Hallo liebes Betriebsrat-Forum,
Ich habe direkt mal Fragen an Euch über Gewohnheitsrecht,
unsere AG bei uns in die Pauseraum hat für die letzte 4 jahre kaffee (eine art) und wasser kostenlose angeboten.jetzt will plotzlich ab sofort kaffee 0.30 € verlangen.
unsere meinung an wenn eine AG bestimmte Handlung oder Verfahrensweise über einen langen Zeitraum (3 Jahre) ohne vorbehlt ausgeübt und dies von allen Beteiligten akzeptiert wird. Denn dann besteht ein ungeschriebener Anspruch, diese Handlung auch weiterhin auszuführen.
Gewohnheitsrecht ist ein ungeschriebenes, aber oft geltendes Recht. was meinen sie ist das ratsam mit AG mit seine handlung im streit gehen?
Vielen dank
Billy Boll