Hallo zusammen,
bei uns ist folgende Situation eingetreten: Im Februar (statt wie in der Rahmenvereinbarung vereinbart im Oktober 2006) haben alle MA Zielvereinbarungen für 2007 erhalten mit einem Begleitschreiben. In diesem Schreiben kündigte der AG an, daß alle MA ab Februar gemäß der neuen ZV abgerechnet werden und der Januar zurückgerechnet wird, auch wenn die neue ZV nicht unterschrieben wurde. Wenn ein MA bis April die ZV nicht unterschrieben hat, wird dann wieder das alte Gehalt abgerechnet, d. h. Jan-Apr erneut zurückgerechnet.
Jetzt meine Frage: Darf der AG einfach einen Betrag abrechnen, der jeder vertragsrechtlichen Grundlage entbehrt?
Für einzelne Kollegen bedeutet das 50-100 Euro netto pro Monat weniger!!! :shock:
Was können wir bzw. die Kollegen dagegen unternehmen!?
Danke für Eure Antworten,
GeLi