Mitbestimmungsrecht bei Arbeitsplatzgestaltung

  • Hallo liebe Kollegen,

    wir haben folgendes Problem.
    Unser Büro soll renoviert werden und in diesem Zuge möchten wir unsere Plätze umgestalten.
    Für die Renovierung haben wir den in unserem Betrieb dafür zuständigen Kollegen angesprochen und er hat uns die Renovierung zugesagt. Wir haben einen Termin abgestimmt mit den Handwerkern bei dem die Abteilung möglichst wenig mit Ausfall zu rechnen hat.
    Dann haben wir unseren Vorgesetzen informiert.
    Jetzt meint dieser, das es seine Aufgabe gewesen sei die Renovierung zu bestimmen und auch die Umgestaltung des Büros.
    Er hat die Termine in soweit geändert, dass er das Aus- und Einräumen auf den Samstag verschoben hat und nun extra einer von uns erscheinen soll.

    Hat er überhaupt ein Mitspracherecht und in wie weit darf er sich überhaupt einmischen.?

    Vielen Dank im Voraus

  • Hallo Knolle,

    die Renovierung und Umgestaltung ist Sache des AG. Damit hättet Ihr zuerst die Genehmigung von Eurem Vorgesetzten einholen müssen. Ihr könnt m.E. sogar froh sein, dass er Euer Vorhaben nicht gänzlich gekippt hat (gekränkte Eitelkeiten).
    Inwieweit Ihr damit leben könnt, dass Ihr am Samstag Euer Büro ausräumt, müsst Ihr entscheiden.

    Gruß/Günther

  • Vielleicht sollte ich noch dazu sagen, dass wir nicht die einzigen sind die ihr Büro umgestaltet bekommen.
    Im Altbau wurden allgemein die Arbeitsplätze Raum für Raum umgestaltet und neu organisiert und renoviert. Wir haben einen zweiten Raum für unsere Plotter und Scanner bekommen und bekommen nun noch Flachbildschirme.
    Somit haben wir jetzt die Möglichkeit unsere beengte Sitzanordnung aufzulockern und die Plätze zu verändern.
    Wir hatten schon mal unseren Vorgesetzen kurz gefragt, wei es mit neuem Teppichboden und ein wenig Farbe aussieht, aber er meinte nur lappidar, da wäre kein Geld für da wärend der Organisator für die Renovierung uns sagte, das wäre locker noch drin und ob wir zu dem Teppich nicht vielleiicht auch noch ein wenig Farbe haben wollten.
    Also hatte unser Vorgesetzer wohl kein interesse unsere Arbeitsplätze zu optimieren.

  • Dass der Vorgesetzte sich einmischt ist sicher nicht zu beanstanden. Er ist als verlängerter Arm des AG selbstverständlich auch dafür zuständig.

    Aber ist bei euch denn Samstagsarbeit üblich? Oder müssen da Überstunden beantragt werden? Ich sehe da ein volles MBR nach § 87 (1) Ziffer 2. Zumindest solltet ihr vorher regeln, dass es sich dabei um bezahlte Arbeitszeit handelt, sonst heißt es hinterher, wieso, der Kollege hat doch in seinem Job gar nichts getan...

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Zitat von Moritz:


    Aber ist bei euch denn Samstagsarbeit üblich? Oder müssen da Überstunden beantragt werden? Ich sehe da ein volles MBR nach § 87 (1) Ziffer 2. Zumindest solltet ihr vorher regeln, dass es sich dabei um bezahlte Arbeitszeit handelt, sonst heißt es hinterher, wieso, der Kollege hat doch in seinem Job gar nichts getan...

    Spielt das eine Rolle ob ich in der Zeit was in meinem Job mache oder nicht. Ich komme ja nicht weil ich langeweile habe, weil Büroausräumen ist definitiv nicht meien Tätigkeit.

    Bei uns ist Samstagsarbeit im Bürobereich nicht üblich. Ab und an kommt meil einer weil ers in der normalen Arbeitszeit nicht geschafft hat, das geht aber meist von der Person selber aus.

    Wir müssen ja jetzt kommen weil unser Vorgesetzter eingeschnappt ist. Wir hatten ja schon alles so geregelt, das es wärend der normalen Arbeitszeit ablaufen sollte oder zumindest ausserhalb der Kernzeit ohne das die Arbeit darunter leidet.

  • Zitat von Knolle:

    Spielt das eine Rolle ob ich in der Zeit was in meinem Job mache oder nicht. Ich komme ja nicht weil ich langeweile habe, weil Büroausräumen ist definitiv nicht meien Tätigkeit.


    Natürlich nicht, aber ich kenne da ein paar Arbeitgeber, die mit genau der Argumentation sagen, dass die Zeit nicht bezahlt wird. Es sei a) keine normale Arbeitszeit und b) ja auch nichts getan worden, was zum Job gehört. Und wie man auf die Idee käme, dass es dafür jetzt Geld gäbe...
    Deshalb meine Anregung: klärt das vorher.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Also jetzt kann das aber nix mehr mit gekränkter Eitelkeit zu tun haben, oder seh ich das falsch.

    Wir hatten dann einen plan gemacht, wie wir uns die Gestaltung unserer Arbeitsplätze vorgestellt hatten und haben Sie unserem Vorgesetzen gezeigt um sein Einverständniss einzuholen.
    Wir wollten alles etwas auflockern und uns eine Besprechungsecke einrichten, wo man auch mal ein paar Zeichnungen ausbreiten kann und halt alles mal nett gestalten.
    Er sieht das aber überhaupt nicht ein.
    Mit den Argumenten,
    das muss hier nicht nett aussehen
    auf die Argumentation, wie das denn so aus der Sicht Arbeitsklima, Motivation und Wohlfühlen aussieht meinte er nur
    Das wäre ja alles nette Schlachtworte, aber für ihn völlig irrelevant.

    Wir konnten noch so schön Argumentieren, er wollte nicht und es war ihm auch egal.
    Was soll man davon halten.
    Also ich bin enttäuscht.

  • Moin,

    hat vielleicht nix mit Arbeits- und Gesundheitsschutz, aber dafür was mit Kosten zu tun ;)

    Wenn ich das richtig verstehe, gibt es im Moment ein Budget für die Renovierung des gesamten Bürotrakts.

    Im allgemeinen ist es doch so, dass man sich beizeiten aus so einem Topf bedienen sollte. Der Rest fließt am Ende solcher Aktionen in den großen Topf zurück.

    Also fragt ihn mal, wie er eine später notwendige Renovierung gegenüber seinem Vorgesetzten durchsetzen will, wenn er meint, diese Aktion nicht nutzen zu müssen.

    Tschüß und Gruß vom Öhrwin

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.