Teilnahme der SBV an allen Sitzungen, Ausschüssen und Arbeitskreisen des BR

  • "Hallo,

    bei uns kam die Frage auf, ob die SBV berechtigt ist, an ALLEN Sitzungen, Ausschüssen und Arbeitskreisen des BR teilzunehmen.

    Hierzu haben wir § 32 BetrVG gefunden:
    "Die Schwerbehindertenvertretung kann an allen Sitzungen des Betriebsrats beratend teilnehmen."

    Hier ist von "Sitzungen" die Rede. Sind Ausschüsse, z. B. Wirtschaftsausschuss, Betriebsausschuss usw. eingeschlossen?

    Gibt es evtl. noch andere/eindeutigere Paragraphen?

    Vielen Dank für Eure Hilfe.

    Melissa1961

  • Hallo Melissa,

    der Aussagekräftigere Paragraph ist hier wohl eher der §178 Abs. 4+5 SGB IX.

    Danach darf die SBV an allen Sitzungen des BR und seiner Ausschüsse beratend teilnehmen. Das sind dann die BR-Sitzungen an sich, die BA-Sitzungen und die der sonstigen Ausschüsse sowie des Wirtschaftsausschusses. Auch die monatlichen Besprechungen zwischen BR und AG gehöhren dazu.

    Nur zu vorbereitenden Sitzungen bzw. Vorbesprechungen zwischen BR-Mitgliedern soweit sie informell und nur vorbereitenden bzw. vorklärenden Charakter haben.

    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Zitat von Markus 1973 ED

    Nur zu vorbereitenden Sitzungen bzw. Vorbesprechungen zwischen BR-Mitgliedern soweit sie informell und nur vorbereitenden bzw. vorklärenden Charakter haben.

    Ich kaufe ein "nicht" ;)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hallo zusammen ,

    hier meine Frage

    wenn ich an den Betriebsratssitzungen oder Betriebsausschusssitzungen teil nehme und auch das Wort ergreife

    steht mir dieser Absatz im Protokoll zu , oder wenn es sich um SB Mitarbeiter geht , wie zb. was dann verabredet wurde .

    ich habe leider ein Problem mit dem BR nein mit der BRV. Sie sagt aus datenrechtlichen Gründen würde ich nichts bekommen

    wer weiß was ich da machen kann , ich weiß auch das ich kein Anrecht auf das Protokoll habe ,

    aber wenn ich das Protokoll bekomme ist das in Ordnung . Ich möchte ja wenigstens nur das bekommen wenn ich mich in den Sitzungen äußere oder auch wenn es sich um SB Mitarbeiter geht , um die Richtigkeit zu prüfen

    wer kann mir da Tipps geben

  • Hallo Mehlwurm,


    §34 BetrVG regelt das nur für BR und Vertreter AG bzw. Gewerkschaft, die beiden letzt genannten erhalten nur eine Abschrift der Teile an denen Sie teilgenommen haben)

    Wenn es um SB MA geht sehe ich die Verweigerung aus Datenschutzgründen als sehr fragwürdig an, da hier aus Datenschutzrechtlicher Sicht ein berechtigtes Interesse vorliegt.

    Rede mal mit dem BR ob es im Sinne des §182 SGB IX nicht doch sinnvoll ist, dass Du das Protokoll bzw. die SB MA betreffenden Teile davon prüfen kannst, ggf. über eine Einsichtnahme im BR Büro.


    Viele Grüße

    Bernd

  • Hallo,


    leider besteht nach weit überwiegender Meinung kein Anspruch auf die Aushändigung eines Protokolls (Fitting, § 34 Rn 24), da die SBV in § 34 Abs. 2 BetrVG nicht ausdrücklich erwähnt wird.

    Allerdings bestehen keine rechtlichen Bedenken, bei berechtigtem Interesse (zB Beschlüsse, die sb AN betreffen) der SBV "...eine Abschrift der Niederschrift (ganz oder teilweise) zu überlassen." (Fitting, a.a.O.)

  • Hallo Bernd

    das habe ich schon gemacht , die verweigert mir jegliche Teile des Protokolls oder aber Einsicht

    Ich weiß es gibt den Passus , Vertrauensvolle Zusammenarbeit, das kann man leider knicken

    dabei war ich selber bis 2018, 23 Jahre im BR und jetzt dieser Kampf

    Ich möchte ja nur wissen ob das was ich sage im Protokoll richtig wieder gegeben ist , und wenn es sich um SB Mitarbeiter geht , ich habe doch ein berechtigtes Interesse. Naja nur eine Teilabschrift .

  • Hallo Mehlwurm,

    du hast doch das Recht, an jeder BR-Sitzung teilzunehmen.

    Bitte doch in der nächsten BR-Sitzung darum, die entsprechenden Passagen im Protokoll verlesen zu lassen, damit du das entsprechend für dich bewerten kannst. Sollte das Protokoll nicht mit dem übereinstimmen, was in der vorangegangenen Sitzung besprochen wurde, gib dieses zu Protokoll (ausdrücklich auffordern, dass das ins Protokoll aufgenommen wird). Sollte die BRV die Verlesung verweigern, ebenfalls ins Protokoll aufnehmen lassen und das Gremium auf das Thema Vertrauensvolle Zusammenarbeit hinweisen. Das Gremium bildet den BR, die BRV ist nur die Sprecherin. Die Entscheidung ob du künftig das Protokoll bzw. die entsprechenden Teilprotokolle bekommst, trifft das Gremium.

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  • Danke an alle

    besonders der Nordfriese

    gute Idee die Passagen im Protokoll vorlesen zu lassen . Ja das Gremium trifft die Entscheidung die BRV ist nur das Sprachrohr .


    Und albarracin

    ich weiß das ich nicht das Anrecht habe , es aber auch nichts dagegen spricht wenn ich das bekomme

  • Du kannst natürlich auch ein eigenes Protokoll erstellen und in der BR-Sitzung verlesen und dem Gremium zur Kenntnis geben und darum bitten, dieses in das Protokoll des BR aufzunehmen.

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  • Ich möchte ja nur wissen ob das was ich sage im Protokoll richtig wieder gegeben ist ,

    Ich kenne ja euer Protokoll nicht, aber macht ihr echt ein Verlaufsprotokoll in dem jede Wortmeldung vermerkt ist? Lt. Gesetz braucht es nur ein Ergebnisprotokoll.



    Du kannst natürlich auch ein eigenes Protokoll erstellen

    Da du ja auch für dich nachhalten musst, was Stand der Dinge ist und wo es evtl. Aktionsfelder gibt, halte ich das für die sinnvollste Variante. Ob Du das in der Sitzung verlesen musst, oder einfach darum bittest, es dem Protokoll beizufügen ist jetzt ein Stilfrage. Fakt ist: der BR gibt dir nicht die Möglichkeit die Dinge abzugleichen, also sollen die es abgleichen. (Und ich würde mir den Spaß machen und zumindest am Anfang in der Version für den BR irgendwelchen Unsinn reinzuschreiben, nur um sicherzustellen, dass es auch abgeglichen wird! ;) )

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

    Einmal editiert, zuletzt von Moritz () aus folgendem Grund: den kreativen Otto Graf Vieh vertrieben...

  • Ich stelle mir die Frage, wieso es dieses Problem mit dem BR(V) gibt.

    Wenn hier durch ein gemeinsames Miteinander keine Lösung erreicht wird wäre es traurig.


    Wie bekommst du das Problem dann evt. beseitigt?

    Nun bei jeder Beschlusslage hebst du nach Durchführung des Beschlusses durch den BR diesen schriftlich auf, da aus deiner Sicht die Recht der Schwerbehinderten nicht hinreichend berücksichtigst sind und dann verlangst du schriftlich vom BRV, dass er das gesetzlich vorgesehen Schlichtungsverfahren einleitet. Gemeinsames Problemlösungsgespräch mit dem Vertreter der Gewerkschaft. Damit wird jeder Beschluss doppelt gefasst werden müssen und du dokumentierst alles mit, wie schon von anderen empfohlen.


    Werden die erforderlichen Prozesse nicht eingehalten beschließt du für dich, dass du den BR verklagst auf Einhaltung des Gesetzes und damit den Anwalt xy beauftragst und gehst zum AG und teilst diesen mit, dass diese Kosten nun auf Ihn zukommen, weil der BR unfähig ist seinen Job richtig zu erledigen.


    Wird sicher Lustig ;) für den BRV.


    Gruß

    rabauke