Liebe Alle,
wir haben folgende Problematik und gleich vorweg ich bin kein Betriebsratsmitglied, sondern ein ganz normaler Mitarbeiter:
Einige Mitarbeiter haben Stand Jan. 2020 etliche Überstunden und Urlaubtage aus 2019 übrig. Es gibt eine Betriebsvereibarung die besagt, dass alle Überstunden ( bis auf 10 ) die bis Ende Jan. nicht genommen wurden, ausbezahlt werden.
Dies wollen etliche Mitarbeiter nicht, weil das letzte Jahr sehr anstrengend war und kaum Zeit zum Durchatmen war und man gerne die Überstunden in Freizeit nehmen würde, aber leider ist dies bis Ende Jan. nicht machbar. In meinem Fall bspw ich bin im Jan. aus dem Weihnachtsurlaub zurückgekommen und habe aufgrund von Meeting und Terminen nicht die Möglichkeit mehr als 60 Überstunden noch im Jan. zu nehmen.
Seitens der Geschäftsführung wäre es in Ordnung, wenn die Mitarbeiter die Überstunden länger als Jan. "mitnehmen" würden, aber unsere Betriebsrat pocht auf die Betriebsvereinbarung und will unbedingt die Überstunden ausbezahlen.
Der Arbeitsvertrag verweist auf den Tarifvertrag und hier ist diese Regelung wie in der Betriebsvereinbarung nicht so zu finden. Der Tarifvertrag besagt zwar, dass die Überstunden innnerhalb von 12 Monaten genommen werden müssen, aber nicht innerhalb von 12 Kalendermonaten, sodass meines Erachtens auch die Auslegung zulässig wäre, dass die Überstunden ab ENTSTEHUNG innnerhalb von 12 Monaten genommen werden müssen.
Der Betriebsrat hat hier meines Erachtens nach komplett aus den Augen verloren, dass die Mitarbeiter eigenständig mit der Geschäftsführung für die Mitarbeiter eine gute Lösung gefunden haben und es wurde explizit der BR um Erlaubnis bzw um eine Ausnahmeregelung gebeten, aber leider kein Einsehen von dem BR.
Gibt es eine Möglichkeit den BR doch zu überzeugen, sich auf die Ausnahmeregelung einzulassen?
Lieben Dank schon mal für die Zeit und Mühe