Unregelmäßigkeiten Wahlvorschlag - Kandidaten

  • Hallo zusammen,

    in einer eingereichten Liste (Wahlvorschlag) werden Unregelmäßigkeiten immer deutlicher. Mittlerweile hat sich ein Kandidat von der Liste nehmen lassen, weil er nicht wusste, was er da unterschreibt. Er rief den WV an und frage, ob er auf der Liste sei und ließ sich von der Liste abnehmen.

    Desweiteren besteht der (begründeter) Verdacht, dass es einigen anderen auch so ergeht.

    a) muss der Listenführer eine neue Liste einreichen, wenn einer sich wieder entfernen lässt. Bis wann muss die neue Liste oder der Mangel behohen sein

    b) kann der VW die weiteren Fälle prüfen? (Danke an bereits eingegangenen Antworten)

    c) was ist die Konsequenz, welche Schritte muss der WV einleiten, wenn der Verdacht der Manipulation sich bewarheitet?

    Vielen Dank!

    ITNETWORKER

  • Hallo zusammen,

    mir stellt sich auch die Frage, ob der Wahlvorstand überhaupt was tun darf?

    Es heißt doch eigentlich, dass sich der WV rauszuhalten hat und der Kandidat sich an den Listenführer zu wenden hat.

    Der Wahlvorstand macht doch keine Detektivarbeit, er prüft, ob die Angaben stimmen, welche eingereicht wurden. Oder liege ich da falsch?

    Wenn der Listenführer ihn nicht streicht, weil die Liste sonst ungültig ist, oder der Kandidat ihn nicht mehr erreicht und alles zu knapp wird, dann bleibt der Kandidat drauf und kann nach der Wahl die Wahl zum BR ,falls es dazu kommt, ablehnen.

    Interessant wäre noch: Muss/darf der Wahlvorstand den Kanditaten, der von der Liste will aufklären/informieren was er zu tun hat?

    LG Inirimi

  • hallo Inirimi,

    diese Diskussion hatten wir auch schon hier:https://www.betriebsrat.de/por…orschlagsliste-10745.html

    Wenn der kandidat aber nicht mehr Kandidieren will und die Frist zur Einreichung eines Wahlvorschlages noch nicht abgeschlossen ist, so kann der Kandidat dann selber eine Liste aufmachen und Kandidieren. Dann muss er sich erkären, auf welche Liste er nun sein will, macht er das nicht ist er auf sämtlichen Listen zu streichen, daher, klar kann ein Bewerber gestrichen werden, wenn der § 6 Abs. 7 der Wahlordnung zieht und sich dann nicht erklärt

    Gruß

    Rabauke



  • Der Wahlvorschlag wird vom Wahlvorstand nur auf Gültigkeit geprüft. Also genug Stützunterschriften und ob für jeden Kandidaten die Einverstäniserklärung unterschrieben ist.

    Ob ein Kandidat da wusste was er unterschreibt mit seiner Einverständniserklärung ist nicht durch den Wahlvorstand zu prüfen.
    Auch kann der Wahlvorstand keinen Kandidaten von einer eingereichten Liste streichen. Die Liste kann nach der ersten Stützunterschrift nicht mehr verändert werden.
    Die Ausnahme ist wenn der Kandidat auf zwei verschiedenen Listen kandidiert.

    Das ist aus meiner Sicht nirgentwo eine Manipulation der Wahl. Das ist wenn dann nur Unwissen von Personen welche sich haben aufstellen lassen.

    a) ist also nicht relevant weil nicht möglich.
    b) ist nicht relevant und nicht Aufgabe des Wahlvorstandes.
    c) ist auch nicht relevant.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Hallo Wolfgang, liebe Forumsmitglieder,

    zunächst einmal ist es erstaunlich, dass hier Bezug auf eine PN genommen wird. Eine PN ist, völlig richtig, ausschließlich eine PN. Diskretion ist ein hohes Gut. Ein PN ist ein Vertrauenserweis und ich finde es äußert bedauerlich, dass die Tatsache, dass eine PN stattgefunden hat, überhaupt erwähnt wird.

    Was den Vorgang an sich betrifft, so ist es nicht überraschend, dass in VW verunsichert ist, wenn diverse Anhaltspunkte für Manipulation massiv kommunziert werden. Dank der Beiträge und Antworten konnten die richtigen Schlussfolgerungen gezogen werden und gehandelt oder eben nicht gehandelt werden.

    Jemanden öffentlich als Fehlbesetzung oder Problem abzuqualifizieren, weil er - in seiner Unerfahrenheit- sich vertrauensvoll mit seinen Fragen an das Forum oder gar über PN wendet, scheint mir nicht der faire und kollegiale Umgang zu sein, der in diesem Forum üblich ist.

    Vielen Dank für Eure Antworten und Mühe!

    ITNETWORKER - BR

  • Hallo,

    da hast Du aber was gründlich mißverstanden.

    Wir sind hier nicht geheimdienstlich tätig und deswegen ist eine PN an sich in einem Forum keine besonders geheime Sache, die irgendwie geschützt werden muß. Der Popanz, den Du hier aufbaust, ist völlig daneben.

    Und wenn Du offensichtlich unbelehrbar bist und das, was Du schon an Auskünften hast, ignorierst, dann mußt Du Dir halt auch mal Klartext anhören. Fürs Wattebäuschen schmeißen fühle ich mich zumindest nicht zuständig.

  • @itnetworkbr, mit Verlaub: Reg Dich ab, lass die Kirche im Dorf. Pass auf, dass Du Dich hier nic ht allzusehr blamierst.

    1. Ihr habt als WV bereits einen gravierenden Fehler gemacht, der zur Anfechtbarkeit der Wahl führen kann und der hoffentlich reversibel ist, nämlich die Streichung einer gesetzeskonform (mit Unterschrift) zustande gekommenen Kandidatur ohne die entsprechende gesetzliche Grundlage ("hat sich von der Liste nehmen lassen" ist nur so zu lesen).

    2. Ihr wart drauf und dran, diesen Fehler noch auszuweiten, indem Ihr detektivische Ermittlungen mit dem Ziel ggf weiterer Streichungen von Kandidaturen anstrebtet.

    3. Dass Ihr eine "ungenügende Vorstellung von (...) Aufgaben, Pflichten und Rechten" eines WV habt, ist eine Kritik in der Sache, wenn auch eine harte. So lange es nicht rein ad hominem oder gar beleidigend wird, muss man inhaltliche Härte im Diskurs schon aushalten können. Und m.E. ist Wolfgangs Einschätzung auch nachvollziehbar, denn dass das, was Ihr gemacht habt, nicht gangbar ist, und was das Vorgehen wäre bei (legalen) Streichungen von einer Liste (also nach Doppelkandidaturen), sollte man als WV nach den erfolgten erforderlichen Schulungen, die Ihr hoffentlich absolviert habt, wissen.

    4. Dass Du pNs verschickt hast, hast Du doch selber kundgetan ("Danke an bereits eingegangene Antworten"). Desweiteren ist die Tatsache, dass es es überhaupt pNs gab, in keinster Weise schutzwürdig. Und Wolfgang hat explizit inhaltlich nur auf seinen Teil der pNs Bezug genommen.

    @all: "Manipulation" ist schon ein sehr hartes Wort - mir geht es eh nicht ein, wie die Unterschrift zur Bestätigung einer Kandidatur ohne Wissen der unterschreibenden Person abgegeben werden kann. Wer unterschreibt, ohne nachzusehen, was er/sie da abzeichnet, ist doch mit dem Klammerbeutel gepudert.

    Ich erweitere aber mal die Frage: Was wäre, wenn dem WV de begründeten Verdacht hätte, dass die Unterschriften gefälscht sind? Dann müsste er wohl nachrecherchieren, oder?

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Moin Winfried,

    da ich mich Deinen Ausführungen nur vollinhaltlich anschließen kann, sage ich da nix weiter zu, sondern nur noch hierzu:

    Zitat von Winfried

    Was wäre, wenn dem WV de begründeten Verdacht hätte, dass die Unterschriften gefälscht sind? Dann müsste er wohl nachrecherchieren, oder?

    Bzw. auch hier schließe ich mich diversen Vorrednern an:

    Zitat von suppenkasper

    Der Wahlvorschlag wird vom Wahlvorstand nur auf Gültigkeit geprüft. Also genug Stützunterschriften und ob für jeden Kandidaten die Einverstäniserklärung unterschrieben ist.

    Zitat von whoepfner

    ist der WV keine Ermittlungsbehörde, sondern hat lediglich die formalen Voraussetzungen bei einer Listeneinreichung zu prüfen.

    Selbstverständlich wäre eine gefälschte Unterschrift ein klarer Fall von Urkundenfälschung. Aber ein Wahlvorstand ist wegen seiner Aufgaben für mich eher ein Vertreter der Legislative (vielleicht ja auch der Exekutive, weil ja ausführendes Organ), aber ganz sicher nicht der Judikative. D.h. der Wahlvorstand hat das Recht eine Urkundenfälschung zur Anzeige zu bringen, hieraus aber eigenständig weitergehende Sanktionen/Aktionen abzuleiten ist sicher nicht seine Aufgabe!

    Deswegen sage auch ich ganz klar: Nein, er MUSS nicht nachrecherchieren. Gleichwohl DARF er es tun. Aber nur um die amtlichen Ermittlungsbehörden zu unterstützen. (Belege/Zeugen sammeln und Anzeige erstatten.)

    Gruß vom Niederrhein ins Bajuvarenland

    Moritz

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Da im Lauf dieses Beitrags vor und hinter den Kulissen unterschiedliche Auffassungen geäußert wurden, was aus privaten Nachrichten öffentlich wiedergegeben werden darf und was nicht, wird der Beitrag geschlossen, um weiteren Unbill vorzubeugen.

    Nur zur Klarstellung: Eine private Nachricht dient der Kommunikation zwischen zwei Usern. Sie ist nicht öffentlich. Wer -private- Inhalte mitteilt, darf darauf vertrauen, dass es vertraulich bleibt. Manches ist jedoch nicht "privat" in diesem Sinne, das sollte man berücksichtigen.

    Ansonsten bitte ich darum, friedlich zu bleiben und freundlich zu kommunizieren.

    Danke

    Peter