Bei Urlaub vor oder nach Feiertag wird der Feiertag als Urlaub angerechnet !!

  • Hallo zusammen und eine schöne Vorweihnachtszeit.

    Ich hoffe das ich hier ein wenig Hilfe / Auskunft bekomme bzw. erfahre wo ich die passenden Paragraphen finde.

    Aber nun zum Problem.

    Wir sind eine kleine Firma mit ca 35 Mitarbeitern und arbeiten im 3-Schichtsystem ( Früh / Spät / Nachtschicht) von Montag bis Freitag.

    Der AG hat in den letzten Jahren immer wieder die für mich nicht hinnehmbare Praxis durchgezogen und den AN wenn er Urlaub vor oder nach einem Feiertag genommen hat den Feiertag auch als einen Urlaubstag angerechnet .

    Z.B. wenn der 1. Mai ein Donnerstag ist und der AN den Freitag 2. Mai Urlaub nimmt, das der AG den 1.Mai nicht als Feiertag wertet und den AN bei Bezug den Lohnes zuhause läßt, sondern das er auch für den 1. Mai einen Urlaubstag abzieht.

    Meiner Ansicht nach ist dies nicht in Ordnung da es Gesetzliche Feiertage sind und nicht vom Tarifurlaub abgezogen werden darf.

    Ich hoffe das ich das Problem einigermaßen verständlich schildern konnte und ihr mir mit Fachwissen und Paragraphen helfen könnt.

    Gruß

    Steff

  • Hallo,

    ich gehe davon aus, dass du kein BR bist und dieses Forum als normaler Mitarbeiter befragst. Ist aber kein Problem.

    Fällt in die Urlaubszeit ein Wochenfeiertag, besteht an diesem Tag von vornherein wegen des Feiertags keine Arbeitspflicht (§ 9 Abs. 1 ArbZG). Daher kann der Arbeitnehmer an diesem Tag auch nicht von seiner Arbeitspflicht befreit werden. Dieser Tag ist sonach grundsätzlich kein Urlaubstag. Denn ein Urlaubstag setzt voraus, dass der Beschäftigte an diesem Tag von einer sonst bestehenden Arbeitspflicht befreit wird. Der Arbeitnehmer erhält die Feiertagsvergütung nach § 2 EFZG.

    Vollständiger Text hier: https://www.haufe.de/oeffentli…sk_PI13994_HI1437498.html

    Gruß

    Hubertus

    Ich habe als Kind nicht laufen gelernt um heute zu kriechen.

  • Moin,

    danke für die schnellen Antworten.

    Doch ich bin Betriebsratsmitglied, wenn auch noch nicht lange da der Betriebsrat noch nicht so lange besteht.

    Als Begründung gibt er an das es schon immer so gemacht wurde und BRV das so für richtig erachtet.

    Der Link bezieht sich auf den Öffentlichen Dienst lt. Beschreibung, aber das sollte ja wohl grundsätzlich nicht das Probelm sein oder ?

    Ich arbeite in der Stahlproduktion / Bearbeitung und nich Öffentlicher Dienst

    Danke und netten Gruß

    Steff

  • Zitat von OpaSteff:

    Der Link bezieht sich auf den Öffentlichen Dienst lt. Beschreibung, aber das sollte ja wohl grundsätzlich nicht das Probelm sein oder ?

    Ich arbeite in der Stahlproduktion / Bearbeitung und nich Öffentlicher Dienst

    Danke und netten Gruß

    Steff

    Hallo,

    das sind Gesetze, die für alle gelten.

    Gruß

    Hubertus

    Ich habe als Kind nicht laufen gelernt um heute zu kriechen.

  • Hallo Hawky,

    ich kenne Schichtsysteme, bei denen ein Urlaubsvergabeverfahren angewandt wird, bei dem auch Sonn- und Feiertage als Urlaubstage angerechnet werden. Das ist durchaus üblich, wenn in dem betreffenden Betrieb 365/24/7 gearbeitet wird. Das geht dann aber einher mit einer weitaus größeren Anzahl an Urlaubstagen. D.h. der Mitarbeiter muss für jeden Tag, für den er nicht zum Dienst verpflichtet werden will, einen Urlaubstag einsetzen. Er hat dafür aber auch einen größeren "Vorrat" (z.B. 48 Urlaubstage) zur Disposition.

    Anhand Deiner Beschreibung nehme ich aber nicht an, dass das so bei euch gehandhabt wird. Habt ihr nur eine "normale" Anzahl Urlaubstage (also z.B. 28 oder 30), dann ist von solch einem Modell nicht auszugehen. Außerdem wird eine dermaßen abweichende Regelung i.d.R. durch eine BV abgedeckt sein.

  • Zitat von OpaSteff

    Als Begründung gibt er an das es schon immer so gemacht wurde und BRV das so für richtig erachtet.

    Das etwas schon immer so gemacht wurde, war noch nie eine Begründung, sondern schon immer eine Ausrede ;)

    Und der BRV darf das ja für richtig erachten. Jeder hat das Recht auf eine freie Meinung. Auch ein BRV. Gleichwohl ist der BRV nicht das Gremium. Sprich, seine Einzelmeinung ist, ob ihm das passt oder nicht, mehr oder weniger irrelevant.

    Gleichwohl, da du ja schreibst, dass du in der Stahlindustrie tätig bist, sollten wir die Möglichkeit wegen des Schichtdienstes noch nicht ganz ad acta legen.

    Seid ihr ein Vollkonti-Betrieb?

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • bezüglich

    Zitat von EDDF001

    Hallo Hawky, ich kenne Schichtsysteme, bei denen ein Urlaubsvergabeverfahren angewandt

    Nicht ich habe hier gefragt, sondern ich fragte den Threadersteller, ob das evtl. nur die Nachtschicht betrifft oder ob es auch die Frühschicht betrifft (was ich mir schlecht vorstellen kann).

  • Moin moin,

    wir haben nur das 3 Schichtsystem von Montag bis Freitag. Und es betrifft nicht die Nachtschicht die in den Feiertag reinarbeitet.
    Egal welche Schicht, der AG will und macht es das er die Feiertage vor, hinter oder innerhalb des Urlaub mit als Urlaub abrechnet. Und wir haben nur 30 Urlaubstage.

    Ich schätze da habe ich noch viel Arbeit vor mir, den BRV eines besseren zu belehren und dem AG das zu vermitteln.

    Danke für eure Hilfe

  • @Ope Steff

    geh doch mal zu deiner Gewerkschaft und sag denen das mal, da hast dann auch, falls notwendig, entsprechenden Rechtsschutz

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Hallo Opasteff wenn Du neu im Betriebsrat bist stehen doch bestimmt jetzt Grundlagenseminare an oder? Da nimmst Du die Unterlagen Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeit, deinen Arbeitsvertrag und ob und welcher Tarifvertrag für Euch zählt mit. habe immer gute Hilfe von den Referenten bekommen und musste nicht zur Gewerkschaft wackeln ;)

  • Zitat von OpaSteff

    Ich schätze da habe ich noch viel Arbeit vor mir, den BRV eines besseren zu belehren und dem AG das zu vermitteln.

    So wie du das schilderst, könnte das ein Job sein, der eines Sisyphos würdig ist...

    Ich würde an deiner Stelle einfach mal fragen, auf welcher Rechtsgrundlage sie denn so agieren. Es würde mich wundern, wenn sie da eine präsentieren können.

    Wenn ich dich richtig verstanden habe, habt ihr zwar drei Schichten aber nur von Mo - Fr

    Was passiert denn an den Feiertagen? Wird da allgemein gearbeitet?

    Und die "Belehrung" wird, so wie du es schilderst, wohl nicht argumentativ funktionieren. (Das haben wir schon immer so gemacht ist doch nur die freundliche Umschreibung für: Geh mir nicht auf den Sack, ich tue was ich will.) Du wirst hier also vermutlich nicht umhin kommen Rechtsschritte einzuleiten. Wenn du Glück hast, reicht es, dem Chef klarzumachen, dass die Klage kommt und du dich schon darauf freust das Ergebnis den Kollegen zu erzählen, damit sie auch alle den AG verklagen...

    Nutzt aber nix, wenn du das nicht wirklich durchziehst. Wer bellt muss auch bereit sein zuzuschnappen!

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!