Beschäftigungsverbot

  • Hallo

    vielleicht könnt Ihr mir helfen.
    Bei einer Schwangeren von uns ist ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen (stehende Tätigkeit) worden vom Arzt.
    Unse Arbeitgeber will nicht das Gehalt zahlen.
    Ich habe schon verschiedene Artikel darüber gelesen, aber halt nichts genaues über Gehaltszahlungen.

    Danke

    zickeline

  • Moin Zickeline,

    gemäß §11 MSG muss der Arbeitgeber auch bei Beschäftigungsverbot bezahlen. Wie sagte mal ein ifb-Referent? Ein Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Hier der entsprechende Auszug:
    §11 Arbeitsentgelt bei Beschäftigungsverboten. (1) Den unter den Geltungsbereich des § 1 fallenden Frauen ist, soweit sie nicht Mutterschaftsgeld nach den Vorschriften der Reichsversicherungsordnung beziehen können, vom Arbeitgeber mindestens der Durchschnittsverdienst der letzten dreizehn Wochen oder der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist, weiter zu gewähren, wenn sie wegen eines Beschäftigungsverbots nach § 3 Abs. 1, §§ 4, 6 Abs. 2 oder 3 oder wegen des Mehr-, Nacht- oder Sonntagsarbeitsverbots nach § 8 Abs. l, 3 oder 5 teilweise oder völlig mit der Arbeit aussetzen. Dies gilt auch, wenn wegen dieser Verbote die Beschäftigung oder die Entlohnungsart wechselt. Wird das Arbeitsverhältnis erst nach Eintritt der Schwangerschaft begonnen, so ist der Durchschnittsverdienst aus dem Arbeitsentgelt der ersten dreizehn Wochen oder drei Monate der Beschäftigung zu berechnen. Hat das Arbeitsverhältnis nach Satz 1 oder 3 kürzer gedauert, so ist der kürzere Zeitraum der Berechnung zugrunde zu legen. Zeiten, in denen kein Arbeitsentgelt erzielt wurde, bleiben außer Betracht.

    Ich hoffe, ich konnte dir helfen.

    MfG und frohe Ostern
    Rolf

  • Team-ifb

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