Feiertagsregelung

  • Hallo zusammen,


    ich frage für eine Freundin: sie hat bei einem neuen Arbeitgeber angefangen und zwar auf Stundenbasis. Arbeitet täglich 7-10 Stunden. Stimmt es, dass die Feiertage nicht bezahlt werden? Im Internet hat sie gelesen, dass Feiertage auch bei Stundenlohn bezahlt werden, wenn man täglich bzw. Vollzeit arbeitet. Was ist richtig?


    Ich wünsche allen einen guten Rutsch ins neue Jahr...

  • Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und imKrankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz)


    § 2 Entgeltzahlung an Feiertagen(1)

    Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer dasArbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.

  • Es kommt mal wieder darauf an.

    Wenn sie Mo-Sa immer die gleichen Tage arbeitet ist das so wie Iwan geschrieben hat. Hat sie aber unregelmäßige Arbeitstage, mal MO dann Mi dann Fr und in der nächsten Woche wieder andere Tage dann kann der AG die Tage so legen das an dem Feiertag kein Einsatz ist und dann braucht der auch nicht bezahlt zu werden.

  • Dann stand ihr für den 01.11.2019 (freitag) den 25.12 und 26.12 (Mi und Do) ein Entgelt für die entgangene AZ zu. Wenn Sie immer Stundenweise Arbeitet wie von dir beschrieben zwischen 7 und 10 Stunden gibt es da einen Mittelwert der bei evt. 8,5 Stunden liegt und dieser ist zu bezahlen.


    gruß

    Rabauke

  • Dann soll sie noch mal in ihrem Arbeitsvertrag schauen ob da etwas über Einsatzzeiten(meistens nicht) oder Arbeit auf Abruf steht. Wenn nicht hat Rabauke ja schon geantwortet.

    Da steht nur dass sie mindestens 140 Std. arbeiten muss im Monat

  • Dann stand ihr für den 01.11.2019 (freitag) den 25.12 und 26.12 (Mi und Do) ein Entgelt für die entgangene AZ zu. Wenn Sie immer Stundenweise Arbeitet wie von dir beschrieben zwischen 7 und 10 Stunden gibt es da einen Mittelwert der bei evt. 8,5 Stunden liegt und dieser ist zu bezahlen.


    gruß

    Rabauke

    Danke für die Antwort. Noch eine letzte Frage: im Januar arbeitet sie an 3 Freutagen nicht. Wie wäre es da?

  • im Januar arbeitet sie an 3 Freutagen nicht

    Also ich freue mich auch, wenn ich an einem Tag nicht arbeiten muss, aber was ist jetzt deine Frage?


    Falls du aber Freitage meintest - sind ja keine Feiertage (also ich wüsste jedenfalls keinen im Januar, der auf einen Freitag fällt), also warum sollte sie bei einem Vertrag auf Stundenbasis hier eine Vergütung bekommen?


    rmbaer und der Rabauke haben die wesentlichen Dinge ja schon genannt. Allerdings bin ich noch nicht ganz davon überzeugt, dass die Kollegin einen durchsetzbaren Anspruch auf Vergütung hat. (Auch wenn einiges dafür spricht, dass der AG hier rechtsmissbräuchlich "um die Feiertage herum plant".) Letztlich wird sie das aber wohl durch ein Arbeitsgericht entscheiden lassen müssen, dass sich dann ganz genau den Vertrag und die Verhältnisse im Betrieb anschauen wird.


    Als BR würde ich mir den Arbeitsvertrag von der Kollege mal zeigen lassen und dann auch mal die Frage nach bezahltem Urlaub klären. Denn irgendwas sagt mir, dass der AG sich hinstellt und sagt: ist doch kein Problem. Sie arbeitet ja auf Stundenbasis. Sie kann doch Urlaub machen wann sie will. Sind halt keine Stunden, die wir bezahlen... (und das geht ganz sicher erst Recht nicht!)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Also mal davon abgesehen, dass es sich für mich überhaupt nicht nach Arbeit auf Abruf anhört, würde §12 Abs.5 TzBfG durchaus die Entgeltfortzahlung an Feiertagen bei Arbeit auf Abruf regeln.


    Nur mal zur Begründung, warum es sich für mich nicht nach Arbeit auf Abruf anhört - die spärlichen Informationen zu den arbeitsvertraglichen Regelungen deuten für mich stark darauf hin, dass der Arbeitgeber hier in einer unzulässigen Weise versucht hat den §615 BGB sowie das EntgFG auszuhebeln. Gerichtsfest dürfte das (die Auslegung, dass es sich hierbei um eine Regelung zu Arbeit auf Abruf handelt) kaum sein - ob man sich das aber tatsächlich gerichtlich erstreiten will, kann nur die Betroffene entscheiden.


    Viele Grüße

  • Leider hat sie in der Fa. keinen Betriebsrat. Jetzt werde ich durch die verschiedenen Antworten auch nicht wirklich schlauer. Kann sich vlt einer mal den Vertrag ansehen? Nicht, dass sie jetzt zu ihrem Arbeitgeber geht und dann die A****Karte hat

  • Also ich freue mich auch, wenn ich an einem Tag nicht arbeiten muss, aber was ist jetzt deine Frage?


    Falls du aber Freitage meintest - sind ja keine Feiertage (also ich wüsste jedenfalls keinen im Januar, der auf einen Freitag fällt), also warum sollte sie bei einem Vertrag auf Stundenbasis hier eine Vergütung bekommen?

  • War blöd ausgedrückt. Im Internet haben wir gelesen, wenn man nicht täglich arbeitet, hat man keinen Anspruch auf die Entgelt Zahlung. Daher die Frage, wenn sie ab und zu nur 4 Tage arbeitet

  • War blöd ausgedrückt.

    Dachte ich mir ;) Passiert.

    Im Internet haben wir gelesen, wenn man nicht täglich arbeitet, hat man keinen Anspruch auf die Entgelt Zahlung. Daher die Frage, wenn sie ab und zu nur 4 Tage arbeitet

    Das ist leider auch fragwürdig formuliert, weil mir gerade nicht klar ist, worauf das abzielt.


    Versuchen wir es mal anders herum:


    Wieviel Tage jemand in der Woche arbeitet ist eigentlich nur für die Berechnung des Urlaubes interessant. Meint, arbeitet jemand nur 3 Tage die Woche, die Vollzeit beträgt aber 5 Tage, dann hat er auch nur Anspruch auf 3/5 des Urlaubes (das ist bitte erst einmal nur eine grobe Verallgemeinerung. Auch hier gibt es Ausnahmen und/oder andere Regelungen)


    Was die Feiertage angeht, ist es mehr eine Frage, welche Wochentage vereinbart sind. Hat jemand z.B. vereinbart, dass er (u.a.) immer Montags im Betrieb ist, hat er für Ostermontag und Pfingstmontag gem. § 2(1) EntgFG einen Vergütungsanspruch. Ist der Montag kein fester Arbeitstag, wird es schwer hier einen Vergütungsanspruch geltend zu machen. (Schwer, nicht unbedingt unmöglich!)


    So wie ich das bisher verstanden habe, sind aber keine festen Wochentage festgelegt. Damit wird es unhandlich hier einen Anspruch geltend zu machen. Durch die Anforderung "mindestens 140 Stunden im Monat" könnte die Kollegin zumindest dann eine Vergütung beanspruchen, wenn sie durch die Feiertage nicht auf die 140 Stunden kommt. Wenn ihr dadurch am Ende aber nur 5 Stunden fehlen, wird sie auch nur diese 5 Stunden sicher einfordern können. (Einfach, weil sie vertraglich vereinbart sind.)


    Darüber hinausgehende Forderungen müssten dann schon sehr gut verargumentierbar sein. (frei erfundenes (und an den Haaren herbeigezogenes)) Beispiel: In einer Schreinerei wird einmal in der Woche die Hobelbank angeworfen. Die Aufgabe besagter Kollegin ist es, die Hobelspäne zusammenzufegen und in Säcke abzufüllen. An welchem Tag in der Woche das ist, wird jede Woche neu definiert, damit hat die Kollegin keinen festen Arbeitstag, aber immer einen Tag in der Woche, wo sie auf Stundenbasis Geld verdient. Jetzt fallen gleich mehrere Feiertage in eine Woche und der AG beschließt in einer Woche das Hobeln ganz ausfallen zu lassen. Damit würde die Kollegin kein Geld verdienen. Durch den sachlichen Zusammenhang von Ausfall und Feiertag könnte man hier argumentieren, dass die Kollegin ja wegen des Feiertages kein Geld erhält und damit die Regelung des § 2 EntgFG zieht. (Und auch hier denke ich, wird es schwer, wenn der AG z.B. argumentiert: nein, ich brauche zwar regelmäßig Nachschub, aber die Auftragslage ist gerade so dünn, da brauche ich diese Sachen gar nicht. Das wäre auch ohne Feiertage ausgefallen.)


    Was ich damit nur sagen will: es kommt hier derart auf die Details und genauen Umstände an, dass es schwierig wird, hier aus der Ferne etwas sinnvolles zu sagen.


    Kann sich vlt einer mal den Vertrag ansehen?

    Bitte habe Verständnis dafür, dass wir hier ein Userforum sind. Wir wollen/können/dürfen hier keine Rechtsberatung machen. Eine sogenannte Erstberatung bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht (bitte keinen Feld-/Wald- und Wiesenanwalt!!!) kostet üblicherweise so um die 100 - 150 Euro. (Genaue Kosten lassen sich vorher erfragen, einige bieten das sogar kostenlos an.) Das hat für die Kollegin aber den Vorteil, dass sie dann auch eine kompetente Antwort aus erster Hand erhält. Und dem Anwalt kann sie auch die genauen Umstände schildern, so dass er sehen kann: nee, nix zu wollen (dann war es das) oder aber er sagt: ja, da lässt sich was machen, da gehen wir folgendermaßen vor.... kostet....


    Und dann kann die Kollegin immer noch entscheiden, ob es sich für sie lohnt oder nicht.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Leider hat sie in der Fa. keinen Betriebsrat. Jetzt werde ich durch die verschiedenen Antworten auch nicht wirklich schlauer. Kann sich vlt einer mal den Vertrag ansehen? Nicht, dass sie jetzt zu ihrem Arbeitgeber geht und dann die A****Karte hat

    klar, das kann die Gewerkschaft, ein Anwalt für Arbeitsrecht, auch ich, aber dafür müsste ich den haben, nur eine Verbindliche Rechtsauskunft bekommst du nur von Personen die eine Rechtsberatung durchführen können. Von uns bekommst du nur Hinweise, wie wir das sehen. Wenn im Arbeitsvertrag nichts zur Arbeitszeit geregelt ist und auch nicht geregelt ist, wann Sie denn arbeiten muss, also es den freien Kräften entspricht, wann Sie denn zur Arbeit geht, sollte Sie ihren Chef Ihren Dienstplanwunsch für das Jahr 2020 übergeben und alle Feiertage mit 8 Stunden Arbeitszeit belegen. Weil wenn nichts dazu im Vertrag steht, dann kann Sie ja auch sagen wann Sie denn arbeiten will.

    Gruß

    rabauke