Hallo, eine Kollegin unserer deutschen Firma arbeitet 100% Homeoffice im Ausland (in der EU). Sie hat einen Arbeitsvertrag nach dem dortigen Recht aber wird von unserer Firma bezahlt und arbeitet zu 100% mit dem dt. Team mit. Es gibt keine Niederlassung in dem Land.
Sie hat angeboten aus familiären Gründen 100% Homeoffice zu arbeiten, der dortige Gestzgeber schreibt dann vor, dass bei einer solchen Arbeitsweise man auch in diesem Land Arbeitsvertrag abschließen muss. Wenn die Arbeitnehmerin "nur" aus Deutschland entsand würde, aber die dortige Steuerbehörde feststellen würde dass sie dort 100% Homeoffice arbeitet würden Strafen fällig. Daher wurde diese Anstellung gewählt. Diese Mitarbeiterin würde sich gerne zur nächsten Betriebsratswahl aufstellen lassen. Darf sie das?