Servus alle miteinander!
In unserem Betrieb sind in vielen Abteilungen seit Jahren Trinkgeldkassen öffentlich aufgestellt. Dem Kunden bleibt es dabei frei, ob er in die Kasse einwirft oder nicht. Jetzt hat unser Chef ein Schreiben verfasst, wo er die Trinkgeldkassen nicht mehr wünscht und sie entfernt werden sollen. Der BR ist der Meinung, dass hier ein MBR gem. § 87, Abs. 1, Nr. 1 BetrVG besteht. Der Chef sieht das aber gaaaaanz anders..
Gibt´s hier Urteile dazu, oder ist unsere BR - Meinung sowieso für die Tonne?
Viele Grüße aus Bayern von:
B. b. B.