Kündigung Probezeit wg. Krankheit - sorry, ein wenig länger.

  • Guten Tag,

    ich möchte heute mal einen Fall schildern, bei dem ich (ehem. Betriebsrätin, nun Personalsachbearbeiterin) selbst betroffen bin. Ich wäre für Ratschläge dankbar!

    Den Job habe ich zum 18.06.07 angetreten und bin bis zum 17.12.07 in der Probezeit.

    Gleichzeitig mit Antritt der Stelle hatte ich im Juni eine Zusage für eine Rehabilitation. Ich habe diese damals zugunsten des Jobs verschoben. Da es mir aber leider nicht gut geht, habe ich mich schweren Herzens entschlossen, die Reha doch antreten zu wollen. Nachdem ich sie 2 x verschoben habe, soll sie nun ab 18.März 2008 stattfinden.

    Ich habe meinem Vorgesetzten nun Mitte Oktober davon in Kenntnis gesetzt. Ich fand es einerseits fair, ihn vor Beendigung der Probezeit zu informieren und außerdem ist man verpflichtet den Arbeitgeber sofort von der geplanten Reha-Maßnahme zu unterrichten.

    Vor dem Gespräch mit meinem Vorgesetzten waren meine Leistungen nie kritisiert worden und sogar an dem Tag, als ich ihm von der Reha berichtete, sagte er noch, "bis auf ein paar Kleinigkeiten, die man aber leicht beheben kann", wäre er zufrieden und auch in allen anderen Bereichen hätte ich mir Akzeptanz erarbeitet.

    Zwei Tage später jedoch teilte er mir mit, dass man mich dann nicht mehr beschäfttigen wolle. Man sei um meinen "Gesundheitszustand besorgt". Ich muss dazu sagen, dass ich während der Probezeit niemals krank war und teilweise sogar 10 und mehr Std./Tag gearbeitet habe unter immensem Stress.

    Mein Vorgetzter hat mir ganz klar suggeriert, dass nicht nur die Reha selbst Anlass dazu wäre, mich nicht weiter zu beschäftigen, sondern auch die - angeblich schlechte - Zukunftsprognose. Auslöser jedoch sei die Reha.

    Um es nun kurz zu machen: Er möchte, dass ich über die Probezeit hinaus beschäftigt bleibe bis 28.02.08. Dann solle ich einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen.

    Nach Rücksprache mit der Arbeitsagentur hätte das aber vermutlich eine Sperrzeit zur Folge. Darum werde ich das vermutlich nicht wahrnehmen (können), da ich keine 3monatige Sperre riskieren will. :cry:

    Nun habe ich im Internet gelesen, dass ich zivilrechtlich ggf. die Möglichkeit hätte gegen die Kündigung vorzugehen (da "sachfremde Motive", also Sittenwidrigkeit). Andererseits bestreitet der Vorgesetzte dem Betriebsrat gegenüber, dass es sich um eine krankheitsbedingte Kündigung handele. (Der Vorgesetzte äußerte hier vielmehr, meine Leistungen seien nicht ausreichend. :roll:) Der Arbeitsagentur gegenüber hat er die Kündigung aus Krankheitsgründen am Telefon aber wiederum nicht bestritten. Verzwickt.

    Nun meine eigentliche Frage: Habe ich irgendeine reelle (!) Chance (ggf. unter Berücksichtigung des AGG) gegen diese Kündigung vorzugehen? Wie sind hier Eure/Ihre Meinungen?

    Danke erstmal für´s Lesen.

    Viele Grüße
    Carmen

  • Hallo!

    Ja, ich bin seit dem 18.06.2007 hier.

    Gruss
    Carmen

    Zitat von Kokomiko :


    Hallo Carmen,

    nur zur Klarstellung! Handelt es sich um ein komplett neues Arbeitsverhältnis oder nicht?

    Gruß
    Kokomiko

  • Hallo Carmen,

    sehr schwierig das Ganze.
    Mal so meine Überlegungen dazu:
    - es wird schwierig werden, etwas zu beweisen, weil offensichtlich bisher alles mündlich abgelaufen ist.
    - ein BEM kommt nicht in Frage, weil keine Krankheitszeit vorliegt.
    - die neg. Zukunftsprognose halte ich für gewagt.
    - eine Anerkennung einer Schwerbehinderung wird nicht vorliegen; diese jetzt zu beantragen wird zeitkritisch.
    - AHV ist tendenziell immer abzuraten, es sei denn die Abfindung ist übermäßig gut.
    - wenn Du dagegen vorgehen möchtest, wirst Du um einen RA nicht herum kommen
    - Konsequenz daraus könnte aber sein, dass Dein AG Dich aus einem anderen Grund dann kündigt (zerrüttetes Vertrauensverhältnis)


    Trauriger Gruß/Günther

  • Hi Carmen,

    so wie ich das sehe gibt es zwei Möglichkeiten:

    Der AG übernimmt dich über die Probezeit hinaus. Wer kann dich dann noch zwingen einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben?

    Der AG sagt klar, nein, er übernimmt dich nach der Probezeit nicht. Da kann ihn auch niemand dran hindern. Ich könnte mir vorstellen, dass mit der Agentur eine Lösung möglich ist, die in etwas so ausieht: du bist entweder sofort nach Ende der Probezeit arbeitslos oder aber der Vertrag wird befristet (Sachgrund!) verlängert. Damit solltest Du eine Sperre umgehen können.

    Und wenn ich das so höre: such dir einen neuen Job! Der AG ist doch wohl das Letzte!

    Gruß

    Moritz

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hallo Carmen,

    o.k.!

    Da in Deinem unbefristeten Arbeitsvertrag die ersten 6 Monate als Probezeit vereinbart wurden, ist es dem AG möglich, innerhalb dieser Zeit ohne qualifizierte Angabe von Gründen kündigen zu können.

    Das wird er dann vermutlich spätestens am 17.12.2007 tun, wenn Du Dich auf diesen Aufhebungsvertrag nicht einlässt! Somit muss die Agentur für Arbeit abwägen, ob sie Dir Arbeitslosengeld bereits ab 18.12.2007 oder erst ab 1.3.2008 zahlen möchte! Die Sperrfrist sehe ich daher nicht als in Stein gemeißelt.

    Auch der Probezeitkündigung muss ja eine Anhörung durch den BR voraus gehen! Welche Meinung würde denn der BR vertreten? Gegen eine Probezeitkündigung können zumindest Bedenken geäußert bzw. ein Widerspruch eingelegt werden.

    Das KschG greift ja während dieser 6 Monate im Hinblick auf sozial ungerechtfertigte Kündigungen nicht! Somit könntest Du ín einem Kü´schutzprozess lediglich eine unzulässige personenbedingte Kündigung prüfen lassen. Da solltest Du Dich vorab dringend durch einen Anwalt für Arbeitsrecht beraten lassen! Den Aufhebungsvertrag würde ich jedenfalls nicht einfach unterschreiben.

    Gruß
    Kokomiko

  • @all: Danke für die Antworten!!
    Dass ich arbeitsrechtlich nichts machen kann, scheint mir auch so (obwohl mein Chef ja auch dem Sachbearbeiter der Arbeitsagentur das ganz klar als Kündigungsgrund gesagt hat, dass ich wegen der Reha gehen soll; ich hätte also einen "Zeugen"). Aber ich hatte gedacht, vielleicht auf anderer Schiene...? Es geht mir allmählich auch ums Prinzip. Ich fühle mich als Kranke diskrimminiert! Ich war - und das möchte ich nochmals betonen - keinen einzigen Tag krank, bin nicht einmal eher nach Hause gegangen wegen Krankheit und war nicht einmal während der Arbeitszeit beim Arzt!

    Das mit der Sperre hat der ranghöchste Sachbearbeiter der Arbeitsagentur mir selber gesagt. Dem ist es völlig schnurz, ob ich mit Aufhebungsvertrag länger Arbeit habe als ohne. Er reitet auf seinen Vorschriften herum. Schade.

    Moritz: Ja, ich hatte schon häufiger bemerkt, wie unsozial der Arbeitgeber hier vielfach personelle Entscheidungen trifft - also abgesehen von meiner Person. Aber ich finde meinen "Fall" auch hammerhart, muss ich schon sagen! Zumal ich vorher keine Kritik bekommen hatte, nie krank war und auch sicher war - in Anbetracht dessen, dass ich eben neu war etc. - ganz gute Arbeit geleistet zu haben.

    So, nun dazu, wie er mich zwingen wollte einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben: Ganz einfach! Er wollte mir diesen vor Ablauf der Probezeit vor die Nase legen und falls ich diesen nicht unterschreibe, während der Probezeit kündigen. So leicht geht das. :cry:

    Nachtrag: Der BR wird die Frist verstreichen lassen, da mein Chef denen ja gesagt hat, es wäre leistungsbedingt. :cry:

  • Carmen,

    wie ich bereits geschrieben habe, kannst Du arbeitsrechtlich sehr wohl gegen Deine Kündigung vorgehen.

    KSchG § 4 Anrufung des Arbeitsgerichts
    Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung [SIZE=7]sozial ungerechtfertigt oder [/SIZE]aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist.

    Allerdings wirst Du ohne anwaltliche Unterstützung nicht sehr weit kommen; ist meine Meinung dazu!

    Gruß
    Kokomiko

    Nachtrag zu Deinem Nachtrag!

    Klasse... ein BR, der sein Handwerk nicht versteht!

  • Danke, aber das sehe ich als recht chancenlos an - jedenfalls arbeitsrechtlich! Rechtsunwirksam ist sie ja arbeitsrechtlich nicht (bin ja in Probezeit). Eher sittenwidrig, würd ich sagen. Aber für Sittenwidrigkeit sind doch nicht die Arbeitsgerichte zuständig, oder? :?

    Sorry, dass ich da noch mal so explizit nachhake.

  • Hallo Carmen,

    wenn eine Kündigung des AV sittenwidrig ist, dann betrifft es das Arbeitsverhältnis und damit ist das ArbG zuständig, das dann beurteilen muss, ob nun diese Gründe ausreichen, die Kündigung zu kippen.

    Gruß/Günther

  • Carmen,

    um Dir einmal Gefühl dafür zu geben, was das BAG unter einer sitten- oder treuwidrigen Kündigung versteht:

    "Der Vorwurf der Sittenwidrigkeit kann nur in besonders krassen Fällen erhoben werden. § 138 BGB verlangt die Einhaltung des "ethischen Minimums". Sittenwidrig ist eine Kündigung deswegen nur dann, wenn sie auf einem verwerflichen Motiv des Kündigenden beruht, wie insbesondere Rachsucht oder Vergeltung, oder wenn sie aus anderen Gründen dem Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden widerspricht.

    Demgegenüber betrifft die treuewidrige Kündigung im Rahmen einer Interessenabwägung auch weitergehende Umstände. Eine Kündigung kann gegen § 242 BGB verstoßen, wenn sie aus Gründen, die von § 1 KSchG nicht erfaßt sind, Treu und Glauben verletzt. Dazu gehören insbesondere Tatbestände, bei denen zwar kein verwerfliches Motiv des Handelnden vorzuliegen braucht, aber das formale Ergebnis der Rechtsanwendung Treu und Glauben widerspricht."

    Mit Verlaub gesagt, ist es ziemlich egal, was Du als chancenlos siehst oder gar für sittenwidrig hältst! Erleuchtung wird nur eine Kü´schutzklage bringen, die Du ohne anwaltliche Unterstützung kaum gewinnen wirst; ist meine Meinung dazu und nicht bös gemeint!

    Wünsch Dir viel Glück und damit klink ich mich aus.

    Kokomiko

  • Danke,
    puh, das wird schwierig...! Ich überlege es mir noch, was ich mache (oder auch nicht).

    Ich habe gestern mit der Arbeitsrecht-Hotline der Arbeitsagentur telefoniert und die meinte auch, ich solle es versuchen. Ist natürlich wieder Richterrecht, wie das entschieden wird, von daher ist es sowieso klar (war es auch vorher schon), dass ich einen Anwalt brauchen würde. Was ist "sittenwidrig" und was nicht? Und kann ich BEWEISEN, dass ich nur wg. der Reha gehen muss? Dem BR hat mein Chef ja gesagt, es läge an meinen Leistungen. :cry:

    Ich telefonier ggf. erstmal mit dem Anwalt "meines Vertrauens" und dann seh ich weiter. :wink:

    Gruss
    Carmen

  • Team-ifb

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