Liebe BR-Kollegen,
unser Gremium (3 Personen, keine Ersatzmitglieder) wird sich in ein paar Monaten aus verschiedenen Gründen auflösen.
Aktuell sieht es nicht danach aus, dass in der momentanen Situation BR-Neuwahlen stattfinden werden bzw. sich Kandidaten dafür finden.
In unserer 3jährigen Schaffensperiode haben wir 2 Betriebsvereinbarungen mit der Geschäftsführung geschlossen (eine große zur Arbeitszeit/Überstundenregelung und eine kleine zur Vorlage der AU-Bescheinigung).
Jetzt fragen wir uns: Wenn es keinen Nachfolge-BR gibt, sind die beiden BVs dann überhaupt noch gültig?? Sind sie gültig, wenn es z.B. in 1 Jahr wieder einen BR geben sollte? Was gilt in der "Zwischenphase"?
Eine BV kann ja nur zwischen 2 Parteien existieren. Wenn eine Partei (also der BR) nicht mehr existiert, gibt es also die BVn nicht mehr und der AG kann tun und lassen, was er möchte?
Oder kann der AG die BVn kündigen und wo keine Gegenwehr vom nicht existenten BR, da auch keine Konsequenz?
Vielen Dank für Eure Rückmeldungen!
ink