Weigerung des Betriebsrats Überstunden in Freizeit auszugleichen

  • Liebe Alle,


    wir haben folgende Problematik und gleich vorweg ich bin kein Betriebsratsmitglied, sondern ein ganz normaler Mitarbeiter:


    Einige Mitarbeiter haben Stand Jan. 2020 etliche Überstunden und Urlaubtage aus 2019 übrig. Es gibt eine Betriebsvereibarung die besagt, dass alle Überstunden ( bis auf 10 ) die bis Ende Jan. nicht genommen wurden, ausbezahlt werden.

    Dies wollen etliche Mitarbeiter nicht, weil das letzte Jahr sehr anstrengend war und kaum Zeit zum Durchatmen war und man gerne die Überstunden in Freizeit nehmen würde, aber leider ist dies bis Ende Jan. nicht machbar. In meinem Fall bspw ich bin im Jan. aus dem Weihnachtsurlaub zurückgekommen und habe aufgrund von Meeting und Terminen nicht die Möglichkeit mehr als 60 Überstunden noch im Jan. zu nehmen.

    Seitens der Geschäftsführung wäre es in Ordnung, wenn die Mitarbeiter die Überstunden länger als Jan. "mitnehmen" würden, aber unsere Betriebsrat pocht auf die Betriebsvereinbarung und will unbedingt die Überstunden ausbezahlen.


    Der Arbeitsvertrag verweist auf den Tarifvertrag und hier ist diese Regelung wie in der Betriebsvereinbarung nicht so zu finden. Der Tarifvertrag besagt zwar, dass die Überstunden innnerhalb von 12 Monaten genommen werden müssen, aber nicht innerhalb von 12 Kalendermonaten, sodass meines Erachtens auch die Auslegung zulässig wäre, dass die Überstunden ab ENTSTEHUNG innnerhalb von 12 Monaten genommen werden müssen.


    Der Betriebsrat hat hier meines Erachtens nach komplett aus den Augen verloren, dass die Mitarbeiter eigenständig mit der Geschäftsführung für die Mitarbeiter eine gute Lösung gefunden haben und es wurde explizit der BR um Erlaubnis bzw um eine Ausnahmeregelung gebeten, aber leider kein Einsehen von dem BR.


    Gibt es eine Möglichkeit den BR doch zu überzeugen, sich auf die Ausnahmeregelung einzulassen?


    Lieben Dank schon mal für die Zeit und Mühe

  • Eigentlich ist das doch ganz einfach. Geht doch alle auf den Betriebsrat zu und redet mit ihm. Was für Gründe hat der BR sich eurem Wunsch zu verschließen?

    Also warum "pocht" der BR auf die Betriebsvereinbarung?


    Aber was sind "einige" und "etliche" Mitarbeiter ? 2 , 4 , 10?

  • Hallo MrSonnenschein,


    es haben schon einige Mitarbeiter den BR darauf angesprochen, aber leider ohne Erfolg. Der BR besteht auf Einhaltung der Betriebsvereinbarung. Ein weitere Begründung bekommen wir leider nicht. Die Betriebsvereinbarung besteht und der BR möchte keine Ausnahmeregelung.


    Allein aus meiner Abteilung weiß ich von 3 MA, aber es sind definitiv auch aus anderen Abteilungen Kollegen und Kolleginnen betroffen.


    Ich benötige ein Argument um den BR zu überzeugen.

    Der BR vertritt mit seiner Haltung hier definitiv nicht die Rechte der MA , sondern erschwert uns durch seine Haltung das Arbeitsleben.


    Danke und liebe Grüße

  • Es gibt doch eine BV. Die ist ja nicht aus Spaß geschrieben worden. Also sprech den BR mal an warum sie die so geschrieben wurde.

    Und wie Mr. Sonnenschein schn schrieb. Was sind einige?

    Der BR hat immer das Problem das eine BV nicht für alle passend ist. Wir haben auch einen BV die das regelt und wenn die Kollegen viel gearbeitet haben würden sie gerne die Überstunden frei machen und im nächsten Jahr hätten sie lieber das Geld weil das Jahr so teuer war.

    Und das ist zwischen den einzelnen Abteilungen dann auch noch unterschiedlich.

    Geh auf den BR zu und frage nach den Gründen

  • Hallo

    Wenn der Tarifvertrag sagt die STD sind innerhalb von 12 Monaten abzubauen und dieser auch keine Öffnungsklausel

    enthält, dürfte die BV die sagt bis ende Januar abbauen sonst auszahlen, schlichtweg Rechtsungültig sein.

    Hier Gilt der Tarifvorbehalt. Dies würde ich mal mit der zuständigen Gewerkschaft besprechen.

    Günstigkeitsprinzip dürfte hier nicht greifen da es nicht eindeutig Günstiger ist Geld statt Freizeit zu bekommen.

    Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt, sei wachsam

    Reinhard Mey

  • Hallo JM,


    wenn euch die BV nicht gefällt, und das scheint es, dann stellt euch zur nächsten Wahl auf und ändert die BV.


    Es ist das übliche Spiel der Mächte, dass der AG die Beschäftigten gegenseitig ausspielt und die Beschäftigten sehr häufig hierauf reinfallen.

    Eine BV ist gemacht, damit Sie eingehalten wird, und nicht der Arbeitgeber so wie es ihm passt, handeln kann.


    Daher, ich gebe dem BR recht. Wenn die BV beschreibt, wie mit der Zeit umzugehen ist, die flexibel erreicht wurde, dann ist das so. Ich kennen keinen TV der Flexible Arbeitszeitkonten regelt ;). Kannst du mir den mal bitte zukommen lassen, Danke. Evt. wäre das auch was für unsere Gewerkschaft, TV regeln, die sagen, wie Zeitguthaben erwirtschaftet und wieder abgebaut werden kann und wie hierfür die Ausgleichszeiträume sein müssen und wo die Grenzen des Zeitguthabens sind.


    Gruß

    Rabauke

  • Warum muss ein BV, die vor Jahren geschlossen wurde, bleiben wie sie ist?

    Eine BV muss den heutigen Gegebenheiten in einem Betrieb Rechnung tragen.

    Warum sollte ein BR, wenn es von der Mehrzahl der AN gewünscht ist, nicht mit dem AG in Verhandlung treten die entsprechende BV anzupassen.


    Also in einer Betriebsversammlung die MA entsprechend befragen.

    Das Leben ist Veränderung

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    Benutze das, was du hast!

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  • Günstigkeitsprinzip dürfte hier nicht greifen da es nicht eindeutig Günstiger ist Geld statt Freizeit zu bekommen.

    Andersrum könnte es aber evtl. funktionieren.

    Ich kenne allerdings Euren TV nicht und weiß daher nicht, ob bzw. was es für Zuschläge beim Auszahlen von Überstunden gibt.

    Daher solltest Du mal genau rechnen (oder Deinen Steuerberater fragen), was nach Abzug der Steuern eigentlich von der Vergütung der Überstunden noch übrig bleibt. Je mehr Überstunden ausbezahlt werden, desto höher sind die Abgaben. Wenn Dir nach Steuerabzug am Ende pro Überstunde weniger bleibt als Dein regulärer Stundenlohn, kannst Du gut argumentieren, dass ein Freizeitausgleich für Dich günstiger wäre.

    (Das Günstigkeitsprinzip ist eine rechtswissenschaftliche Kollisionsregel, die besagt, dass von mehreren im Einzelfall anwendbaren Rechtsnormen die für den Betroffenen günstigere anzuwenden und die ungünstigere verdrängt ist.)

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Andersrum könnte es aber evtl. funktionieren.

    Auch nicht.

    Für den einen ist das Geld besser für den anderen die Freizeit.

    Aussuchen geht nicht.

    Da es nicht eindeutig ist gilt das Günstigkeitsprinzip nicht.

    in einem anderen Zusammenhang habe ich schon mal ein BAG Urteil eingestellt.

    Suche ich jetzt aber nicht wieder raus.

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    Reinhard Mey

  • Wenn es hart auf hart kommt, hast Du sicher recht. Wenn man dem BR aber vorrechnen kann, dass durch die Steuerabzüge nicht viel übrig bleibt, könnte das den BR dazu bringen seinen Standpunkt zu überdenken.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Hallo,


    vielleicht ist der BR gar nicht so "böse" ?

    Vielleicht ist der BR in Sachen Freizeitausgleich schon einige Male vom AG vorgeführt worden?

    Vielleicht hat der BR den AG schon mehrfach auf personelle Unterdeckung hingewiesen und will jetzt die Mißachtung für den AG richtig teuer machen in € und Cent ?


    Wir wissen viel zu wenig über die konkreten betrieblichen Rahmenbedingungen, um hier Werturteile zu Lasten des BR zu treffen.

  • Der BR vertritt mit seiner Haltung hier definitiv nicht die Rechte der MA , sondern erschwert uns durch seine Haltung das Arbeitsleben.

    Sorry, aber mit dem Satz kann ich so gar nichts anfangen. (Auch wenn ich deinen Groll nachvollziehen kann, bitte sachlich und bei den Fakten bleiben.)


    Zitat von § 80 BetrVG

    (1) Der Betriebsrat hat folgende allgemeine Aufgaben:

    1.darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden; (Fettung durch den Zitierenden)

    Da es eine gültige BV gibt, hat der BR nicht nur das Recht, sondern streng genommen auch die Pflicht auf die Einhaltung zu achten. Hier auf die Einhaltung zu pochen, mag euren (derzeitigen) Interessen zuwiderlaufen, ist aber definitiv im Einklang mit dem Recht der AN.


    Und nein, er erschwert euch auch nicht euer Arbeitsleben. Ihr habt Arbeitsverträge, laut denen ihr x Stunden in der Woche arbeiten müsst. Dadurch, dass ihr in der Vergangenheit mehr gearbeitet habt und jetzt Guthaben aufgebaut habt, dass jetzt aber ausgezahlt werden soll, ist keine Erschwerung eures Arbeitslebens. Es mag nicht die Entlastung sein, die ihr euch vorstellt, aber es ist keine Erschwerung.


    Das mag sich jetzt pinselig anhören, aber faktisch ist es nun einmal so.


    Gibt es eine Möglichkeit den BR doch zu überzeugen, sich auf die Ausnahmeregelung einzulassen?

    Guckst Du hier:

    Zitat von § 43 BetrVG

    (3) Der Betriebsrat ist berechtigt und auf Wunsch des Arbeitgebers oder von mindestens einem Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer verpflichtet, eine Betriebsversammlung einzuberufen und den beantragten Beratungsgegenstand auf die Tagesordnung zu setzen. (Fettung durch den Zitierenden)

    Also, mobilisiert die Betriebsöffentlichkeit und/oder den AG und setzt Euch zusammen.


    Im Prinzip ist der BR hier im Recht (s.o.), gleichwohl sollte der BR es sich gut überlegen, ob er den politischen Selbstmord begehen will und hier klar gegen die Interessen der AN zu agieren. Mindestens mal die Wahl den Kollegen zu überlassen (also ob Auszahlung oder Ausgleich mit vereinbartem Termin), ist eine Regelung, die der BR stillschweigend übergehen kann. (Wie war das? Wo kein Kläger, da kein Richter.) Notfalls auch im Rahmen der Regelungsabrede, wo klar gestellt wird, dass jetzt einmalig auf die Einhaltung der BV verzichtet wird und für die Zukunft eine neue Regelung gesucht wird. (Wie die Kollegen schon schrieben: so BVen sind ja nicht in Stein gemeißelt, sie können/sollen/müssen gelegentlich den Anforderungen angepasst werden.)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hallo alle zusammen,


    lieben Dank für die zahlreichen Rückmeldungen.


    Bzgl der ausführlichen Rückmeldung von Moritz:

    Und nein, er erschwert euch auch nicht euer Arbeitsleben. Ihr habt Arbeitsverträge, laut denen ihr x Stunden in der Woche arbeiten müsst. Dadurch, dass ihr in der Vergangenheit mehr gearbeitet habt und jetzt Guthaben aufgebaut habt, dass jetzt aber ausgezahlt werden soll, ist keine Erschwerung eures Arbeitslebens. Es mag nicht die Entlastung sein, die ihr euch vorstellt, aber es ist keine Erschwerung.

    Zuerst lieben Dank, aber ich stimme Dir in dieser Aussage gänzlich nicht zu: Die geleisteten Überstunden haben wir geleistet, damit wir das Unternehmen weiter bringen, damit wir gemeinsam unser Ziel erreichen und es gibt Zeiten in denen der Beruf es erfordert eben mehr zu arbeiten als die X vereinbarten Stunden im Arbeitsvertrag. Aber genau in dem gleichen Atemzug muss dem AN die Möglichkeit gegeben, wieder Kraft zu tanken und genau diese Überstunden in Freizeit zu nehmen. Würden wir ( die die Überstunden geleistet haben) genau diese Ansicht vertreten, dass wir nur X Stunden laut AV zu leisten haben, sind wir nicht flexibel und Flexibilität wollen heutzutage sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Hinzukommend würden etliche Projekte scheitern und Kollegen die auf die Vorarbeit von anderen Kollegen angewiesen sind, können eben nicht sagen, jetzt habe ich mein Soll für diese Woche erfüllt unabhängig ob man noch eine Frist halten muss, damit der Kollege weiterarbeiten kann. Genau deswegen sollte der BR, wenn sowohl Geschäftsführung als auch AN den Wunsch/Bitte an den BR äußern, eine Ausnahme bzgl der Überstunden machen .


    In diesem Zusammenhang wäre meine Frage noch, wie es hier mit einem Langzeitsarbeitskonto aussehen würde und ob das eine andere legitime Lösung wäre ?


    Leider weiß ich keine genauen Zahlen, diese Zahl liegt nur dem BR und HR vor. Schätzungen betrifft es wohl +15 Personen.


    Lieben Dank schon mal und einen schönen Abend

  • Hallo,

    Stundenkonten, die über den Jahreswechsel hinausgehen, haben für den AG den unangenehmen Effekt, das hierfür Rückstellung im Jahresabschluss gebildet werden müssen.

    Langzeitkonten bergen noch ein weiteres Risiko, nämlich das Insolvenzrisiko. Dieses Risiko muss durch den AG zusätzlich abgesichert werden und zusätzlich muss für ein solches Langzeitkonto eine BV abgeschlossen werden in der geregelt wird, wie mit diesen Stunden verfahren werden soll (Langzeiturlaub, Früherer Renteneintritt...)


    Ich würde wirklich empfehlen, eure bestehende BV, den heutigen Gegebenheiten in eurem Unternehmen anzupassen.

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  • LIeber Nordfriese,


    danke für Deine Antwort.


    Bzgl:

    Stundenkonten, die über den Jahreswechsel hinausgehen, haben für den AG den unangenehmen Effekt, das hierfür Rückstellung im Jahresabschluss gebildet werden müssen.

    Das ist uns bewusst, aber nicht der AG ist derjenige der die Stunden auszahlen möchte, sondern der BR. Wir, die betrofffenen MA haben mit dem AG gesprochen und der AG wäre auch dafür die Überstunden in Freizeit auszugleichen und zwar länger als bis Jan.


    herzliche Grüße

  • Hallo,

    mir ging es auch nicht um das Ausbezahlen von Überstunden, sondern um den Hinweis, auf was man achten muss.

    Übrigens eine Rückstellung muss immer gemacht werden, wenn am 31.12. eines Jahres noch nicht vergütete Überstunden vorhanden sind. Hier wurde eine Leistung erbracht, die zum Jahreswechsel nicht vergütet (ob in Geld oder Freizeit ist egal) wurde. Analog zu Rechnungen von Dienstleistern oder Warenlieferanten, die erst im neuen Jahr beglichen werden.


    Ich hatte oben in diesen Thread schon geschrieben, dass die MA in einer Betriebsversammlung die Änderung der BV thematisieren sollten und den BR entsprechend in die Richtung zu bewegen, die den heutigen Gegebenheiten in eurem Betrieb entsprechen.


    Wenn wir in unserm Unternehmen feststellen, dass eine BV nicht mehr in die Welt, wie sie heute vorhanden ist, passt, dann nehmen wir Verhandlungen mit dem AG auf um diese BV auf einen aktuellen Stand zu bringen. Es ist jedoch darauf zu achten, dass das Endergebnis in Summe nicht schlechter ist als die alte BV.


    Wenn der BR keine BV von sich aus machen will, zwingt ihn mit den Mitteln die euch zur Verfügung stehen §43 Abs 3.

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  • Ja Ja der böse Betriebsrat und der Ausgleichstag ist wieder so völlig unvorbereitet gekommen! 8onächstes Jahr passiert wieder das selbe und die AN haben doppelt soviel Überstunden auf ihre Konto. Wer sagt den, dass dies Jahr weniger stressig ist? Ich finde die Regelung okay dann sollte man als AN eben auch seinen Freizeitausgleich nehmen bevor es zu einer Auszahlung kommt. Dieses ach ich habe so viele Termine lass ich nicht gelten. Da sollte man als AN auch mal auf seine Work Life Balance schauen. Im Moment besteht die BV und sie wird durch gesetzt und das ist richtig. Der AG hätte ja die Möglichkeit diese mit dem BR zu ändern aber statt dessen wird gesagt der Betriebsrat ist Schuld, dass ihr die Stunden ausbezahlt bekommt. Er hat genauso wie der BR unterschrieben, dass dies so gehandhabt wird.

  • Ja Schwede, du hast recht, der Ausgleichstag kommt genauso unvorhersehbar wie Weihnachten und ja auch die AN müssen, wenn es ein BV gibt, selbstständig auf ihre Stundenkonten ein Auge haben. Dann sind da noch die direkten Vorgesetzten, die in ihrer Jahresplanung die Stundenkonten nicht mit einbeziehen.

    Daher anpassen der BV auf die heutigen Gegebenheiten und alle Anregungen hier aus diesem Thread aufnehmen und evtl. einfließen lassen.

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