Kann der AG einfach bestimmen, daß ein nicht vereinbartes Gehalt abgerechnet wird?

  • Hallo zusammen,

    bei uns ist folgende Situation eingetreten: Im Februar (statt wie in der Rahmenvereinbarung vereinbart im Oktober 2006) haben alle MA Zielvereinbarungen für 2007 erhalten mit einem Begleitschreiben. In diesem Schreiben kündigte der AG an, daß alle MA ab Februar gemäß der neuen ZV abgerechnet werden und der Januar zurückgerechnet wird, auch wenn die neue ZV nicht unterschrieben wurde. Wenn ein MA bis April die ZV nicht unterschrieben hat, wird dann wieder das alte Gehalt abgerechnet, d. h. Jan-Apr erneut zurückgerechnet.

    Jetzt meine Frage: Darf der AG einfach einen Betrag abrechnen, der jeder vertragsrechtlichen Grundlage entbehrt?

    Für einzelne Kollegen bedeutet das 50-100 Euro netto pro Monat weniger!!! :shock:

    Was können wir bzw. die Kollegen dagegen unternehmen!?

    Danke für Eure Antworten,
    GeLi

  • Hi Geli,

    natürlich darf er das nicht. Jeder Mitarbeiter hat einen Arbeitsvertrag in dem steht wieviel Gehalt er erhält. Davon darf der AG erst abweichen, wenn er sich mit den AN über neue Konditionen geeinigt hat. Aber ich denke, dieser Teil der Frage ist der einfachere gewesen.

    Was könnt ihr tun? Sind die Änderungen im Vorfeld mir euch besprochen worden? Ich könnte mir hier vorstellen, dass es sich um (mitbestimmungspflichtige) Formulararbeitsverträge handelt. Also was könnt ihr tun? Fordert euren AG auf, entweder die ganze Aktion rückgängig zu machen, oder wenigstens keinen Vertrag anders abzurechnen als mit dem AN vereinbart. Macht ihm klar, dass jeder AN ihn sofort auf Zahlung verklagen kann. Und jeder AN ihn sogar Schadenersatzpflichtig machen kann (Stornogebühren für nicht ausgeführte Überweisungen, Zinsschaden für Überziehung etc.pp) Wenn er auf euch so nicht hören will, dann solltet ihr das denn Kollegen mitteilen. Dass sie a) dieses Recht haben und es b) auch nutzen sollen. Vielleicht kapiert er es ja dann.

    Ich könnte mir vorstellen, dass sich der AG gar nicht so richtig im Klaren darüber ist, was er da so veranstaltet. Also redet ihm das aus. Notfalls eben auf die harte Tour. Fordert die Kollegen auf dagegen anzugehen, nehmt euch einen RA um die umgangene Mitbestimmung einzufordern. Das kostet alles Geld und Nerven. Bis das wirksam geklärt ist, werden die Kollegen aber wahrscheinlich ohnehin die Abrechnung erhalten, die sie vereibart haben. Also letztlich kann sich das Ganze als Sturm im Wasserglas herausstellen...

    Gruß

    Moritz

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Was mir gerade so beim nochmaligen lesen durch den Kopf geht: Wie kommt der AG auf einmal auf die Idee Zielvereinbarungen abzuschließen? Wo kommen denn die her? Die alleine sind doch schon mitbestimmungspflichtig. Und ganz sicher ist es die darauf basierende Entlohnung. Hat der BR hier geschlafen oder ist er umgangen worden? Im letzteren Fall sollte der BR sich ganz schnell einen RA nehmen und dem AG aber sowas von vor den Bug schießen...!!!

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hallo Moritz,

    ich bin mir da nicht sicher, ob der AG hier nicht doch so handeln kann.
    Ich unterstelle mal, dass es eine BV bzgl. Zielvereinbarung (ZV) gibt. Außerdem ist das Geld, das auf Grund der ZV bezahlt wird zusätzlich.
    Also: AG bietet jedem AN eine ZV an und bezahlt dann einen gewissen Vorschuss auf die ZV. Nimmt ein AN nun die ihm vorgelegte ZV nicht an, dann ist ja ein Vertrag nicht zu stande gekommen. Damit fordert der AG das im Vertrauen auf den Abschluss der ZV (zuviel) gezahlte Geld wieder zurück (indem er eben bei der nächsten Entgeltzahlung dies aufrechnet).

    Nur: mit den gemachten Angaben von Geli kommt man eben leicht ins Spekulieren. Hier wäre eine Nachbesserung mit Fakten notwendig.

    Gruß/Günther

  • Hallo + danke für Eure Antworten!

    Ich versuche mal, die Sachlage genauer zu formulieren, damit Ihr nicht spekulieren müßt. :wink:

    Wir hatten bis vor 8 Jahren ganz normales Festgehalt. Dann wurden Zielvereinbarungen eingeführt. Das bedeutet, auf 2 Seiten sind ein Festgehalt und Ziele für das jeweilige Jahr vorgegeben. Die einzelnen Ziele werden mit Boni versehen. Hier ein abstraktes Beispiel:

    1.000 Euro Festgehalt/Monat
    Ziel für 2007 = 100 Äpfel verkaufen
    Zielbonus 15.000 Euro
    Maximalbonus 20.000 Euro

    Man bekommt also monatlich 1.000 Euro Festgehalt plus 1.000 Euro als Bonus-Vorschuß = 2.000 Euro. Im Juni, November und März des Folgejahres kommen nochmal auf die 2.000 Euro je 1.000 Euro extra (wie Urlaubs-, Weihnachtsgeld und Abschlußbonus).

    Verkauft man die 100 Äpfel, hat man sein Ziel erreicht, alles ok.
    Verkauft man mehr Äpfel, bekommt man im März des Folgejahres zusätzlich max. 5.000 Euro dazu. Hat man nur 50 Äpfel verkauft, muß man quasi 7.500 Euro zurückzahlen. Über Quartalsabrechnungen wird die Tendenz festgestellt und ggf. schon "Urlaubs- und Weihnachtsgeld" nicht ausgezahlt, damit man im März des Folgejahres nicht noch Geld mitbringen muß...

    Diese Zielvereinbarung wird jedes Jahr ausgegeben und muß von beiden Seiten unterschrieben werden. Wird sie nicht unterschrieben, gilt "meistens" die alte ZV weiter. Es kommt aber auch vor, daß Sonderprojekte aus dem Vorjahr gestrichen werden und die MA dadurch weniger verdienen... :roll:

    Es gibt halt immer wieder MA, die die ZV nicht unterschreiben können, weil die Ziele nicht zu erreichen sind, aber es keinen Verhandlungsspielraum gibt.

    Jetzt verständlicher! ?8)

    Ich merke schon, ich arbeite in einer "tollen" Firma... *seufz*:oops: :roll:

    Liebe Grüße,
    GeLi

  • Hallo Geli,

    wichtiger Punkt bei Zielvereinbarungen muss sein, dass die Ziele auch erreichbar sind. (Sollte so in der BV stehen). Als "Schiedsrichter" müsste bei "Nichtunterschreibenkönnen" der BR (oder eine paritätische Kommission) dienen. Sollte so in der BV auch vereinbart sein.

    Ich bin mir nicht sicher, ob eine ZV einer gerichtlichen Prüfung standhält, wenn sog. "unerreichbare" Ziele drinnen stehen.

    Das Verfahren vom AG hingegen, entsprechend der aktuellen Entwicklung des Zielerreichungsgrades seinen Vorschuss anzupassen finde ich i.O., damit nicht das böse Erwachen am Ende kommt. Da wäre dann das Geschrei der MA doch ziemlich groß, wenn plötzlich Geld über 2 Monate nicht kommt.

    Gruß/Günther

  • Team-ifb

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