Versetzung des BRV

  • Servus zusammen.

    Folgender Sachverhalt:

    ca. 90 Mitarbeiter, kein TV, 5er Gremium

    Unser AG möchte mich (BRV) in eine andere Abteilung versetzen. Ich würde dort keine Tätigkeit übernehmen wie sie in meinem AV festgehalten ist.

    Als Grund wird Rückstand bei den Lieferungen und erhöhtes Arbeitsaufkommen in der "neuen" Abteilung genannt.

    Ich habe Erfahrung in dieser Abteilung da ich dort bereits mehrere Jahre gearbeitet habe. Damals aber als Vorgesetzter, jetzt soll ich als "normaler" MA eingesetzt werden.

    Die Versetzung soll Ende Nov. durchgeführt werden. (Anhörungsfrist wird durch AG eingehalten)

    Fragwürdig ist aber folgender Umstand:

    In meiner jetzigen Abteilung ist ebenfalls erhöhtes Arbeitsaufkommen. Die MA werden seit mehreren Wochen gefragt, ob es möglich wäre eine freiwillige 6. Schicht zu übernehmen. Ein aktueller Aushang beinhaltet eine Liste, auf der bis einschließlich Ende November diese freiwilligen Schichten erbeten werden.

    Zusätzlich kommt hinzu, das aus meiner jetzigen Abteilung in verganger Zeit bereits 2 MA abgezogen wurden. (Arbeitsverdichtung für die restlichen MA) Wenn ich jetzt ebenfalls versetzt werden würde, würde dies weiterhin dazu betragen.

    Der Rückstand der Lieferungen ist vermutlich auf falsche Planung zurück zu führen. Das müssen wir aber noch klären.

    Ein weiterer Punkt ist der, das neue Maschinen angeschafft werden sollen. Unser AG weißt dies auf Nachfrage des BR zurück. Wobei unsere Drähte in die Verwaltung bestätigt haben, das dies bereits konkret geplant ist und dies dort angesprochen wurde. Es fehlt quasi nur noch eine unterschrift von einem weiteren Geschäftsführer/Teilhaber.

    Der BR hat hier bedenkten, das 4 Maschinen verkauft werden sollen und dafür nur 2 oder 3 Neue (theoretisch schnellere) kommen. Folgedessen sind MA "übrig", die dann "verschwinden" sollen.

    Da wir bereits einige Gerichtsverfahren gegen unseren AG geführt haben und allgemein der garstige BR sind, vermuten wir hier das ich auf das "Abstellgleis" geschoben werden soll. Unser AG praktiziert eine solche Vorgehensweise bereits schon länger.

    Nun zu unseren Fragen:

    Was können wir tun um dieser Versetzung effektiv zu Widersprechen?

    Da ich eine andere Tätigkeit im AV stehen habe, bleibt dem AG letzendlich nur eine Änderungskündigung?

    Kann ich dagegen etwas unternehmen?

    Was können wir unternehmen, wenn uns der AG nicht über Neuanschaffungen bzgl. der Maschinen informiert? (AG behauptet immer das es keine konkreten Pläne dazu gibt)

    Gibt es noch Fragen die uns dazu beschäftigen sollten?

    Danke im Voraus.

    *in den Raum werf*

    §80 Abs.1 Nr.2 und Nr.8 BetrVG (Beschäftigungssicherung)

    §80 Abs.2 BetrVG (Informationsrechte)

    §87 Abs.1 Nr.6 (Neue Maschinen)

    §99 Abs.2 Nr.3 und Nr.5 (zur Versetzung)

    Beste Grüße,

    Felltrompete


    Manche Menschen reden als könnten sie das Wasser teilen. Meistens bringen sie nicht einmal Wasser zum kochen!

  • Das sind gleich viele Fragen...

    Nehmen wir einmal an, die neuen Maschinen kommen tatsächlich (keine Ahnung wie zuverlässig deine Quellen sind), mit dem was du schilderst, wäre es auch denkbar, dass der AG gar keine AN entlassen will, aber jetzt auch keine mehr einstellen, die er bald nicht mehr braucht und deswegen im Moment versucht so über die Runden zu kommen. (Wie gesagt, ich kenne die Verhältnisse bei euch nicht, aber rein aus der sachlichen Schilderung wäre auch das ein möglicher Weg.)

    Inwiefern 87 (1) Ziffer 6 hier eine Rolle spielt vermag ich nicht zu sagen, weil ich ja nicht weiß um was für Maschinen es geht. Wenn es aber (z.B.) um neue Druck- oder CNC-Maschinen geht, die dann komplett den AN an der Maschine gläsern machen, hast du natürlich Recht.

    Einen Widerspruchsgrund zur Versetzung sehe ich hier erst einmal in der Ziffer 4 des Absatzes 2 des § 99 BetrVG, da du hier Arbeiten außerhalb deines Arbeitsvertrages machen sollst, und die Arbeit als "normaler" Arbeiter, wo du früher Vorgesetzter warst einer Degradierung gleich kommt.

    Kannst du eurer GF die Anschaffung der Maschinen auf den Kopf zusagen, ohne deine Quellen hinzuhängen?

    Dann würde ich das Gespräch suchen, frei nach der Devise: pass auf Chef, ich weiß, du hast das und das vor. Wenn wir uns jetzt hinsetzen und du uns erklärst, dass mit den neuen Maschinen der Personalengpass bereinigt wird, und keine weiteren Stellen abgebaut werden, dann ziehen wir mit und kriegen das gemeinsam hin.

    Willst du uns aber weiter veralbern und machst einen auf doof und unwissend, dann haben wir schon mal den Antrag auf Einstweilige Verfügung vorbereitet, weil du uns in die Anschaffung der neuen Maschinen nicht eingeweiht und unser MBR nach Ziffer 6 (wenn es denn zieht) missachtet hast. Und die Versetzung darfst du dir auch vor dem ArbG erstreiten, weil wir ihr nicht zustimmen. Und die Überstunden sind auch abgelehnt...

    Sach an, Chef, welchen Weg gehen wir?

    Wie pflegte eine liebe Kollegin in solchen Momenten immer zu sagen? I now declare the bazar open...

    Neue Maschinen könnten auch eine Betriebsänderung gem. § 111 BetrVG sein.

    Habt ihr einen Arbeitsrechtler an der Hand (also einen RA)? Dann lasst euch von dem mal einen Brief verfassen, wo ihr eurem AG in den schwärzesten Farben schildert, welche Möglichkeiten ihr als BR habt, ihm da kräftig Sand ins Getriebe zu streuen. Und dass das alles doch gar nicht Not täte, ihr wäret ja bereit mit ihm zusammen in die Zukunft zu gehen. Das setzt aber ein bisschen guten Willen von beiden Seiten voraus. Und wenn er nicht will... warum solltet ihr wollen? (Letzteres schreibt man natürlich nicht in den Brief, so etwas bringt man "auf der Tonspur", möglichst ohne Zeugen rüber ;) )

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Danke für die flotte Antwort und die Hilfestellung.

    Zitat von Moritz:

    Inwiefern 87 (1) Ziffer 6 hier eine Rolle spielt vermag ich nicht zu sagen, weil ich ja nicht weiß um was für Maschinen es geht. Wenn es aber (z.B.) um neue Druck- oder CNC-Maschinen geht, die dann komplett den AN an der Maschine gläsern machen, hast du natürlich Recht.

    Es handelt sich um CNC-Maschinen. Ein BDE/MDE-System ist auch im Gespräch. Daher würde dieser Punkt zutreffen.

    Zitat von Moritz:

    Kannst du eurer GF die Anschaffung der Maschinen auf den Kopf zusagen, ohne deine Quellen hinzuhängen?

    Ja.

    Zitat von Moritz:

    Habt ihr einen Arbeitsrechtler an der Hand (also einen RA)? Dann lasst euch von dem mal einen Brief verfassen, wo ihr eurem AG in den schwärzesten Farben schildert, welche Möglichkeiten ihr als BR habt, ihm da kräftig Sand ins Getriebe zu streuen. Und dass das alles doch gar nicht Not täte, ihr wäret ja bereit mit ihm zusammen in die Zukunft zu gehen. Das setzt aber ein bisschen guten Willen von beiden Seiten voraus. Und wenn er nicht will... warum solltet ihr wollen? (Letzteres schreibt man natürlich nicht in den Brief, so etwas bringt man "auf der Tonspur", möglichst ohne Zeugen rüber ;) )

    Wenn wir jetzt mit einem RA in Kontakt treten, bekommen wir keinen kurzfristigen Termin. Wie können wir dann vorgehen wenn plötzlich der LKW auf dem Hof steht und die Maschinen abgeladen werden?

    Mir ist gerade noch ein Punkt ins Auge gefallen, der sich mit deiner o.g. Aussage mit der Degradierung schneidet: §37 Abs.5 BetrVG

    Beste Grüße,

    Felltrompete


    Manche Menschen reden als könnten sie das Wasser teilen. Meistens bringen sie nicht einmal Wasser zum kochen!

  • Zitat von Felltrompete

    Wenn wir jetzt mit einem RA in Kontakt treten, bekommen wir keinen kurzfristigen Termin. Wie können wir dann vorgehen wenn plötzlich der LKW auf dem Hof steht und die Maschinen abgeladen werden?

    Zum Einen habt ihr dann den falschen Anwalt, wenn er sich nicht um euch kümmern kann, wenn ihr ihn braucht, zum Anderen ist doch das genau der Grund jetzt den Kontakt aufzunehmen, damit alles schon besprochen und geklärt ist, bevor die LKW auf dem Hof stehen, nicht? Wenn die erst mal da sind, ist alles zu spät!

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hallo Felltrompete,

    eigendlich bist du aus der Beratung raus weil es dich betrifft ;).

    Sollte der BR ohne dich (also ohne deine Beteiligung) widersprechen wollen so kann er das tun unter Anwednung der 5 gründe die bei Personellen Maßnahmen gültig sind tun.

    Wenn du weiterhin andere Tätigkeiten ausübern sollst, so beinhaltet dieses auf meiner Sicht eine Änderugnskündigung ;) also eine Kündigung. diese ist nur mit Zustimmung des BR möglich. Sollte der BR also die Zustimmung verweigern würde ich als BR darauf hinweisen, dass es sich mit dieser Maßnahme um eine Änderungskündigung handelt, die Ohne Zustimmung des BR bei einem BR-Mitglied nicht möglich ist. Der Änderungskündigung wird auch die Zustimmung verweigert, da die Erforderliche Maßnahme den BRV benachteiligt durch die zu niedrig bewertete Arbeitsaufgabe, die nicht den kenntnissen und Anforderungen die Felltrompete auf grund seines AV hat entspricht.

    Gruß

    rabauke

    PS: mein BR hatte vor ca. 20 Jahren meine damalige Versetzung zugestimmt, weil die diese Nachteile (zu niedriege Arbetisaufgabe) nicht als Nachteil sahen, das das Geld gleich gebleiben war. Ich war daraufhin hiergegen arbeitsgerichtlich vorgegangen, und die Arbeitsrichterin ist meiner Argumentation. Mein Arbeitgeber hat daraufhin mir eine Stelle die gleichwertig war in der neuen Abteilung angeboten

  • Zitat von Rabauke:

    ...

    eigendlich bist du aus der Beratung raus weil es dich betrifft ;).

    ...

    Ich frage natürlich nur nach, um mein allgemeines Wissen in Hinsicht auf meine Betriebsratstätigkeit zu erweitern. Keinesfalls um in eigener Sache zu recherchieren!

    :lol:

    Ich erinnere mich dunkel daran, das ich iwo gelesen habe, das der AG einen MA bis zu 4 Wochen eine andere Tätigkeit zuweisen kann ohne dies beantragen zu müssen. Fragt mich bitte nicht wo das steht, evtl. hab ich auch nur schlecht geträumt.

    Müsste ich denn die 4 Wochen akzeptieren, wenn ich danach wieder in meine aktuelle Abteilung zurück kann?

    Beste Grüße,

    Felltrompete


    Manche Menschen reden als könnten sie das Wasser teilen. Meistens bringen sie nicht einmal Wasser zum kochen!

  • Hallo,

    das mit den 4 Wochen ist ein Monat

    In § 95 Abs.3 Be­triebs­ver­fas­sungs­ge­setz (Be­trVG) wird „Ver­set­zung“ so de­fi­niert:

    „Ver­set­zung im Sin­ne die­ses Ge­set­zes ist die Zu­wei­sung ei­nes an­de­ren Ar­beits­be­reichs, die vor­aus­sicht­lich die Dau­er von ei­nem Mo­nat über­schrei­tet, oder die mit ei­ner er­heb­li­chen Ände­rung der Umstände ver­bun­den ist, un­ter de­nen die Ar­beit zu leis­ten ist. Wer­den Ar­beit­neh­mer nach der Ei­gen­art ih­res Ar­beits­verhält­nis­ses übli­cher­wei­se nicht ständig an ei­nem be­stimm­ten Ar­beits­platz beschäftigt, so gilt die Be­stim­mung des je­wei­li­gen Ar­beits­plat­zes nicht als Ver­set­zung.“

    aus: https://www.betriebsrat.de/por…ost.html?forumpost_id=new

    lies mal alles durch.

    Gruß

    Hubertus

    Ich habe als Kind nicht laufen gelernt um heute zu kriechen.

  • Die richtige Gesetzesstelle hat Hubertus ja schon genannt. Ich möchte nur noch darauf hinweisen, dass das eine ODER-Verknüpfung ist. Meint, auch kürzere Zeiträume können eine Versetzung sein, wenn damit eine erhebliche Veränderung der Umstände verbunden ist. Ob das bei dir zutrifft kann ich natürlich nicht entscheiden.

    Aber das als temporäre Versetzung zu machen klingt doch nach einem guten Kompromiss. Es zeigt den guten Willen die Firma voranzubringen, macht aber auch gleich klar, dass man dich nicht auf's Abstellgleis abschieben kann. Wäre, nach dem was ich bisher gelesen habe, ein Weg den ich weiterverfolgen würde.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Das mit dem Monat ist hier unbeachtlich, und zwar wegen des Wortes "oder" im Gesetzestext.

    Merksatz 1: Wenn die Zuweisung einer Arbeit "mit ei­ner er­heb­li­chen Ände­rung der Umstände ver­bun­den ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist", liegt immer eine Versetzung vor, egal wie lange das der Fall ist.
    Merksatz 2: Die Zuweisung einer Arbeit, die vom AV nicht gedeckt ist, bedürfte einer Änderungskündigung; eine Arbeitszuweisung, die einer Änderungskündigung bedürfte, ist immer eine erhebliche Änderung der Imstönde und damit eune Versetzung.

    Der BR ist also zu beteiligen; und er hat imho nach den Schilderungen mindestens 2 Ablehnungsgründe. § 99 II 3, weildurch weitere Arbeitsverdichtung Nachteile für Kolleginnen entstehen, und § 99 II 4, weil der/die betroffene AN benachteiligt wird. Je nach Voraussetzungen im Betrieb könnten auch die Nummer 2 und 5 ziehen.

    Bei der Beschlussfassung dazu ist das betroffene BRM rechtlich verhindert.

    Zudem kannst Du zusätzlich individualrechtlich gegen die Versetzung vorgehen.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo,

    eigentlich solltest Du das hier

    Zitat von Felltrompete

    Ich erinnere mich dunkel daran, das ich iwo gelesen habe, das der AG einen MA bis zu 4 Wochen eine andere Tätigkeit zuweisen kann ohne dies beantragen zu müssen

    nicht nur "dunkel" in Erinnerung, sondern es auf einer Deiner Grundlagenschulungen intensiv durchgekaut haben. Es handelt sich um § 95 Abs. 3 BetrVG, wobei die Frist allerdings nicht 4 Wochen, sondern 1 Monat beträgt

  • [QUOTE=Rabauke:]

    Wenn du weiterhin andere Tätigkeiten ausübern sollst, so beinhaltet dieses auf meiner Sicht eine Änderugnskündigung ;) also eine Kündigung. diese ist nur mit Zustimmung des BR möglich. Sollte der BR also die Zustimmung verweigern würde ich als BR darauf hinweisen, dass es sich mit dieser Maßnahme um eine Änderungskündigung handelt, die Ohne Zustimmung des BR bei einem BR-Mitglied nicht möglich ist. Der Änderungskündigung wird auch die Zustimmung verweigert, da die Erforderliche Maßnahme den BRV benachteiligt durch die zu niedrig bewertete Arbeitsaufgabe, die nicht den kenntnissen und Anforderungen die Felltrompete auf grund seines AV hat entspricht.

    /QUOTE]

    Ich würde bezweifeln das die Änderungskündigung zulässig ist weil die alte Abteilung ja nicht geschlossen, verkauft oder sonst etwas wird... Da die Abteilung noch weiterhin besteht, wenn ich das richtig gelesen habe, gibt es hier gar keine Möglichkeit eine ordentliche Änderungskündigung durchzuführen.
    Das ist zumindestens meine Einschätzung zum §15 KSchG.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Hallo,

    nochmal zum konkreten Vorgehen:

    Wenn der BR ebenfalls zu der Auffassung kommt, daß die geplante "Versetzung" keine Versetzung ist, sondern eine Änderungskündigung umgangen werden soll und auch noch der Verdacht vorliegt, daß ein BRM benachteiligt wird,kann er jederzeit widersprechen aufgrund § 99 Abs. 2 Nr. 1 und 4 BetrVG.

  • Zitat von whoepfner:

    Hallo,

    eigentlich solltest Du das hier

    nicht nur "dunkel" in Erinnerung, sondern es auf einer Deiner Grundlagenschulungen intensiv durchgekaut haben. Es handelt sich um § 95 Abs. 3 BetrVG, wobei die Frist allerdings nicht 4 Wochen, sondern 1 Monat beträgt

    Da hast du natürlich recht. Da ich die §§ aber nicht aus dem ff kann, muss ich immer erst nachschlagen. Zum Zeitpunkt des Posts konnte ich das nicht.

    Als du es angesprochen hast, fiel mir es auch wieder ein.

    Der Rest des BR sieht es genau so. Ich werde aber einen Kompromiss vorschlagen, indem ich bereit bin 2 Wochen in der anderen Abteilung auszuhelfen. Die anderen 2 Wochen würde dann mein Kollege machen, damit unser lieber AG seine 4 Wochen bekommt. Wenn er dann weiterhin rummosert, ist es eindeutig eine versuchte Benachteiligung.

    Sehen wir mal was wird, ich halte euch auf dem Laufenden.

    Danke für eure Einschätzungen und Tips.

    Schönes We!

    Beste Grüße,

    Felltrompete


    Manche Menschen reden als könnten sie das Wasser teilen. Meistens bringen sie nicht einmal Wasser zum kochen!