Hallo,
wenn ich nicht allzu weit neben mir stehe, muss der BR auch bei Zeitarbeitern / Leiharbeitern vom AG informiert werden und seine Zustimmung geben, incl Einsicht in die Bewerbungs-Unterlagen.
Kommentar von unserem HR Chef: "Bei Zeitarbeitern ist der §99 nicht notwendig, da der Zeitarbeiter ja keinen Vertrag mit der Firma abschließt,sondern wir eine Zeitarbeitsfirma damit beauftragt haben ...
Hintergrund: Eine befristet angestellte Kollegin deren Vertrag in 2 Monaten ausgelaufen wäre, hat nun in einem anderen Unternehmen einen unbefristeten Arbeitsplatz gefunden. Sie hat nun gekündigt, und für diesen Platz wurde eine Zeitarbeitskraft eingestellt.
Der BR erführ davon erst, als die neue " Kollegin " via email und Rundgang vorgestellt wurde.
Als BR Vorsitzender habe ich sofort den HR-Chef daraufhin angesprochen, von dem erhielt ich daraufhin den obigen Wortlaut ....
Äh,
sind wir bereits soweit oder hat da sich da unser HR Chef, doch etwas daneben benommen ?
vielen Dank für Eure Hilfe,
servus
Manfred