Statistik über Krankheitstage der Mitarbeiter

  • Hallo,

    ich habe heute von meiner Stationsleitung "heimlich" erfahren (arbeite im Bereich Altenpflege), dass unsere PDL wieder eine Auflistung und Statistik über die Krankentage der Mitarbeiter machen will. Das Problem daran ist, dass sie die Namen und Stationen
    veröffentlichen will. Dies tat sie schon letztes Jahr,leider war ich da noch nicht im BR.
    Meine Stationsleitung sagte der PDL schon, dass sie das nicht machen könnte, aber das ist der PDL egal. Was kann der BR dagegen machen,wenn sie diese Liste veröffentlicht hat?
    Es geht doch niemanden was an, wer wann und wie lange krank ist. Oder liege ich da verkehrt? :?

    Viele dankende Grüße im Voraus

    Nadinchen77

  • Hallo,

    solche Daten unterliegen zwingend dem Personaldatenschutz und dürfen nicht veröffentlicht werden, auch nicht betriebsintern. Eine Veröffentlichung wäre eine gravierende Verletzung der Persönlichkeitsrechte der ArbeitnehmerInnen.

    Zum Zweiten werrden hier Daten erhoben und verarbeitet, die Leistung und/oder Verhalten von ArbeitnehmerInnen "messen", das unterliegt der Mitbestimmung. Eine solche mitbestimmungsrelevantze Datenerhebung und -verarbeitung liegt nicht nur bei elektronischen Daten vor, sondern auch, wenn diese Daten in eine Tabelle gepackt und ausgedruckt werden.

    Als BR würde ich nicht erst reagieren, wenn bereits veröffentlicht wurde.
    :arrow: Ich würde sofort einen Beschluß fassen, dass der BR der a) Veröffentlichung dieser Daten nicht zustimmt, und b) gegen die Erhebung der Daten nichts einzuwenden hat, auch gar nichts einwenden kann, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass die Krankheitsdaten mit der klaren Zweckbestimmung Erfüllung arbeitsvertraglicher, behördlicher oder gesetzlicher Vorgaben erfolgen kann (also z.B. Entgeltfortzahlung, Auflagen der BG etc. pp.)
    :arrow: Ich würde jetzt sofort zur Geschäftsführung gehen und dort darauf hinwirken, dass der PDL per Dienstanweisung untersagt wird, diese Daten zu veröffentlichen.
    :arrow: Ich würde, wenn dies nichts fruchtet, dem AG per einstweiliger Verfügung die Veröffentlichung der Daten untersagen lassen. Sind die Daten bereits veröffentlicht, sollte man auf jeden Fall auch ein Verfahren anstrengen, um dies für die Zukunft untersagen zu lassen.
    :arrow: Lang- bzw. mittelfristig braucht Ihr eine BV zum Personaldatenschutz.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo Nadinchen77,

    was euer PDL da vor hat ist ein klarer Verstoß gegen § 5 BDSG. Da es die Aufgabe des BR’s ist auf die Einhaltung der Gesetze zu achten, seid ihr als BR hier auch mit im Boot.

    An eurer Stelle würde ich gar nicht erst versuchen mit dem Kollegen zu sprechen, sondern mich direkt mit dem AG in Verbindung setzen, denn er ist es der für Verstöße einen auf die Mütze bekommt.

    Habt ihr einen Datenschutzbeauftragten? Dann nehmt ihn mit ins Boot, sprich mit in den Verteiler.

    Wenn es übrigens tatsächlich einen reine Statistik ist, also so im Sinne in der Abteilung x betrug der durchnittliche Krankenstand y % ist dagegen nichts zu sagen, solange die Abteilung nicht nur aus 2 Leuten besteht. Wenn aber dort (und so habe ich deinen Beitrag verstanden) genau aufgeführt wird, wer wann krank war um dann die daraus resultierenden statistischen Zahlen zu veröffentlichen gilt das oben gesagte.

    Fragt den "Kollegen" PDL doch mal, was er davon hielte wenn direkt neben dieser Aufstellung der Zettel hinge, dass es unverständlich sein, dass der AG dem Kollegen Z jeden Monat die Summe L zahle, nur damit er solch unsinnige Zahlen veröffentliche und den mittelalterlichen Pranger wieder einführt. (Die Summe L erhaltet ihr durch euer Einsichtsrecht in die Lohn- und Gehaltslisten.) Ihr solltet euch hüten einen solchen Zettel tatsächlich aufzuhängen, aber es könnte seine Wirkung nicht verpfehlen sich die Zahlen zu besorgen, den Zettel zu erstellen und ihn dem "Kollegen" unter die Nase zu halten...

    Gruß

    Moritz

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hallo,

    ergänzend zu dem, was Moritz über "Miniabteilungen" geschrieben hat:

    Wir haben eine EDV-RahmenBV, in der festgelegt ist, daß Bereiche/Gruppen/Orgaeinheiten mit weniger als 6 MA nicht separat ausgewertet bzw. statistisch erfasst werden dürfen.

    Kann ich jedem nur empfehlen, um Umgehungen des Datenschutz zu verhindern.

    &Tschüß

    Wolfgang

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.