Hallo zusammen,
in unserem Unternehmen werden zurzeit deutschland weit in den verschiedenen Betrieben Personen betriebsbedingt abgebaut.
Auch uns hat es nun getroffen. Wir haben heute die Anhörung zu den betriebsbedingten Kündingen bekommen. Wir sollen 2 MA (Zeivertröge bis 30.09.2020) abbauen. Der Personalstamm liegt bei 27 und 5 Leiharbeiter.
Jedoch sollen die 5 Leiharbeiter nicht freigestellt werden. Nun meine, unsere Frage: Ist die zulässig? Kann der BR den weiteren Einsatz der Leiharbeiter untersagen? Wenn ja wo finde ich dies im Gesetz?
Vielen Dank für die Hilfe
Michael