Abwicklungsvertrag

  • Guten Tag zusammen,

    ich habe noch eine Frage zu meiner Person und meiner Kündigung, die ich gestern erhalten habe (s. mein letzter Beitrag).

    Der Vorgesetzte will mir einen Abwicklungsvertrag anbieten. Ich werde diesen allerdings zunächst der Arbeitsagentur vorliegen, damit eine etwaige Sperrfrist überprüft wird.

    Was, wenn ich den Abwicklungsvertrag unterschreibe und danach z. B. 2 Wochen krank bin? Eigentlich kann mir doch in Bezug auf diese Krankheit dann nichts mehr passieren, oder?

    Ich frage, da ich aus gesundheitlichen Gründen ausscheide(-n soll). Und möglicherweise wäre ich ja den ein oder anderen Tag zu krank zur Arbeit zu kommen....

    Was muss ich - außer einer mögl. Sperrfrist bei der Arbeitsagentur - noch beachten?

    Gruss
    Carmen

  • Hallo Carmen,

    worauf Du achten solltest? Dass die Abfindung, die mit einem Abwicklungsvertrag einhergeht, hoch genug ist!

    Denn von einer ALG Sperre kannst Du im Prinzip ausgehen, da die arbeitgeberseitige Kündigung (die einem Abwicklungsvertrag vorangegangen sein muss)in Deinem Fall einem Kündigungsschutzprozess sicherlich nicht standhalten würde!

    Was Deine ev. Zeiten einer Arbeitsunfähigkeit betrifft, möchte und werde ich mich dazu nicht äußern! Das mach mal schön mit Dir selbst ab. Als ehemalige Betriebsrätin solltest Du die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen kennen, sowohl die negativen als auch die positiven!

    Aber einen Anwalt hast Du wohl noch immer nicht aufgesucht...

    Verständnislos den Kopf schüttelnd

    Kokomiko

  • Zitat von Kokomiko :

    Aber einen Anwalt hast Du wohl noch immer nicht aufgesucht...

    Verständnislos den Kopf schüttelnd

    Hallo!

    Das ist nicht wahr; das habe ich! Ich hatte ihn lediglich vergessen zu fragen, aber das habe ich gestern nachgeholt.

    Kurz zur Info: Er hat gesagt, mein Chef hätte gegen das "Maßregelungsrecht" (?) verstoßen und man könne somit evtl. eine Kündigungsschutzklage begründen.

    Es stellen sich hierbei 2 Fragen:

    1. Wie hoch ist die Chance auf Gewinn und wie hoch wäre voraussichtlich eine etwaige Abfindungszahlung (verschwindend gering aufgrund der geringen Betriebszugehörigkeit)

    2. Habe ich hier Zeugen, dass es sich um einen Verstoß gegen das Maßregelungsrecht handelt, d. h. , dass die Reha der einzige (bzw. Haupt-) Grund für die Kündigung war? Gestaltet sich ggf. schwer....!

    Von daher ist mir noch nicht ganz klar, was ich mache (habe noch ca. 2 Wochen Zeit), aber ich denke fast nicht, dass ich klage.

    Gruss
    Carmen

  • Hallo,

    also rechtliche Beratung solltest Du auf jeden Fall haben. Wegen möglicher Sanktionen durch die Arbeitsagentur solltest Du mit einer Person aus der Leistungsabteilung Deiner örtlichen Arbeitsagentur sprechen.

    Und obacht!!! Die Arbeitsagenturen sind teils recht gemein. Ich weiß z.B. dass es welche gibt, die ArbeitnehmerInnen, die gegen eine Kündigung NICHT klagen, eine Sperrfrist aufdrücken. Argument: Sie häten nicht alles getan, um der Beendigunmg des Arbeitsverhältnisses entgegenzuwirken. Absurd, aber wahr. Klagen solltest Du also in jedem Fall, Du wirst Dir vor Gericht dann ggf. eine (höhere) Abfindung erstreiten können.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.