Weigerung des Betriebsrats Überstunden in Freizeit auszugleichen

  • Hmmm Nordfriese das wissen wir ja nicht ob dies der Fall war. Vielleicht ist der Betriebsrat von JMJM ja der Ansicht, dass es genügend Möglichkeiten übers Jahr gibt seine Überstunden abzubauen. Und dann besteht nicht die Erfordernis die BV zu ändern. :)

  • Oder die BV wird bei 3000 Mitarbeitern von 2985 Mitarbeitern gefeiert und von 15 Mitarbeitern verflucht. Man weiß es nicht.


    Wenn der AG ebenfalls die BV für falsch hält, dann hat auch er im Regelfall ein Kündigungsrecht. Grundsätzlich finde ich die BV, sowit ich sie nachvollziehen kann, auch gut. Sie soll vor übermäßigen Überstunden schützen. Flexibilität ist immer ganz toll, am Ende verlieren aber im Normalfall die Arbeitnehmer.


    Zur eigentlichen Frage: Wenn ihr und der AG den BR nicht mit Sachargumenten überzeugen könnt, dann kann der AG die BV kündigen und neu verhandeln und ihr könnt bei der nächsten Wahl antreten, euch mit dem besseren Konzept wählen lassen und dann notwendige Anpassungen vornehmen. Ansonsten könnt ihr jetzt keine Ausnahme zur gültigen BV gegen den BR durchsetzen, wenn sie rechtlich einwandfrei ist.

  • Sorry ich bin anderer Meinung. Die sture Haltung des BR erinnert mich ein bisschen an den bösen Spruch "man kann auch Recht haben und trotzdem ein Idiot sein" ;) insbesondere wenn es lediglich ums Recht haben um des Recht habens Willen geht. Zudem sollte man als Interessenvertretung gegenüber der vertretenen Klientel seine Beweggründe auch erläutern.


    Rein pragmatisch würde ich argumentieren, wenn Mitarbeiter und AG sich einig und beide zufrieden sind und die Lösung kein Gesetz verletzt, warum soll ich mich als BR dann einmischen? Gesetzlich zulässig sind sowohl das Ausbezahlen als auch der Freizeitausgleich, daher habe ich nicht über die Einhaltung eines Gesetzes zu wachen und eine BV ist wie bereits erwähnt, nicht in Stein gemeißelt...


    Wir haben z.B. eine ausländische Kollegin, die sehr gerne Überstunden macht, daher erste Ansprechpartnerin bei Krankheitsvertretungen ist, und die angesammelten Überstunden dann zur Verlängerung des Urlaubs bei ihrer Familie in ihrem Heimatland nutzt, was seitens des AG auch in Ordnung geht. Warum sollte ein BR eine offensichtliche Win-Win Situation da torpedieren?


    Ich würde lieber die BV ändern in: "Überstunden sind nach Wahl des MA abzugelten oder in Freizeitausgleich zu gewähren" und eine verbindliche Erklärungsfrist ansetzen.

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Rein pragmatisch würde ich argumentieren, wenn Mitarbeiter und AG sich einig.....MmdLT :)ne das sehe ich nicht so!

    Der BR wurde von den Mitarbeitern gewählt und nicht einige Mitarbeiter die etwas geändert haben wollen. Zudem ist das Leben auch kein Wunschkonzert. Wenn der AG meint die Wünsche der Mitarbeiter sind berechtigt kann er ja in Verhandlungen mit dem BR treten. Aber solange gibt es die BV und diese wird wie vereinbart umgesetzt.

  • Eine fiktive Geschichte


    Einem guten und erfolgreichen Betriebsrat (nennen wir ihn aus Personenschutzgründen „Wickie“), widerfuhr ein großes Unglück – er musste aus welchen Gründen auch immer seinen Arbeitsplatz wechseln und fand leider nur Arbeit in einem Betrieb der privaten Postzustellung, ein Schicksal, das jeder mitfühlende Mensch seinem schlimmsten Feind nicht wünscht. Doch eines unterschied diesen speziellen Betrieb von gleichartigen Betrieben im Konzern – er hatte einen Betriebsrat, also einen Bremsklotz am Siegeszug der Firma, was vom Arbeitgeber und ihm nahestehenden Arbeitnehmern als unerhörte Insubordination und quasi irregulärer Zustand angesehen wurde.


    Vorsichtig erkundigte sich Wickie, wie der Betriebsrat denn so sei und erhielt dabei höchst unterschiedliche Antworten. „Also gegründet wurde er von einem Gewerkschaftsfundamentalisten, (nennen wir ihn ohne Beachtung von Personenschutzgründen „Ledertaschenmann“), der war viel zu rabiat und hat den lieben AG so manche Male vor Gericht gezerrt. Zum Glück ist er zurückgetreten und sein Nachfolger (nennen wir ihn aus Personenschutzgründen „Waldi“) ist angenehm zurückhaltend und hat immer das wirtschaftliche Wohlergehen des Chefs im Sinn, der seitdem von einer großen Bürde befreit ist.“ - „Quatsch“ widerspricht ein anderer „der Ledertaschenmann war ein konfliktscheues Weichei, der es jedem Recht machen wollte und sich viel zu oft vom bösen AG über den Tisch ziehen ließ. Zum Glück ist er zurückgetreten und sein Nachfolger Waldi … äh, hat mal wieder jemand was gehört von ihm?“


    Wickie fasst den Plan, bei der nächsten Betriebsratswahl zu kandidieren, um mal zu demonstrieren, wie Betriebsratsarbeit bei echten Wikingern zwischen Polarkreis und Nordmeer gemacht wird. „Wird Zeit, dass hier mal der eisige Nordwind durchweht. Dann wird sich zeigen, ob der AG ein Drachenbootführer oder ein Leichtmatrose ist“ schreibt er in seine Wahlwerbung und gewinnt die Wahl mit 6 von 7 Listenplätzen. Von Waldis Liste konnte nur dieser selbst einen Platz im BR erringen und ist isoliert. Es ist Wickie ein leichtes, die Wischiwaschi-Betriebsvereinbarungen seines Vor-Vorgängers allesamt zu kündigen und aus der Einigungsstelle als Punktsieger herauszukommen. Endlich verfügt die Firma nun über unschwammige BVen, hart wie ein Eisberg. Sein Vor-Vorgänger, Ledertaschenmann ist sehr zufrieden mit Wickies Arbeit und denkt sich „jawohl, so hätte ich es auch machen sollen!“


    Eines Tages im Januar kommt Ledertaschenmann in die Firma und sieht eine Kollegin (nennen wir sie aus Personenschutzgründen „Fatma“) mit verweinten Augen an ihrem Arbeitsplatz sitzen. „Was ist los, Fatma?“, erkundigt er sich. „Ach, ich habe dem Chef gesagt, dass er einen Fehler gemacht hat und mir für Dezember zu viel Geld überwiesen hat. Aber er hat gesagt, das hätte seine Richtigkeit. Er hat mir meine ganzen Überstunden ausbezahlt und gesagt, ich könne leider nicht mehr im Sommer so lange zu meiner Familie in die Türkei fahren und mit Überstunden verrechnen. Dabei ist meine Familie mir wichtiger als ein paar Euro extra. Dem Chef tut es auch leid, aber er sagt, Wickie besteht darauf.“ Ledertaschenmann wendet sich in einer ruhigen Minute an Wickie: „Lass uns mal reden, es geht um Fatma...“ - „Ja, weiß ich schon. Aber du kennst doch auch die neue BV und die gilt für alle. Die anderen Kollegen wollen übrigens lieber die Überstunden ausbezahlt haben und für Fatma brate ich keine Extrawurst!“ - „Kannst du nicht einen einzigen Satz ein bisschen umschreiben, damit alle zufrieden sind? Fatma gewinnt etwas und die anderen verlieren ja nichts!“ - „Wenn dir oder dem AG die BV nicht passt, habt ihr ja rechtliche Möglichkeiten.“ Wo er Recht hat, hat er Recht, denkt sich der Ledertaschenmann, ist aber nicht mehr ganz so zufrieden mit Wickies Arbeit als BR.


    Im Juli, während des Sommerlochs, ist Ledertaschenmann eine Stunde früher fertig und freut sich auf seinen vorzeitigen Feierabend. Doch leider kommt Chef auf ihn zu und schickt ihn für eine Stunde auf Vertretung. „Das ist zwar Ihr Recht, aber eigentlich wollte ich ins Schwimmbad. Können Sie nicht Fatma fragen, die macht immer gerne Überstunden…“ - „Ach, die ist total unglücklich und hat gesagt, sie macht was sie kann, aber nur solange wie sie muß. Sie will keine Überstunden mehr machen, jetzt müssen wir die Arbeit unter anderen Mitarbeitern aufteilen.“ Ledertaschenmann schnappt sich sein Postbündel und denkt mit etwas Grimm an Wickie, der zwar ein guter BR sein mag, aber manchmal etwas zu dogmatisch auf seine BVen pocht… dann hört er zu seiner Verwunderung 2 ebenfalls von der Vertretung betroffene Kollegen murmeln, dass der neue BR Wickie ja noch schlimmer sei, als damals der ohnehin schon üble Ledertaschenmann.


    Im April ist Betriebsratswahl und Waldi lässt sich auch von seinen Niederlagen gegen Wickie und zuvor den Ledertaschenmann nicht entmutigen, erneut anzutreten. In seiner Wahlwerbung behauptet er, ehemals gute Mitarbeiter hätten jegliche Motivation verloren und würden Dienst nach Vorschrift schieben, die Arbeit staue sich, weil niemand mehr einen Handschlag zu viel macht und Schuld daran sei nur Wickie. Er, Waldi, sei ja schon immer gegen diese Gewerkschaftsfundamentalisten gewesen, zu seiner Amtszeit hätte es keinen Ärger gegeben, da der Chef sowieso viel besser den Laden organisieren könne, als der Betriebsrat. Bei der Wahl erleidet Wickie einen Absturz, den selbst die leidgewohnte Groko noch als schmerzhaft empfunden hätte. Ledertaschenmann, der sich im übrigen der Stimme enthalten hat, denkt sich, dass es nun Zeit wäre, Wickie, den er eigentlich gut leiden kann, ein bisschen zu trösten und ihn auf ein Bier einzuladen. Doch Wickie ist nicht am Arbeitsplatz. „Wo ist denn Wickie?“ fragt Ledertaschenmann den Chef. - „Im Krankenhaus, er hatte einen Unfall. Zu seinem Unfallgegner sagte er: Ich hatte aber Vorfahrt!“


    ;););)

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

    Einmal editiert, zuletzt von Der Mann mit der Ledertasche () aus folgendem Grund: "Subordination" in "Insubordination" geändert

  • Eine bestehende BV muss auch umgesetzt werden, da stimme ich dem alten Schweden durchaus zu. Das ändert aber nix daran, dass diese BV (so wie JMJM sie beschreibt) einfach kacke ist! Ich bitte meine Wortwahl zu entschuldigen, aber ja sie ist kacke und auch noch überflüssig kacke! Eine solch restriktive Regelung nutzt doch keinem. Natürlich muss man das Stundenkonto irgendwie im Zaum halten und das geht gut mit einem Stichtag, aber da muss doch keine erzwungene Auszahlung stattfinden. Man kann auch sagen, bis zum Stichtag muss ein (mit dem AG abgesprochener) Plan zum Überstundenabbau vorliegen. Z.B.: direkt alle auszahlen, oder über x Monate x Stunden pro Monat auszahlen, oder Freizeitausgleich an diesen und jenen Tagen (schriftlich fixiert und fest als freie Tage vorgeplant) usw.

    Eine gute BV sollte doch den MA möglichst viele Rechte einräumen und Raum für individuelle Lösungen lassen, das ist zumindest meine Meinung.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • aber ja sie ist ***** und auch noch überflüssig ***** (Aussternung durch den Zitierenden)

    Abgesehen mal von Deiner Wortwahl (bitte verzeih, dass ich Dein Zitat hier ein wenig modifiziert habe), tue ich mich immer ein wenig schwer damit den Stab über Kollegen zu brechen, wenn ich die Umstände nicht kenne und/oder an den Verhandlungen nicht beteiligt war.


    Um hier mal den "advocatus diaboli" zu geben:

    Der AG wollte die Überstunden auf unbestimmte Zeit vor sich herschieben, weil es aus seiner Sicht gar nicht möglich ist, hier noch Fehlzeiten einzuplanen, da die geleisteten Überstunden ja zeigen, dass die Arbeit dringend benötigt wurde und auch zukünftig gebraucht wird.


    Da der BR aber keine riesige Ansammlung zulassen wollte, der AG die Stunden dann halt einfach streichen wollte (sollte jemand dabei lachen: habe ich exakt so schon erlebt!) und für eine geplante Rückführung nicht zugänglich war, war es ein Riesenerfolg des BR hier die Auszahlung erreicht zu haben.


    Bitte, ich behaupte nicht, dass das so war. Aber auch so könnte es gewesen sein. Und vor dem Hintergrund würde ich sogar einen BR verstehen, der dem AG hier eben nicht die Tür öffnet wieder in alte Muster zu verfallen.


    Man kann auch sagen, bis zum Stichtag muss ein (mit dem AG abgesprochener) Plan zum Überstundenabbau vorliegen. Z.B.: direkt alle auszahlen, oder über x Monate x Stunden pro Monat auszahlen, oder Freizeitausgleich an diesen und jenen Tagen (schriftlich fixiert und fest als freie Tage vorgeplant) usw.

    Das ist mit Sicherheit der richtige Ansatz (jedenfalls auch aus meiner Warte und so ähnlich läuft es auch bei unserem Ampelsystem mit den Gleitzeitkonten), aber ohne Kenntnis der Umstände sollte man vielleicht doch nicht ganz so harsch mit den Kollegen ins Gericht gehen.


    Will sagen: lasst uns unsere Energie dafür verwenden dem AG Paroli zu bieten - wir müssen uns nicht auch noch gegenseitig in die Pfanne hauen. ;)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Da hast Du natürlich Recht Moritz, ich möchte auch klarstellen, das meine Kritik sich gegen die BV richtet und nicht gegen den BR oder seine Mitglieder. Eine BV ist immer ein Verhandlungsergebnis und auch ein guter BR kann mal ein schlechtes Verhandlungsergebnis erzielen.

    Wer weiß, vielleicht war diese Regelung ja sogar Bedingung des AG und jetzt tut er so als wäre der BR Schuld.


    ...aber die BV ist kacke ?

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    Hanlons Rasiermesser

  • Also wenn Fatima die BV kennt kann sie das ganze Jahr Überstunden machen und dann lange zu ihrer Familie fahren also braucht sie nicht jammern es wird nix ausgezahlt und wenn ja könnte sie dies ja mit unbezahlten Urlaub ausgleichen! ;) Die BV ist auch nicht Kacke wie Paragrafen Reiter dies so blumig sagt. Unsere ist auch offen und es wird nichts ausgezahlt wenn es nicht gewünscht wird aber es gibt wie immer einige wenige AN die es für alle kaputt machen! Ich wünsche Euch ein schönes Wochenende! :)

  • Die Überstunden sind ja wohl hoffentlich nicht erst im Dezember entstanden? Dann wäre die Abbaufrist wirklich zu kurz.


    Ansonsten sehe ich hier durchaus Handlungsbedarf, wie konnten denn so viele Überstunden angesammelt werden, dass sie nicht mehr innerhalb eines Monats abgebaut werden können? Besteht ggf. eine personelle Unterdeckung?

    Wurde vorher schon probiert, Stunden abzubauen und wurde dies nicht genehmigt?


    Ich würde die BV auf den Prüfstand stellen und überarbeiten. Unabhängig davon, würde ich prüfen, wer Stunden abbauen wollte und diesen Abbau nicht genehmigt bekam. Hier sähe ich das Auszahlen als nicht gerechtfertigt an. Ansonsten könnte ich mir auch vorstellen (als Kompromiss) , das die Mitarbeiter einen entsprechenden Abbauplan vorlegen, innerhalb der nächsten x Monate die Stunden abzubauen.


    Die Situation im Betrieb kann von hier aus niemand beurteilen. Wenn allerdings Überstunden anfallen, sollte der Abbau geregelt werden.


    Wir haben seit Jahren eine Ampelregelung, mit der 90% der Belegschaft keine Probleme haben. Mit dem Rest muss immer wieder geredet werden. Aber das gehört dazu.


    Jedem Menschen recht getan, ist eine Kunst, die niemand kann.;)

  • Wir habe im Unternehmen gerade genau das gleich Problem. Und da kurzfristig einen Entscheidung gefällt werden muste, (Abrechnung) sind wir als BR über unsern Schatten gesprungen und haben eine Regelabsprache für dieses eine mal getroffen. Und dann mit dem AG eine Terminvereinbarung zum Abschluss einer neuen BV getroffen.

    Es besteht ja nicht nur die Problematik Auszahlung oder Abfeiern? Es ist ja wohl auch im System etwas faul. Also stellen wir die ganze BV auf dem Prüfstand. Und das ohne Zeitdruck.


    Nur mal so als Anregung für deinen BR

    Gibt es eine Möglichkeit den BR doch zu überzeugen, sich auf die Ausnahmeregelung einzulassen?

    Und genau das Problem das du hast, ist bei uns nicht gegeben da ich ja aus BR sicht spreche.

  • Sorry - aber hier wird meines Erachtens etwas Wichtiges vergessen: der Gesundheitsschutz!

    Wir haben hier ein ähnliches Thema. Es wird bei den Überstunden leicht vergessen, wie sie entstehen: mehr als 10 Stunden/Tag, mehr als 48 Wochenstunden.

    Wenn die Mitarbeiter Gleitzeit nehmen, verschiebt sich nur ihre durchschnittliche Arbeitszeit.


    Unser Argument als Betriebsrat für die Auszahlung der Überstunden war, dass wir dadurch auch ein Mittel in der Hand hatten, die Personalplanung zu hinterfragen. Ebenso konnten wir dadurch erreichen, festzustellen, dass wir in einigen Bereichen zusätzliche Mitarbeiter brauchten, gerade während der Sommerferien. Statt dass ein Teil Urlaub macht und die anderen Überstunden, haben wir Zeitarbeitskräfte und Aushilfen eingestellt.

    Denn sobald die ersten aus dem Urlaub zurückkamen, mussten diese Überstunden machen, damit die anderen Mitarbeiter, die ausgelaugt waren erst einmal Gleitzeit genommen haben.


    Daher gebe ich vielen Vorrednern recht: klärt doch erst mal den Hintergrund, warum der "böse" Betriebsrat das gemacht hat!

    Mitarbeiter vergessen oft, dass es ein Kollektivrecht ist und für alle Bereiche gelten muss - kann ja sein, dass es bei dem ein oder anderen Bereich wirklich falsch ist: es spricht nichts dagegen, eine Betriebsvereinbarung zu ergänzen und anzupassen.

  • Unser Argument als Betriebsrat für die Auszahlung der Überstunden war, dass wir dadurch auch ein Mittel in der Hand hatten, die Personalplanung zu hinterfragen. Ebenso konnten wir dadurch erreichen, festzustellen, dass wir in einigen Bereichen zusätzliche Mitarbeiter brauchten, gerade während der Sommerferien.

    Ich will Dir jetzt nicht grundsätzlich widersprechen, aber Deine Argumentation verstehe ich nicht. Wieso müssen die Überstunden ausbezahlt werden, um die Personalplanung zu hinterfragen? Gerade bezüglich der Personalplanung ist doch die Frage wo und wie die Überstunden entstehen und nicht wie sie abgebaut werden. Wir erhalten zu diesem Zweck vierteljährlich eine Liste mit dem Stand der Stundenkonten aller MA, so haben wir immer ein gutes Bild davon in welchen Bereichen und welchen Zeiträumen Überstunden entstehen. Wie diese dann aber abgebaut werden steht auf einem anderen Blatt.

    Gerade wenn Du mit dem Gesundheitsschutz argumentierst, sollte der Freizeitausgleich doch das Mittel der Wahl sein. Überstunden auszahlen heißt ja schließlich immer mehr Geld für mehr Belastung.


    ...oder steh ich irgendwie auf dem Schlauch und hab Dich falsch verstanden?

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • IWir erhalten zu diesem Zweck vierteljährlich eine Liste mit dem Stand der Stundenkonten aller MA, so haben wir immer ein gutes Bild davon in welchen Bereichen und welchen Zeiträumen Überstunden entstehen. Wie diese dann aber abgebaut werden steht auf einem anderen Blatt.

    ...oder steh ich irgendwie auf dem Schlauch und hab Dich falsch verstanden?

    vielleicht habe ich mich nur nicht eindeutig ausgedrückt:

    die Mitarbeiter sind alles nur Menschen - und es gibt halt solche und solche.... Wir haben das Thema in der Fertigung mit Samstag-Arbeit, wobei die meisten Mitarbeiter das auf das Zeitkonto nehmen. Somit verschiebt sich die Arbeitszeit nur und es handelt sich nicht wirklich um Überstunden.

    Überstunden sind für uns tatsächlich zusätzlich geleistete Stunden aufgrund Mehrarbeit. Es gibt bei uns auch grundsätzlich bei Auszahlung von Überstunden einen Zuschlag, während auf dem Gleitzeitkonto es 1:1 ist. Damit soll eben auch die Zusatzbelastung entsprechend gewürdigt und bezahlt werden.

    Durch den höheren Kostenfaktor wurden Vorgesetzte dadurch sehr wohl schneller gezwungen, Personalbedarfe besser zu ermitteln.

    Alle 3 Monate sich Zeitkonten vorlegen zu lassen, wäre für uns zu ungenau, da ich hiermit nicht unbedingt eine Mehrbelastung sehen kann.

    Vielleicht noch zur Info: wir haben 3-Schicht Betrieb und aktuell nehmen ca. 250 Personen an der Gleitzeit teil.


    Ich bin wirklich froh, dass ich dieses Forum gefunden habe, da es mir zeigt, dass auch andere Betriebsräte mit dem Thema "Gleitzeit ausbezahlen oder abfeiern" sich ebenfalls beschäftigen müssen - und es immer verschiedene Blickwinkel gibt.

  • Ich bin wirklich froh, dass ich dieses Forum gefunden habe, da es mir zeigt, dass auch andere Betriebsräte mit dem Thema "Gleitzeit ausbezahlen oder abfeiern" sich ebenfalls beschäftigen müssen - und es immer verschiedene Blickwinkel gibt.

    Da wo es Gleitzeitkonten osä gibt müssen sich die Betriebsräte damit beschäftigen, aber die eierlegende Wollmilchsau sieht halt in jedem Betrieb anders aus und ist auch sehr sehr schwer zu finden.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Powerfrau

    wir sind haben auch Mitarbeiter im Schichtsystem. Diese haben festgelegte Arbeitszeiten. Wenn Zusatzschichten anfallen ist das für unsere Mitarbeiter grundsätzlich Mehrarbeit, der Mehrarbeitszuschlag wird ausgezahlt, die Stunden gehen aufs Gleitzeitkonto. (Ausnahme: der Mitarbeiter hat schon vorher Stunden genommen und befindet sich im Minusbereich des Gleitzeitkontos.)

    Solche Mehrarbeit wird bei uns nur in Ausnahmefällen beantragt. (Maschinenstillstände wegen technischer Probleme, manchmal auch Materialmangel) Hier funktioniert üblicherweise die Planung.

    Die klassische Gleitzeit gibt es bei uns nur in der "Teppichabteilung" (Verwaltung, etc.) Dort legt ja jeder Mitarbeiter seinen Arbeitsbeginn und Ende flexibel fest und ist (mehr oder weniger) Herr über seine Stunden.

    Hier steuert der Mitarbeiter seine Stundenzahl und es gibt üblicherweise keinen Zuschlag für Mehrarbeit. Allerdings wird bei uns der Freizeitausgleich bevorzugt. Hier ist es schwieriger. Zumal wir aus Amerika Vorgaben für diese Bereiche haben und Personalaufstockung nicht ganz so einfach ist.


    Und glaub mir, den höheren Kostenfaktor haben die lieben Vorgesetzten üblicherweise einkalkuliert. Im Zweifelsfall sind ein paar Überstunden preiswerter.

  • Durch den höheren Kostenfaktor wurden Vorgesetzte dadurch sehr wohl schneller gezwungen, Personalbedarfe besser zu ermitteln.

    Alle 3 Monate sich Zeitkonten vorlegen zu lassen, wäre für uns zu ungenau, da ich hiermit nicht unbedingt eine Mehrbelastung sehen kann.

    Ah, jetzt wird's hell ^^

    Da war ich wohl etwas betriebsblind und hab das Problem eines schwankenden Personalbedarfs außer acht gelassen. Das Problem gibt es bei uns schlicht nicht, wir sind ein Rettungsdienst mit einer fixen Anzahl von Rettungswägen die alle rund um die Uhr besetzt sein müssen. D.h. unabhängig von der anfallenden Arbeit ist unser Personalbedarf immer gleich.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Es gibt eine Betriebsvereibarung die besagt, dass alle Überstunden ( bis auf 10 ) die bis Ende Jan. nicht genommen wurden, ausbezahlt werden.


    Seitens der Geschäftsführung wäre es in Ordnung, wenn die Mitarbeiter die Überstunden länger als Jan. "mitnehmen" würden, aber unsere Betriebsrat pocht auf die Betriebsvereinbarung und will unbedingt die Überstunden ausbezahlen.

    Ja, das Mär vom bösen BR und der lieben GF.


    So eine BV ist nunmal eine beidseitige Willensbekundung. Leider erinnern sich die GF daran nicht mehr so gerne. Wenn Eure GF so etwas nicht will, hätte sie keine BV unterschreiben müssen.

    Faktisch sieht es wohl so aus, dass die GF hier einfach etwas Geld sparen will. Da macht sich so ein AZK natürlich recht praktisch. Die Leute können ihre Stunden behalten und werden dann abgebaut, wenn es dem AG wirtschaftlich passt (zb bei schlechter Auftragslage).


    Unsere GF macht solche Spiele auch häufiger. Statt MA einzustellen lassen sie die bestehende Belegschaft Überstunden ansammeln, die natürlich nie abgebaut werden können. Dann schlägt unsere ach so gute GF vor, dass man den MA doch das Geld auszahlen könnte. Nur der doofe BR ist natürlich immer dagegen ;)


    Ist natürlich der umgekehrte Fall wie bei Euch. Aber im Grunde geht es immer darum, dass der AG je nach wirtschaftlicher Situation ein Interesse daran hat, eine BV zu befolgen oder nicht. Mit MA-Liebe hat das meist wenig zu tun.


    Ups, das war jetzt Night of the living dead... ich entschuldige mich für die Reanimation des Themas... Naja, Nachtschichten halt ;o)

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