Verspätete Kündigung durch AG

  • Hallo zusammen,

    eine MA mit Kündigungsfrist 3 Monate zum Quartalsende hat im Frühherbst nach dem Mutterschaftsurlaub eine betriebsbedingte Kündigung (mündlich!) erhalten, es wurde ein Abwicklungsvertrag mit Abfindung aufgesetzt und unterschrieben. Dieser Vertrag bezieht sich auf die "vorausgegangene betriebsbedingte Kündigung".

    Die betriebsbedingte Kündigung ist allerdings erst - nach Aufforderung der MA - Anfang November datiert auf Mitte August!!! per Einschreiben verschickt worden.

    Nun die Frage: Ist die Kündigung trotzdem zum 31.12. gültig? Oder verlängert sich das Arbeitsverhältnis automatisch bis zum 31. März nächsten Jahres trotz Abwicklungsvertrag?

    Danke für Info + Grüße,
    GeLi

  • Hallo GeLi,

    1.
    Eine mündlich ausgesprochene kündigung ist unwirksam, da Verstoss gegen § 623 BGB

    2.
    nach der ständigen Rechtssprechung des BAG ist der Zugang der Kündigung für beide Parteien entscheidend, nicht das Datum des Ausspruches. Es kann also in Deinem Fall nicht mit Zugang des Kündigungsschreibens im November zum 31.12. gekündigt werden.

    3.
    Ist die Kündigung aus den o.a. unwirksam, läuft der Arbeitsvertrag unverändert weiter, beinhaltet also nicht eine Kündigung zum nächstmöglichen Termin.

    4.
    Will die Kollegin gegen die Kündigung vorgehen, muß sie trotzdem Kündigungsschutzklage erheben binnen 3 Wochen nach Zugang des Schreibens (§4 KSchG)

    5.
    Es ist allerdings möglich, daß die Kollegin dies alles durch ihre Unterschrift unter den von Dir erwähnten "Abwicklungsvertrag" außer Kraft gesetzt hätte.
    Dies kann nur durch einen Fachanwalt vor Ort geklärt werden.

    &Tschüß

    Wolfgang

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.