ehem. Abteilungsleiter

  • Hallo zusammen,

    folgende Situation:
    ein ehemaliger, kommisarisch eingesetzter Abteilungsleiter, der dies seit mehreren Jahren nicht mehr ist, stellt sich im täglichen Geschäft noch als solcher dar.
    So ist u. a. in den automatischen Email-Absender-Anhängen der Vermerk "Abteilungsleiter" eingetragen.

    Dies ist defacto falsch. Die Geschäftsleitung hat entsprechende Hinweise erhalten, es sind aber keine Konsequenzen erkennbar.

    In wie weit hat der Betriebsrat hier eine Handhabe? Kann er die Korrektur über den den AG einfordern?

    Eine Kollegen fühlen sich durch die Situation zurückgestellt und werden kundenseitig auf den "Abteilungsleiter" angesprochen.

    Der richtige Abteilungsleiter hat bereits beim AG vorgesprochen. Dies hat an der Situation aber auch nichts geändert.

    Gruß Nico

  • Hallo Nico,

    der BR kann zwar ebenfalls darauf hinweisen und versuchen, dass sich der AG bewegt; aber mehr ist da nicht drin.
    Wenn der AG es so treiben lässt, dann muss er sich auch das Verhalten dieses Kollegen im negativen Sinne auch anrechnen lassen. (Hat aber nur im Innenverhältnis zwischen AG und AN etwas zu tun).

    Gruß/Günther

  • Hallo, wo gibt es eigentlich im § 99 eine kommissarische Versetzung :?: (muss ja hier mal stattgefunden haben) ???
    Ansonsten bin ich bei heelium. Ich würde hier mal ein klärendes Gespräch mit der Geschäftsleitung führen.

  • Ich nochmal:

    Die Frage wäre, ob das neue Gleichstellungsges. da nicht eine Handhabe bietet.

    Wenn sich Kollegen zurückgestellt fühlen durch das Verhalten eines anderen wäre doch der AG gefordert dieses abzustellen.

    Es müsste als von den betroffenen Kollegen oder BR (oder mit Unterstützung durch den BR) beim AG interveniert werden können?

    Wäre das ein Ansatz?
    Wie sehr Ihr dies?

    Gruß Nico

  • Hallo zusammen,
    ich kann sowohl Eure, als auch die Reaktion von Chef verstehen.
    Ohne es bös zu meinen: an sich ist das riesige Problem doch eher eine Kleinigkeit.
    Was ich wiederum nicht verstehe, warum der AG es nicht just aus der Welt schafft. wär doch an sich mit einem kurzen Telefonat erledigt.

    Aus meiner Sicht hat der BR hier so gut wie keine Möglichkeiten, irgendwas durchzusetzen.
    Ich glaube nämlich nicht, das mit "Verhalten im Betrieb" das Getue dieses einzelnen Herrn gefasst wird.

    Aber da der Begriff Abteilungsleiter in Eurer Firma ja frei verfügbar zu sein scheint, dann ist es doch sicher der Begriff "Bereichsleiter" ebenfalls. Oder eine andere Bezeichnung aus Eurem Unternehmen, der im Rang höher ist als ein AL.
    Lasst doch als BR dem AG gegenüber anklingen, dass der BR den Kollegen empfiehlt, sich künftig als Bereichsleiter (o.ä.) zu titulieren. Damit wären sie "höher" als der popelige Ex-AL.

    Kann nur sein, dass der Ex-AL das Spiel mitmacht und Oberbereichsleiter wird ;)

    Grüße
    Gertrüde

    PS: Ich wünsche Euch von ganzem Herzen, dass die Probleme in Eurer Firma nie schwerer wiegen mögen als dieses

  • Nee, nee, frei verfügbar ist der Begriff nicht.
    Er ist schon einer Funktion/Verantwortung fest zugeordnet.

    Zur Geschichte:
    Der alte Abteilungsleiter ist in Rente gegangen. Der "kommisarische" AL wurde von den übrigen, bis dahin gleichgestellten Kollgen nicht akzeptiert. Aber einer muß ja die Funktion bekleiden. So wurde also (auch per Oragnigramm) die neue Situation festgelegt.

    Dann gab es eine Umstruktuierung und es kam ein ganz neuer
    Mitarbeiter der AL wurde. Der "kommisarische" war damit also wieder zurückgestuft als normaler Angestellter (im Organigramm so festgehalten), verkauft sich aber draußen (bei Kunden und Lieferanten) als Leitung der Abteilung.

    Ich denke auch, dass der BR keine rechtlichen Möglichkeiten hat (außer Gleichstellungsges.) und nur mit den Bescherden mit Mitarbeiter in der Hand zur GL gehen kann.

    Gruß Nico

  • Anstelle von Beschwerden der Mitarbeiter wären Beschwerden von Kunden garantiert fruchtbarer.
    Schliesslich ist das, was der Kollege vorgibt zu sein, in der Aussendarstellung wichtig zu erfassen.
    Es ist für den Kunden wichtig, ob er irgendwelche Zusagen von einem (mit Verlaub) kleinem Sachbearbeiter bekam, oder von dem zuständigen Abteilungsleiter.
    Also ist es eigentlich für den AG wichtig, den Typen schon mal in der Aussendarstellung zu rasieren.
    Wenn das passiert ist, ist es ein leichtes, das auch im Innenverhältnis klarzustellen.

    Der BR hat aber auch noch ein verhältnismäßig unfaires Mittel. Er kann den Kollegen z.B. in einer Betriebsversammlung öffentlich auf sein Verhalten aufmerksam machen, den AG in Zugzwang bringen, dazu Stellung zu beziehen. Aber bei so was immer aufpassen.
    Ersten neigen Tölen zum beissen, wenn sie in die Ecke gedrängt werden und zweitens kann man nicht wirklich vorhersagen, wie die GL sich in dem Fall dazu stellt. Aber selbst wenn die GL die "Amtsanmaßung" für gut befindet, seid ihr das Thema los. Dann müssen alle mit dem Ergebnis leben.

    Grüße
    Gertrüde

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.