Mitarbeiter am Wochenende allein im Konzern? Zulässig?

  • Hallo Kollegen,

    Ich habe irgendwo im Internet gelesen, das ein Mitarbeiter nicht allein an seinem Arbeitsplatz bescchäftigt werden darf, wenn im ganzen Unternehmen niemand ist. Sprich am Wochenende oder so.

    Weiß jemand ob das stimmt, und in welchem Gesetz/Paragraph ich da suchen muss?

    Es hatte irgendwas mit Arbeits-/Gesundheitsschutz zu tun. Ich finde es leider nicht mehr.

    Danke für eure Hilfe.

    Gruß

    Garcon

  • Hallo Garcon,

    das trifft mit Sicherheit auf einen sogenannten gefahrengeneigten Job zu. Aber sicher nicht auf einen Bürojob.

    Also allein im Konzern sagt noch gar nichts. Über welchen Job reden wir?

    Gruß

    Moritz

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hallo Garcon,

    das stimmt nur teilweise. Sollte eine KollegIn alleine beschäftigt werden, dann wäre es möglich, dass er/sie einen sog. Totmann bei sich trägt. Dies ist ein Gerät, das Alarm auslöst, wenn man z.B. umfällt.
    Der Alarm muss natürlich dann an eine Stelle gehen, die zum einen besetzt ist, und zum anderen auch reagieren kann.

    Hier im forum gab es schon mal eine ähnliche Frage:
    http://www.ifb.de/index.php?le…o=zeigeThema&thema_id=421

    Gruß/Günther

  • Hallo Moritz,

    Es handelt sich um einen IT-Mitarbeiter. Sprich ein Bürojob in einem Bürogebäude.

    Also nach Deiner Definition exisitert kein Zwang, das dann mind. 2 Leute im Büro sind.

    Günther

    Einen "Totmann" haben wir nicht. Wir haben eine Zentrale Telefon-Notrufnummer, der bei unserem externen Werksschutz aufschlägt.

    Also keine Bedenken.

    Ich Danke euch.

    Gruß

    Garcon

  • Hallo,
    es muss mittlerweile in allen Bereichen eine sogenannte Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden, die für den Arbeitgeber verpflichtend ist.

    Rechtsgrundlage für die Gefährdungsbeurteilung ist das Arbeitsschutzgesetz (Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (ArbSchG) vom 1996-08-07 ).Der Arbeitgeber wird darin verpflichtet, eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln und - wenn erforderlich - Maßnahmen des Arbeitsschutzes einzuleiten.

    Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die vom Arbeitgeber festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung muss dokumentiert sein für Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten.

    Der BR hat ein Mitbestimmungsrecht, siehe
    http://www.verdi-bub.de/urteile/archiv/archivdb/2004_081
    Und hier wäre auch die Gefährdung durch die sog. "Alleinarbeit" zu klären und die Massnahmen dass die Gefährdung minimiert wird.

  • Hallo,

    eine Antwort zu dem Thema kommt aus einer Unfallverhütungsvorschrift BGV A1 § 26.
    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    (1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass für die Erste-Hilfe-Leistung Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen:

    1. Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer,
    2. bei mehr als 20 anwesenden Versicherten
    a) in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 %,
    b) in sonstigen Betrieben 10 %.
    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    Hier geht es um alle "anwesenden Versicherten" allso um die Mitarbeiter die aktuell an der Arbeitsstätte present sind.

    Charly

  • Zitat von Charly :


    Hallo,

    eine Antwort zu dem Thema kommt aus einer Unfallverhütungsvorschrift BGV A1 § 26.


    Schön dass auch ältere Beiträge nicht unvergessen sind... :lol:

    Was sagt uns diese UV denn nun? Alleinarbeit erlaubt oder nicht?

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.