Verweigerung Lohn und Gehaltseinsicht

  • Hallo,

    uns wir die Lohn und Gehaltseinssicht verweigert, bzw. wenn wir dies bekommen sollen, dann nicht von Meistern und Produktionsleitung.

    Wie ist hier die weitere Vorgehensweise, können wir direkt das Arbeitsgericht anschreiben oder müssen wir erst einen Anwalt nehmen.

    Bei uns wurde bevor der Betriebsrat gegründet wurde, eien Woche vorher noch schnell ein Entgeldmodell eingeführt, aber ohne dass die Mitarbeiter eine detallierte Stellenbeschreibung haben.

    Einen Kurs über Einigungsstelle und Gerichtsbarkeit haben wir erst in einem Monat, brauch die Daten aber noch diese Jahr.

    Gruß Manfred

  • Wünsche euch viel Erfolg. Wir sind klagen inzwischen seit 18 Monaten. Haben vor der ersten Instanz recht bekommen, der Arbeitgeber möchte aber gerne ne extra Runde drehen, im Januar geht es in der zweiten Instanz weiter.

    Was deine Fragen angeht, ihr könnt zwar auch direkt zum Arbeitsgericht und den Antrag in der Antragsstelle formulieren lassen, aber warum solltet ihr das tun? Das Beschlussverfahren kostet den Arbeitgeber gar nichts (an Gerichtskosten). Wenn ihr nicht wenigstens die Kosten verursacht, die der Arbeitgeber zu tragen hat (also euren Anwalt), könnte das als Einladung missverstanden werden, euch zukünftig alles vor Gericht erstreiten zu lassen - eben weil es ja sowieso nichts kostet.

    In diesem Jahr könnt ihr euch die Einsichtnahme wohl abschminken, ich hab ja oben schon dargestellt wie lange es bei uns bisher dauert

  • Wie sang Rainhard Fendrich mal so schön im Tango korrupti: "Nimmst du dir einen Anwalt, der was kann halt..."

    Will sagen: nicht irgendeinen, sondern wirklich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Und das gar nicht so sehr um den AG zu ärgern (was ich persönlich immer einen sehr zweifelhaften Grund finde), sondern weil es gerade vor Gericht auf jedes Detail ankommt. Ohne Anwalt habt ihr so gut wie keine Chance hier irgendwas zu erreichen.

    Und da der Anwalt in dem Moment "Sachkosten gem. § 40 BetrVG" ist, braucht ihr noch nicht einmal das OK des Arbeitgebers. Bloß einen ordentlichen Beschluss. Den formuliert euch der Anwalt (schon aus reinem Eigeninteresse, er will schließlich am Ende bezahlt werden).

    Im Übrigen, fürchte ich, haben die Kollegen leider völlig Recht. Ja, ihr seid im Recht. Ja, ihr werdet die Einsicht bekommen (müssen). Aber noch dieses Jahr? Nicht wenn der AG sich auch nur im Ansatz auskennt.

    Bei der Produktionsleitung weiß ich es nicht, aber bei den Meistern bin ich mir relativ sicher, dass sie keine Leitenden Angestellten sind. (Tipp: für alle, die in der Wählerliste standen, dürft ihr auch die Gehaltseinsicht fordern.)

    Das ist so ein Punkt, wo ich geneigt bin, den AG zu fragen, ob wir das jetzt zum neuen Firmenstandard machen, dass sich jede Seite alles vor Gericht erkämpfen muss? Dann schon mal viel Glück bei der nächsten Einstellung...

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hi,

    ich an Eurer Stelle würde den AG noch einmal anschreiben, und die Gehaltseinsicht einfordern mit Fristsetzung und gleichzeitigen Androhung das ihr bei weiterer Weigerung einen Anwalt konsultiert.

    Mache AG lernen nur wenn es Geld kostet.

    Ihr habt das Recht alle Gehaltslisten einzusehen, auch von den Meistern, Vorarbeiter und und.