6 Personen sollen sich künftig ein Büro teilen und Umverteilung Aufgaben

  • Hallo zusammen,


    wir stehen aktuell vor dem folgenden Problem:


    Es sollen zwei Mitarbeiter zu 4 Kollegen (incl. Azubi) in ein anderes Büro umziehen, da sie ja "eh eine Abteilung sind" und sich künftig die Aufgaben aus ihrem Bereich (Abrechnung) mit dem der Kollegen (Buchhaltung) teilen sollen. Dabei soll dann jeder alles können.


    Das Büro enthält nur 5 Arbeitsplätze (der Azubi muss dann dauerhaft daneben sitzen) und entspricht jetzt schon nicht der Arbeitsstättenverordnung. Es überschneiden sich Verkehrswege mit den persönlichen Benutzerflächen, ein Arbeitsplatz hat zwischen Schreibtisch und Wand nur 80 cm Platz usw.. Die Mitarbeiter sind nicht begeistert, sich dort mit so vielen Leuten aufhalten zu müssen. Es ist einfach zu eng und wird auch sehr laut werden, zumal die Fenster zur stark befahrenen Straße gehen und man mit geöffneten Fenstern das eigene Wort nicht mehr verstehen kann. Da werden wir als BR einschreiten.


    Allerdings ergibt sich mit dieser Zusammenlegung ein weiteres Problem. Alle Mitarbeiter sollen alles können, aber einer der Beiden ist studierter Controller und der Andere war in 20 Jahren Berufstätigkeit noch nie in der Buchhaltung. Er sagt selber, er kann das gar nicht. Von der Geschäftsleitung wird erwartet, dass die Mitarbeiter der Buchhaltung diese Kollegen einarbeiten. Aber beinhaltet Einarbeitung auch, dass man den Kollegen die Grundlagen der Buchhaltung beibringen muss? Gehört das überhaupt zur Einarbeitung dazu? Müssen die Kollegen das leisten oder dürfen die auch ablehnen?


    Viele Grüße

    Styx

  • Moin Styx,


    zuerst einmal würde ich davon ausgehen, dass es sich um eine Versetzung handelt, da sich zukünftig das Aufgabenfeld der zwei Mitarbeiter:innen ändern soll. Da hättet ihr ein Mitbestimmungsrecht nach §99 BetrVG. In diesem Fall ist das etwas grenzwertig, ob die Änderungen für eine "Versetzung" ausreichen. Könnte man aber versuchen.


    Dann habt ihr auch ein Mitbestimmungsrecht nach §87 (1) 1 BetrVG bezüglich des Arbeitsplatzes. Die Durchsetzung ist natürlich nicht ganz einfach, wenn kein Platz zur Verfügung steht. Aber bislang sitzen die Kolleg:innen ja auch auf einem Platz, der eventuell besser ist als das "neue" Büro.


    Nach §96 (1) 2 solltet ihr den Schulungsbedarf der Kolleg:innen ermitteln lassen und dann mit dem AG ein Konzept erarbeiten, das eine entsprechende Ausbildung (nicht Einarbeitung) der Mitarbeitenden gewährleistet, ohne dass die Performance der bisherigen Kolleg:innen abfällt - ist ja auch im Sinne des AG.


    Ihr könntet versuchen, der Versetzung zu widersprechen, bis Büro und Ausbildung geklärt sind.

  • Ich werfe hier mal den Begriff der Gefährdungsbeurteilung in den Ring.

    Hier ist mit Überlastung und psychischen Gefährdungen durch mangelnde Qualifikation zu rechnen.

    Das hat der AG zu beachten und abzustellen.

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    Aber versuche jeden Tag etwas mehr zu tun!

  • Ihr solltet Euch auch mal mit der Sicherheitsfachkraft und/oder einem Vertreter der zuständigen BG das Büro ansehen.

    Es stellt sich doch die Frage, ob das Nichteinhalten der Arbeitstättenverordnung tolerierbar ist.

  • Hallo,


    Raumsituation und Veränderung der Arbeitsaufgaben sind zunächst mal getrennte Vorgänge.

    Wenn die räumliche Änderung nicht konform mit der ArbStättVO ist, hat der BR doch schon mal einen Ansatzpunkt. Dann wird halt auch noch eine Gefährdungsanalalyse verlangt.

    Und wenn der BR recherchiert, wird er auf einige Untersuchungen zu "Großraumbüros" stossen, die bereits bei der Bürogrösse 3-6 Personen eine statistisch relevante Erhöhung der Fehlzeiten ausweisen.


    Und bei den Aufgabenänderungen wird halt der § 95 Abs. 3 BetrVG geprüft, wozu der AG vollständige Unterlagen liefern muß.

    Zusätzlich zur kollektivrechtlichen Ebene der BR-MBR sollte man die betroffenen AN auch noch aufklären, daß auch eine individualrechtliche Prüfung möglich ist, ob nicht die Kriterien des § 2 KSchG (Änderungskündigung) erfüllt sind.

  • Hallo zusammen,


    vielen Dank für eure Antworten.


    Aktuell schreiben die beiden Kollegen Abrechnungen. Unser Vorgesetzter sieht das als Teilaufgabe der Buchhaltung an und meint, kaufmännische Mitarbeiter müssen auch Buchhaltung beherrschen. Für den Vorgesetzten ist das also bereits jetzt eine Abteilung. Er wird das nicht als Versetzung ansehen und sich ggf. auf sein Weisungsrecht berufen.


    Die Kollegen sitzen in einem Büro, in dem eine Menge Leute ein und aus gehen, mit denen Abrechnungsmodalitäten besprochen werden. All diese Leute werden dann auch im (zu kleinen) Büro stehen und reichlich Unruhe mitbringen. Die Arbeit wird für alle Beteiligten dadurch unnötig unruhig werden.


    Dank eurer Hilfe habe ich auf jeden Fall ein paar Ansätze und werde mal schauen, wie wir die Zusammenlegung und vor allem die mögliche Überlastung der Mitarbeiter verhindern können.


    Nochmal vielen Dank.


    LG

    Styx

  • Die Kollegen sitzen in einem Büro, in dem eine Menge Leute ein und aus gehen, mit denen Abrechnungsmodalitäten besprochen werden. All diese Leute werden dann auch im (zu kleinen) Büro stehen

    Da könnte evtl. auch der Datenschutz ein Ansatzpunkt sein.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

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