Trinkgeldkassen

  • Servus alle miteinander!

    In unserem Betrieb sind in vielen Abteilungen seit Jahren Trinkgeldkassen öffentlich aufgestellt. Dem Kunden bleibt es dabei frei, ob er in die Kasse einwirft oder nicht. Jetzt hat unser Chef ein Schreiben verfasst, wo er die Trinkgeldkassen nicht mehr wünscht und sie entfernt werden sollen. Der BR ist der Meinung, dass hier ein MBR gem. § 87, Abs. 1, Nr. 1 BetrVG besteht. Der Chef sieht das aber gaaaaanz anders..
    Gibt´s hier Urteile dazu, oder ist unsere BR - Meinung sowieso für die Tonne?

    Viele Grüße aus Bayern von:
    B. b. B.

  • Hi B.b.B.,

    das einzige Urteil, dass ich gefunden habe besagt, dass der AG die Trinkgeldkasse nicht nutzen darf um Büromaterial für den BR zu kaufen...

    Ich sehe es aber wie du: klarer Fall von betrieblicher Ordnung. Also auch mitbestimmungsfähig. Und da es hier um das Geld der Kollegen geht würde ich das auch durchboxen. Sieht das das ArbG anders, OK, dann habe ich wenigstens getan, was ich tun konnte.

    Welches Problem hat euer AG auf einmal mit den Trinkgeldkassen?

    fragt sich

    Moritz

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Wenn die Trinkgeldkassen nicht zum Einwerfen "nötigen" sollen, welchen Zweck haben sie denn dann?

    Was für ein Betrieb ist das denn? Ist Trinkgeld geben in diesen Betrieben üblich?

  • Ein MBR nach §87 Abs.1 Nr.1 BetrVG möchte ich doch eher anzweifeln.

    Solche "Kaffee-oder Tringgeldkassen" werfen doch oftmals noch ganz andere Fragestellungen auf, die einen AG zu einem solchen Verbot veranlassen könnten!

    Z.B.: ... Kunden, die Trinkgeld geben, werden bevorzugt behandelt...Bestechung?

  • Ich wusste doch, ich mache was falsch..., ich gebe immer erst Trinkgeld nachdem ich "bevorzugt" behandelt wurde.

    Ich sehe es eher so, dass durch die Kassen eine gewisse Anonymität da ist. Wenn ich den Umschlag jemandem direkt in die Hand gebe, dann fordere ich schon eher etwas... (Wenn es denn so rum läuft!)

    Warum ist die Anweisung ein sauberes, weißes Hemd zu tragen eine mitbestimmungspflichtige Angelegenheit der Ordnung im Betrieb, die Frage, ob Trinkgeldkassen aufgestellt werden dürfen aber nicht? Beides beeinflusst in gewisser Weise die Außendarstellung des Betriebes. Ich sehe da den Unterschied nicht. Kann mir den jemand erklären?

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Moritz,

    um es vorweg zu sagen: Ich weiß es nicht!


    Ist denn jede Ordnung im Betrieb auch mitbestimmungspflichtig?

    Das weiße Hemd: ja!

    Das Namensschild: ja!

    Das Verbot dass ich mein schmutziges Mountainbike nicht im Büro abstellen darf: ???

    Das Verbot dass ich keine Sammelbüchse "Hilfe für Südtirol" auf meinen Thresen stellen darf: ???

    Das Verbot eine Trinkgeldkasse mit der Beschriftung "Wer nicht kräftig giebt, wird von uns nicht geliebt!" aufzustellen: ???

    Das Verbot, eine Trinkgeldkasse mit der Aufschrift "Ein kleiner Dank für die Kaffeekasse" aufzustellen: ???

    Das Verbot eine Trinkgeldkasse aufzustellen: ???

  • Ne jetzt Spass bei Seite.
    Ist wirklich nicht einfach zu beantworten.
    Es kommt doch auch auf den Betrieb an, oder?
    Der feine Unterschied ob in einem Zubehörverkauf mit festem Kundenstamm
    oder in einer Bank eine Trinkgeldkasse steht,
    zeigt sich mir schon.
    Ob da wirklich ein evtl. Unterschiedliches MBR nach §87 Abs.1 Nr.1 besteht entzieht sich auch meiner Kenntnis.:oops:

  • Zitat von Timo Beil:


    "Wer nicht kräftig giebt, wird von uns nicht geliebt!"


    Ein dreifach Hoch dem Dichterfürsten!!! :wink:

    Timo,

    ich denke ich verstehe was du sagen willst. Aber genau da liegt doch der Hund begraben. Wo ist hier die Grenze? Irgendwo ist da eine, klar, aber wo?


    Werner,

    Trinkgelder sind selten da üblich, wo die Leute ohnehin die dicke Kohle machen. Insofern weiß ich nicht, ob für die betroffenen Kollegen das Problem nicht doch etwas größer ist.

    Fazit: Ich sehe mich nicht in der Lage hier eine Entscheidung zu fällen, ja oder nein. Aber genau dafür gibt es doch Menschen, die sich um solche Dinge kümmern. Die einen sind Anwälte, die anderen Richter. Und ich würde mich hier nicht scheuen sie zu bemühen. Mindestens erstere nicht. Wenn der schon sagt vergiss es, OK, wenn nicht... was ist zu verlieren?

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Servus,

    ja wie jetzt? Jetzt bin ich endgültig verwirrt! Wir sind ein Gesundheitsunternehmen, also trifft das mit der Anonymität zu, so dass wir von unseren Kunden nicht gezielt "bestochen" werden wollen, sondern kurz vor der Abreise der Kunden bei Bedarf eine kleine Aufmerksamkeit erhalten.

    Viele Grüße von:
    B.b.B.

  • Zitat

    Bayerns böser Bube: Wir sind ein Gesundheitsunternehmen, also trifft das mit der Anonymität zu, so dass wir von unseren Kunden nicht gezielt "bestochen" werden wollen, sondern kurz vor der Abreise der Kunden bei Bedarf eine kleine Aufmerksamkeit erhalten.

    B.b.B.,

    hmmm...ich kann Euren AG verstehen!

    Ihr wollt nicht "gezielt" bestochen werden sondern von Euren Kunden bei Bedarf eine kleine Aufmerksamkeit erhalten!

  • Hallo zusammen,

    wenn ich als Patient in eine solche Institution komme, gut behandelt werde und gesund diese verlasse, dann bin ich durch viele Hände gegangen. Um nicht jedem dann 1 Euro in die Hand zu drücken, wirft man einen entsprechenden Betrag in diese Sammelutensilien. Wenn man nicht möchte, dass man dabei beobachtet wird, dann gibt es Zeiten, in denen diese unscheinbare Kästchen auch unbewacht und unbeobachtet ist. Und diese Zeit suche ich mir dann raus (man muss ja auch nicht alles auf den letzten Drücker machen, sondern schon 1 - 2 Tage vorher). Was sollte also daran anstößig sein, so ein unscheinbares, aber der Anonymität dienendes Ding rumstehen zu haben?
    O.k. ich gebe zu, ich kenne die dortigen Gegebenheiten nicht. Sollte dort in Riesenlettern über dem EIngan stehen, dass jeder, der das Haus verlässt, was in die aufgestellte Tonne zu werfen hat, dann könnte ich mir schon vorstellen, dass das dem AG missfällt. Aber wie gesagt, so kenne ich es eigentlich nicht.
    Fragt doch den AG, ob er statt dessen jedem Patienten einen Überweisungsschein in die Hand drücken möchte, mit dem Hinweis, dass dieser doch, wenn er möchte, hierüber sein Trinkgeld zahlen kann!?! Nein, das kann es doch nicht sein.
    Als BR würde ich den AG auffordern, mir Alternativen zu nennen, damit auch dem Bedürfnis mancher (nicht aller) Patienten Rechnung getragen werden kann, ohne dass dieser sich noch durchfragen muss, wie es hier üblich sei, sein Trinkgeld loszuwerden.

    Gruß/Günther

  • Hallo B.b.B.,

    es gibt eine umfangreiche Rechtsprechung des BAG zum sog. "Tronc" in Casinos, vielleicht findest Du da was analog Anwendbares.
    Ansonsten frage ich mich, wie die Trinkgeldkassen eigentlich aufgeteilt werden. Über diesen Weg käme der BR doch evtl. in die MB ?

  • Also ich befürchte, dies ist nicht mitbestimmungspflichtig. Wie schon vorher erwähnt kommen ganz andere Probleme dazu.
    Obwohl diese Kassen in der Regel nicht sehr gefüllt sind, kann hier u.U. der "Geldwerte Vorteil" eine Rolle spielen. Bei Kellnern, z.B., muss das Trinkgeld offiziell mit in den Lohn gerechnet werden.
    Doofe Geschichte! Wenn der Chef nicht mehr einfach darüber hinweg sieht, habt ihr wahrscheinlich schlechte Karten.

    Gruß

    Elisabeth

  • Das war mal...

    Trinkgelder, die einem Arbeitnehmer freiwillig von Dritten (z. B. Kunden oder Gästen des Arbeitgebers) gezahlt werden, sind ab dem 1.1.2002 steuer- und damit auch beitragsfrei zur Sozialversicherung.
    Trinkgelder gehören nicht mehr zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 Abs. 1 EStG).
    (http://www.osnanet.de/heiner.steffens/steuer1.htm)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Team-ifb

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