Elternzeit und Betriebsrat

  • Hallo liebe Kolleginnen,

    im Juli 2007 erwarte ich mein erstes Kind, würde aber dennoch gerne, sofern organisatorisch lösbar, meine Betriebsratstätigkeit weiterhin ausführen. Das dies möglich ist, aber ich unterschwellig schonmal auf einem Seminar gehört, aber wie sieht es mit der tatsächlichen Umsetzung aus? Muss der AG mir die anfallenen Fahrtkosten und ggf. Parkkosten ersetzen?

    Noch hab ich ja etwas Zeit! :wink: Über Antworten bzw. Erfahrungsberichte würd ich mich sehr freuen!

    Liebe Grüsse aus Berlin

  • Hallo,

    ich bin zwar keine Frau, kann Dir aber antworten, glaub' ich. Erziehungszeit ist ja auch kein reines Frauenthema, eigentlich, bzw. sollte keines sein.

    In der Erziehungszeit kannst Du Dich für verhindert erklären, kannst aber auch explizit sagen, dass Du geladen werden möchtest.

    Wenn Du an den BR-Sitzungen teilnimmst, hat der AG dann ALLE durch die BR-Tätigkeit entstehenden Kosten zu erstatten, seien es die Kosten für die An- und Abfahrt, seien es Kinderbetreuungskosten usw... Dazu gibt es auch BAG-Rechtsprechung.

    Praktisch heißt das, dass Du diese Kosten beim AG geltend machst, am besten natürlich schriftlich: Ich würde dann vorschlagen, ihm 1x monatlich eine "Rechnung" zu schicken.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Dazu hätte ich auch mal noch ne Frage.
    Ich gehe auch bald in Mutterschutz und nehme im Moment noch meinen Resturlaub.
    Wie sieht das eigentlich aus? Ich fahre im Moment zu den Betriebsratssitzungen so einmal die Woche. Kann ich hierfür auch Fahrgeld von meinem Arbeitgeber verlangen und muss er mir die Fahrzeit von zu Hause auch schon als Arbeitszeit gutschreiben?
    Und wie sieht es mit dem Mutterschutz aus?
    In den 6 Wochen vor der Entbindung darf man ja nur auf ausdrücklichen Wunsch beschäftigt werden und in den acht Wochen danach garnicht. Darf ich dann trotzdem an Betriebsratssitzungen teilnehmen, weil die ja wie Arbeitszeit gerechnet werden, oder bekomme ich da Probleme wegen des Beschäftigungsverbotes oder wegen des Versicherungsschutzes, falls mir im Betrieb was passieren sollte?

    Vielen Dank im Voraus

  • Hallo Knolle,

    wie das im Urlaub und im Mutterschutz ist - weiß ich leider nicht:(

    Ich gehe jetzt dann auch in den Mutterschutz und werde in dieser Zeit auf die Teilnahme an den BR-Sitzungen verzichten.

    Liebe Grüße
    Babsi

  • Hallo Knolle,

    bei uns ist das so, das wen man im Urlaub erscheint,keine Ansprüche hat.
    Wenn jemand von uns Urlaub hat wird ein Ersatzmitglied geladen.
    In den 6 Wochen vorher darfst Du an den Sitzungen teilnehmen und der Arbeitgeber muß die Kosten erstatten. Die 8 Wochen nachher gilt ein Beschäftigungsverbot. Das Du dann auch an den Sitzungen teilnehmen willst, ehrt Dich. Aber die Zeit solltest Du nutzen, zur Erholung und für Deine Familie. Danach kannst Du ja wieder voll einsteigen.

    Alles Gute
    Sammy

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.