Hallo.
Meine frage ist ob wir als BR das Recht auf Einblick in ein Gutachten haben wo drinsteht was für ein schimmel sich bei uns befindet und was getan werden muss? Es hat nur der Vorsitzende Einblick bekommen durfte sich aber nicht für uns den Namen des Schimmelpilz aufschreiben
Schimmel
- Takijo
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Hallo,
Ich gehe doch mal davon aus, daß der Schimmelpilz ein Problem darstellt, weil die Sporen die Atemluft kontaminieren? Daß also die Möglichkeit der Gesundheitsgefährdung besteht?
Zu Deiner Frage: Ist schon mal ganz klar geregelt in § 87 I Nr. 7 (Gesundheitsschutz) und § 89 BetrVG. Der BR hat hier klare Mitbestimmungsrechte. Wo er Mitbestimmungsrechte hat, hat er auch klare Informationsrechte. Diese könnt Ihr einklagen.
Es lohnt auch der Blick in das Arbeitsschutzgesetz und das Arbeitssicherheitsgesetz. Etc.
Ihr solltet die Information dringlich anmahnen und ggf. auch einklagen.
Grüße
Winfried -
Team-ifb
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