Hallo zusammen,
wir stehen aktuell vor dem folgenden Problem:
Es sollen zwei Mitarbeiter zu 4 Kollegen (incl. Azubi) in ein anderes Büro umziehen, da sie ja "eh eine Abteilung sind" und sich künftig die Aufgaben aus ihrem Bereich (Abrechnung) mit dem der Kollegen (Buchhaltung) teilen sollen. Dabei soll dann jeder alles können.
Das Büro enthält nur 5 Arbeitsplätze (der Azubi muss dann dauerhaft daneben sitzen) und entspricht jetzt schon nicht der Arbeitsstättenverordnung. Es überschneiden sich Verkehrswege mit den persönlichen Benutzerflächen, ein Arbeitsplatz hat zwischen Schreibtisch und Wand nur 80 cm Platz usw.. Die Mitarbeiter sind nicht begeistert, sich dort mit so vielen Leuten aufhalten zu müssen. Es ist einfach zu eng und wird auch sehr laut werden, zumal die Fenster zur stark befahrenen Straße gehen und man mit geöffneten Fenstern das eigene Wort nicht mehr verstehen kann. Da werden wir als BR einschreiten.
Allerdings ergibt sich mit dieser Zusammenlegung ein weiteres Problem. Alle Mitarbeiter sollen alles können, aber einer der Beiden ist studierter Controller und der Andere war in 20 Jahren Berufstätigkeit noch nie in der Buchhaltung. Er sagt selber, er kann das gar nicht. Von der Geschäftsleitung wird erwartet, dass die Mitarbeiter der Buchhaltung diese Kollegen einarbeiten. Aber beinhaltet Einarbeitung auch, dass man den Kollegen die Grundlagen der Buchhaltung beibringen muss? Gehört das überhaupt zur Einarbeitung dazu? Müssen die Kollegen das leisten oder dürfen die auch ablehnen?
Viele Grüße
Styx