat sondern auch nur noch einen ThinClient-Zugang erhält.
Gemäß § 40 Abs.2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) muss der Arbeitgeber dem Betriebsrat Informations- und Kommunikationstechnik "in erforderlichem Umfang" zur Verfügung stellen.
Kann der BR nun verlangen, dass er einen eigenen PC/Notebook bekommt oder ist mit der neuen Technik dem Anspruch genüge getan?