Hallo zusammen,
In unserem Betrieb wird eine Abteilung komplett geschlossen und die Aufgaben werden zukünftig in unserer Niederlassung in der Schweiz bearbeitet.
Von der Schließung sind zwei MA betroffen für die wir nun die Anhörungen zu den betriebsbedingten Kündigungen erhalten haben.
Hierzu meine Fragen:
1. Macht es einen Unterschied, wenn zwei Individuen betriebsbedingt gekündigt werden oder wenn eine ganze Abteilung (bestehend aus eben diesen zwei) geschlossen wird? Entsteht durch die Schließung der Abteilung ein Anspruch auf einen Interessenausgleich?
2. Muss der AG den MA die Fortführung des Arbeitsverhältnisses in der Schweiz anbieten? (Falls am jetzigen Standort keine adäquate Stelle in Frage kommt)
3. Da es sich um eine Schließung der gesamten Abteilung handelt, kann man darauf bestehen, dass die Kündigungen zum selben Datum erfolgen müssen? Hintergrund hierzu: AN 1 hat die gesetzliche Kündigungsfrist von 1 Monat und AN 2 hat eine vertragliche Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Herzliche Grüße