Hallo zusammen und eine schöne Vorweihnachtszeit.
Ich hoffe das ich hier ein wenig Hilfe / Auskunft bekomme bzw. erfahre wo ich die passenden Paragraphen finde.
Aber nun zum Problem.
Wir sind eine kleine Firma mit ca 35 Mitarbeitern und arbeiten im 3-Schichtsystem ( Früh / Spät / Nachtschicht) von Montag bis Freitag.
Der AG hat in den letzten Jahren immer wieder die für mich nicht hinnehmbare Praxis durchgezogen und den AN wenn er Urlaub vor oder nach einem Feiertag genommen hat den Feiertag auch als einen Urlaubstag angerechnet .
Z.B. wenn der 1. Mai ein Donnerstag ist und der AN den Freitag 2. Mai Urlaub nimmt, das der AG den 1.Mai nicht als Feiertag wertet und den AN bei Bezug den Lohnes zuhause läßt, sondern das er auch für den 1. Mai einen Urlaubstag abzieht.
Meiner Ansicht nach ist dies nicht in Ordnung da es Gesetzliche Feiertage sind und nicht vom Tarifurlaub abgezogen werden darf.
Ich hoffe das ich das Problem einigermaßen verständlich schildern konnte und ihr mir mit Fachwissen und Paragraphen helfen könnt.
Gruß
Steff