betriebsbedingte Kündigung eines Zeitvertrages

  • Hallo zusammen,

    in unserem Unternehmen werden zurzeit deutschland weit in den verschiedenen Betrieben Personen betriebsbedingt abgebaut.

    Auch uns hat es nun getroffen. Wir haben heute die Anhörung zu den betriebsbedingten Kündingen bekommen. Wir sollen 2 MA (Zeivertröge bis 30.09.2020) abbauen. Der Personalstamm liegt bei 27 und 5 Leiharbeiter.

    Jedoch sollen die 5 Leiharbeiter nicht freigestellt werden. Nun meine, unsere Frage: Ist die zulässig? Kann der BR den weiteren Einsatz der Leiharbeiter untersagen? Wenn ja wo finde ich dies im Gesetz?

    Vielen Dank für die Hilfe

    #Gruß

    Michael

  • Hallo DR,

    es stellt sich doch die Frage, ob die Zeitverträge überhaupt gekündigt werden können.

    Ich weis ja nicht was in dem Zeitvertrag steht, aber es gibt genug Zeitverträge die nicht kündbar sind, da ja schon beim Abschluss festgelegt wurde, wann der Vertrag ausläuft.

    Daher würde ich als BR die Zustimmung verweigern, weil Zeitvertrag aus Sicht des BR das Enddatum schon festlegt und ein Vorzeitiges Ende nicht im Sinne eines Befristeten Vertrage ist.

    Dann würde ich drauf hinweisen, das ich auch die Zustimmung verweigere, weil die Sozialauswahl nicht berücksichtigt wurde, da Beschäftigte entliehene Mitarbeiter A, B, und C weiter im Betrieb beschäftigt werden sollen, diese Tätigkeit aber problemlos von den zu kündigenden Mitarbeiter durchgeführt werden kann. Somit ist hier eine betriebsbedingte Kündigung unnötig, da weiterhin der Bedarf für Arbeitnehmerentleihe besteht. Solange dieser Bedarf besteht kann kein Mitarbeiter zuviel sein.


    Zukünftig würde ich bei jeder Anhörung zur Arbeitnehmerentleihe diese verwehren, solange nicht die Arbeit für eigenen die Beschäftigten gesichert ist


    gruß

    rabauke

  • Hallo Rabauke,


    vielen Dank für die schnelle Antwort. Unser AG ist nunmal nicht immer der schlauste. Er will Stammpersonal oder Zeitverträge abbauen, aber die Leiharbeiter behalten. Selbstverständlich werden wir keine Freigabe für neue Leiharbeiter erteilen. Haben wir aber auch die Möglichkeit zu sagen, dass wir diese zur Zeit im Einsatz befindlichen Leiharbeiter freistellen können lassen.

    Gruß

    Dreamer

  • klar, ich habe dir den Weg gezeigt. Zustimmungsverweigerung bei der Anhörung zur Kündigung aus den beschriebenen Gründen.

    In einem Vieraugengespräch würde ich dem Arbeitgeber weiterhin mitteilen, dass ich die zu kündigenden Kollegen auf den Weg der Kündigungsschutzklage und die Anforderungen an diese Hinweisen werde und Ihnen auch die Zustimmungsverweigerung des BR zur Kündigung übergebe. Sie bekommen vom BR die volle Unterstützung.

    Weiterhin wird der BR mit jedem einzelnen Kollegen ein Gespräch führen um deutlich zu machen, wie wichtig nun Dienst nach Vorschrift wird, weil der "Alte" jeden raus schmeißen will und die Arbeit lieber von billigen Aushilfskräften erledigen lassen will. Daher nach 8 Stunden Hammer fallen lassen, kein bisschen mehr tun als im Arbeitsvertrag steht etc. schein wohl nun wichtig zu sein. Damit wir auch in Zukunft einen Job haben. Die nächste Betriebsversammlung beginnt übernächste Woche Montag um 7 und endet, sobald alles zu Ende diskutiert ist.

    100 fragen dann in den 2 Wochen vorbereiten, und diese laut vorlesen auf der Betriebsversammlung und dann die Antwort mit gegenfragen weiter hinziehen. So eine Betriebsversammlung kann dann auch mal über den ganzen Tag gehen.


    Ihr seit nur rund 30 Leute im Betrieb, da bin ich davon überzeugt, dass ihr auch den Betrieb deutlich behindern könnt, wenn ihr das denn wollt, und das führt auch zu ein Problem beim Chef, der davon lebt, das ihr arbeitet und funktioniert.


    Gruß

    Rabauke

  • Unser AG ist nunmal nicht immer der schlauste. Er will Stammpersonal oder Zeitverträge abbauen, aber die Leiharbeiter behalten.

    Grundsätzlich kann ich das Bestreben des AG schon nachvollziehen und aus AG-Sicht ist das garnicht so dumm. Schafft halt Flexibilität und senkt Kosten.


    Bei allen rechtlichen Möglichkeiten ist hier gerade der Kontakt zu den Kolleg:innen wichtig. Gut informiert über die Lage und vor allem die möglichen Folgen werden sie dann auch einem Aufhebungsvertrag nicht zustimmen. Wenn der AG mit einer Kündigung wedelt und gleichzeitig ein auf den ersten Blick ganz passables Angebot in der Hand hält, dann knickt mancher AN ein und zieht am Ende den Kürzeren. Die Möglichkeiten eines BR enden bei beidseitigem "Einverständnis".

  • Haben wir aber auch die Möglichkeit zu sagen, dass wir diese zur Zeit im Einsatz befindlichen Leiharbeiter freistellen können lassen.


    klar, ich habe dir den Weg gezeigt.

    Nein, Rabauke, Du hast einen Weg aufgezeigt, wie der BR hier agieren kann, wie er dem AG Schwierigkeiten machen kann und wie er zukünftig den AG auf den richtigen Weg drängen kann. Alles gut und richtig. Und ich würde auch genau diesen Weg gehen!

    Gleichwohl ist die Antwort auf die Frage, ob der BR den AG zwingen kann, dass er sich erst von den Leiharbeitnehmer zu trennen habe, bevor er Kündigungen aussprechen kann: nein, aller Wahrscheinlichkeit nach nicht.


    Dreamer

    Das Problem hierbei ist folgendes: Eine Kündigung ohne Anhörung des BR ist unzulässig. Leider nicht ohne Zustimmung. Das gibt es nur bei Kündigungen gem. § 103 BetrVG. D.h. auch wenn ihr widersprecht (und für einen Widerspruch hat euch der Rabauke wertvolle Hinweise gegeben), hindert dass den AG nicht daran zu kündigen. Möglicherweise verliert der AG evtl. Kündigungsschutzprozesse. Ändert aber nichts daran, dass er erst einmal kündigen kann.


    Bei eurer Betriebsgröße gehe ich mal nicht davon aus, dass ihr eine BV habt, in der eine Quotenregelung zwischen Leiharbeitnehmern und anderen AN festgelegt ist (die dann unter-/überschritten wäre). Eine solche oder ähnliche BV (oder ein TV) wäre aber die Grundlage, dass der BR hier etwas erzwingen kann. Ohne eine Rechtsgrundlage kann der BR zwar einiges veranstalten, aber das alles hindert den AG nicht am kündigen. Es gibt schlicht keine gesetzliche Grundlage, nach der ihr hier irgendetwas durchsetzen könnt. Leider!

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

    Einmal editiert, zuletzt von Moritz ()