Arbeitsstättenverordnung

  • Hallo miteinander,

    ein Kollege in der Produktion fragte bei seinem Vorgesetzten wegen einer Stehhilfe an. Der Vorgesetzte meinte, das wäre kein Problem, wenn er ein Attest beibringen würde, wo ihm der Arzt bescheinigt, dass er nicht den ganzen Tag stehen könnte.
    In der alten Arbeitsstättenverordnung gab es den Paragraphen 25, der sich mit Sitzgelegenheiten am Arbeitsplatz beschäftigte. Der wurde ja nun in der neuen Arbeitsstättenverordnung gestrichen.
    Kann mir jemand einen Tipp geben, wie ich es dem Vorgesetzten beibringen kann, dass man für eine Stehhilfe kein Attest benötigt??

    Gruß Micha5

  • Hi Micha,

    habt ihr einen ASA (Arbeits- und Sicherheitsausschuß)? Dann da mal nachfragen. Habt ihr einen Betriebsarzt? Dann frag den. Nimm die Berufsgenossenschaft mit ins Boot. Oder redet beim nächsten Monatsgespräch darüber direkt mit dem Chef.

    Das ist doch das schöne als BR: man muss sich nicht von unten nach oben durch die Hierarchien kämpfen, man darf direkt oben anfangen. Und bei manchen Vorgesetzten tut das eben Not.

    Gruß

    Moritz

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hallo!

    Die allgemeinen Aussagen der neuen ArbStättV können ja auch Vorteile für die Arbeit des BR bringen.

    § 1 sagt, dass die Verordnung der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz(!) dient.

    Hier sehe ich für Euch einen möglichen Ansatzpunkt.

    Beste Grüße aus Seehausen
    Sabine Schäffer

  • Hallo Leute,

    entschuldigt, dass ich erst jetzt in der Lage bin zu antworten.
    Die Sache ist jetzt so weit geklärt, dass der Vorgesetzte zwar die Stehhilfe abgelehnt hat, aber der Mitarbeiter sich auf einen "normalen" Stuhl setzen kann.
    Dem Mitarbeiter ist das recht, also ist es auch mir recht.

    Ich bedanke mich für eure Antworten.

    Gruß Micha5

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.