Gleitzeit/ Arbeitszeitrahmen / Günstigkeitsprinzip

  • Hallo liebes Forum,


    ich bin Beschäftigter in einem Unternehmen. Wir haben einen Betriebsrat, Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge. Zum Thema Arbeitszeit sagt die BV, dass es einen Arbeitszeitrahmen von 6 bis 18 Uhr gibt, aber keine Kernzeit. Außerdem habe ich eine einzelvertragliche Regelung zum homeoffice (nicht Teleheimarbeit).


    Zu meinem Problem: Aufgrund meiner persönlichen Situation ist der Arbeitszeitrahmen zu kurz und macht mich sehr unflexibel. Ich muss beispielsweise meine Kinder montags 15 Uhr von der Kita abholen (bis dahin sind es eine Stunde Arbeitsweg), habe an diesem Tag wichtige Besprechungen, morgens führe ich den Hund Gassi, bin also gegen 9 Uhr im Büro. An einigen Tagen im Monat fahre ich zu meiner pflegebedürftigen Mutter. Donnerstags bin ich mittags immer für ca. 2 bis 3 Stunden bei der Physiotherapie. Kurzum, eine abwechslungsreiche Woche. Nun habe ich ja glücklicherweise die Möglichkeit auch im homeoffice zu arbeiten, was es mir ermöglichen soll, Beruf und Familie in Einklang zu bringen, denn ich erledige meine restliche Arbeit abends (max. natürlich 8 Stunden gesamthaft, da bin ich sehr strikt mit mir selbst). Wäre da nicht der enge Arbeitszeitrahmen. An einigen Tagen habe ich nicht die Möglichkeit länger als 18 Uhr zu arbeiten (max. 20 Uhr laut ArbZG würde mir ausreichen). Diese Unflexibilität betrifft etwa 1/5 meiner Kollegen.


    Habt ihr Ideen, mit welchen Argumenten ich den BR von meiner Situation überzeugen kann, bzw. wie mein Vorgehen sein kann? Ich fühle mich ungerecht, ungleich und bevormundet behandelt. Ich möchte gern im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten frei über meine Zeit (Arbeitszeit und Freizeit) entscheiden. Mein Arbeitgeber möchte sich zu dem Thema nicht mit dem BR anlegen und der BR selber besteht zu 100% aus den klassischen Frühanfängern, hier fehlt also das Verständnis für meine Situation.


    Vielen Dank vorab für eure Vorschläge.


    Grüße

    Egon

  • eine Ergänzung noch: ich habe mal gelernt (war selber BR), dass es das Günstigkeitsprinzip gibt, betriebsvertragliche Regelungen also nicht schlechter als gesetzliche sein dürfen. Das ArbZG sieht einen Rahmen von 6 bis 20 Uhr vor, die Betriebsvereinbarung von 6 bis 18 Uhr. Ich persönlich empfinde das als ungünstiger.

  • Hallo Egon,

    die für dich am einfachste Lösung wäre, dass du deine einzelvertragliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber einfach insofern abänderst, dass du auch zu anderen Arbeitszeiten arbeiten kannst. Das hilft allerdings den anderen Kollegen erst einmal nichts.

    Zielführender wäre es, den Betriebsrat zu überzeugen, dass ein weiter gesteckter Arbeitszeitrahmen von Nöten wäre.


    Bringt das Thema mal bei einer Betriebsversammlung auf den Tisch. Wenn der Betriebsrat merkt, dass nicht nur du alleine ein Problem mit dem Arbeitszeitrahmen hast, sondern mehrere Kollegen betroffen sind, dann sollte er doch eigentlich zu denken beginnen.


    Hier solltet ihr euch aber zusammentun und vor der Betriebsversammlung miteinander abstimmen. Nicht dass dann auf der Betriebsversammlung nur du sprichst und alle anderen sind von deiner Ausführung so begeistert dass sie erstaunt zusehen, aber nicht ihre Meinung sagen. Nicht dass dann der Eindruck entsteht, dass es doch nur ein Einzelfall ist, den du da vorträgst.


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Hallo Egon,


    würde mich auch interessieren wie du auf 6 -20 Uhr aus dem ArbZG kommst oder meinst du eueren TV, dann könnte hier durchaus das Günstigerprinzip greifen bzw. was steht in deinem AV? Vielleicht hast du auch darüber eine Chance.


    Viele Grüße

    Bernd

  • In den TV kann ich auch nochmal schauen, kann sein, dass dieser 6 bis 20 Uhr vorsieht. Ich gebe Rückmeldung.

  • Ein günstigkeitsprizip sehe ich so noch nicht da es ja nicht vorher ( außer evtl. im TV) geregelt war

    Bringt das Thema mal bei einer Betriebsversammlung auf den Tisch.

    Da sehe ich auch den Ansatz. Vorher würde ich dem BR genau deine Lage und die der anderen erklären.

    Die unflexible Arbeitszeit ist natürlich nicht gut bei Homeoffice. Deshalb macht man Homeoffice.

    Wir haben auch Kollegen die im Home Office Nachts arbeiten. Nicht das sie die Zeit nicht haben aber Gesundheitlich können die nicht so lange schlafen und machen in der "Wachphase" ihre Arbeit. Uns als BR egal, solange sie nicht Mehr arbeiten und sie nicht gezwungen werden, sondern für den Mitarbeiter das die beste Lösung ist. So kann der Mitarbeiter zu 100 % am Berufsleben teilnehmen. Win Win

  • Wir haben auch Kollegen die im Home Office Nachts arbeiten. Nicht das sie die Zeit nicht haben aber Gesundheitlich können die nicht so lange schlafen und machen in der "Wachphase" ihre Arbeit. Uns als BR egal,

    Diese Einstellung finde ich allerdings schon ein wenig bedenklich.


    Eine gewisse Ruhezeit, in der das Thema Arbeit keine Rolle spielen darf, muss sein.


    Auch wenn die Kollegen sagen, dass es ihnen in den Kram passt, während der Phasen, in denen sie Wach sind, arbeiten können. Dadurch, dass sie auch während der Wachphasen arbeiten, besteht die Gefahr, dass sie nicht mehr abschalten und dadurch noch mehr Wachphasen haben. Hier sollte man die MA vor sich selbst schützen. Diesen Gedankengang verfolgt ja auch das ArbZG wenn es sagt, dass jede Arbeit die Ruhezeit von vorne beginnen läßt.


    Einige Tarifverträge haben das Thema aufgegriffen und geregelt, dass man bei Homeoffice die Ruhezeit verkürzen kann, wenn der AN selbst entscheidet, wann er arbeitet und wann nicht. Aber selbst diese gehen im Normalfall nicht unter eine Ruhezeit von 8 Stunden. Und ich denke, dass zu Recht.


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Home Office ist doch kein Freifahrtschein für Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz. Wenn ich nachts nicht schlafen kann muss ich mir halt ne Milch warm machen oder was auch immer. Allein ein Lesen von dienstlichen Emails würde die Ruhezeit unterbrechen. :)

  • Gesundheitlich

    Hallo Kollegen das war das wichtige an der Aussage.

    Noch 100 Prozent arbeiten könne nach seinen Vorstellungen und Gesundheitszustand oder als BR auf sein Recht beharren nur damit ich meinen BV befolge. Das er nicht die Ruhezeiten einhält ist ihm bekannt. Auch dem Betriebsarzt / SBV und der Gewerbeaufsicht.

    Was ich damit sagen wollte. Als BR muss man auch mal Komprimisse machen und nicht nur nach Schema F gehen. Es gibt nicht nur schwarz und weiß.

    Und dafür sollte Homeoffice angeboten werden und nicht um den Arbeitsplatz im Büro zu sparen.

  • Rmbaer der BR überwacht die Einhaltung von Gesetzen und da hört die Kompromissbereitschaft auf!

    Wie Markus schon richtig schreibt gibt es eventuell die Möglichkeit die Ruhezeit zu verkürzen sicherlich benötigt man hier auch eine BV. Und der AG sollte schon aus Eigeninteresse darauf bestehen, dass diese Zeiten eingehalten werden.


    ,,Mein Arbeitgeber möchte sich zu dem Thema nicht mit dem BR anlegen..." und wenn ich das lese bekomme ich auch immer nen Hals :) eine BV ist von beiden Seiten unterschrieben worden wenn es Änderungsbedarf gibt kann der AG darauf hinwirken.

  • Hallo Rmbaer,


    genau um die Gesundheit geht es ja!


    Subjektiv wird der MA wahrscheinlich sagen, dass ihm das nichts ausmacht. Das sagt aber der Dauernachtschichtarbeiter auch, obwohl es bewiesen ist, dass Dauernachtschicht die Gesundheit viel stärker schädigt als normale Nachtschicht.


    Dass aber eine ständig unterbrochene Nachtruhe gesundheitsschädlich ist, da sind wir uns aber denke ich einig. Und dass ein Arbeiten während der Nachtzeit auch einem weiterschlafen nicht zuträglich ist, da sind wir uns glaube ich auch einig.


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Da es hier ja nicht um einen Fall von mir ging sondern um den von Egon

    Habt ihr Ideen, mit welchen Argumenten ich den BR von meiner Situation überzeugen kann, bzw. wie mein Vorgehen sein kann?

    Da es euch wohl doch interessiert hier die letzten Worte dazu.

    Wir habe das natürlich nicht einfach so hingenommen sondern falls ihr gelesen habt sind viele daran beteiligt.

    Ich habe lieber einen Kollegen der Sagt: " Hey BR was können wir machen. Ich würde gerne 100 % Arbeitsleistung bringen, kann das aufgund meiner Krankheit nicht. Ich habe mit vielen Leuten darüber gesprochen ( Arzt, SBV, Behörden) doch, nun steht eure blöde BV im Wege. Alle anderen hatten keinen besseren Weg gefunden. Der Arzt eingeschlossen. Also in der Zeit in der lt.BV gearbeitet werden kann schaffe ich an manchen Tagen nur 30 % an anderen evtl mal 60 % . Ich will aber zu 100 % arbeiten. Können wir da keine Ausnahme machen?

    Wir habe die Ausnahme gemacht.

    Rmbaer der BR überwacht die Einhaltung von Gesetzen und da hört die Kompromissbereitschaft auf!

    Na ja, das wage ich zu bezweifeln das es überhaupt keinen Kompromisse im BR Altag gibt.


    Und jetzt helft lieber den Egon, denn wir haben kein Problem.

  • Ach Du meinst die Behörden werden sagen nö von uns aus brauchst Du keine Ruhezeiten einhalten musst nur Deinen BR überzeugen? :)

    Natürlich gibt es Kompromisse im BR Alltag diese haben ihre Grenzen aber am gesetzlichen Rahmen.


    Um Egon zu helfen kann ich ihm nur raten, dass er sich mit dem Betriebsrat und den betroffenen Kollegen zusammen setzt und sie ihre Bedürfnisse schildern.

    Allerdings sollte er nicht mit seinen Gesetzen argumentieren, ich befürchte da hat er in seiner Betriebsratszeit doch ein Paar Sachen falsch verstanden ;)

  • Hallo Egon,


    Bei § 2 Abs. 3 ArbZG handelt es sich um eine Begriffsbestimmung, die lediglich aussagt dass in dem Zeitraum von 23 - 6 Uhr die Regelungen des § 6 ArbZG anzuwenden sind. Den Gegenschluss zu ziehen, dass 6 - 23 Uhr "normale Arbeit" ist, ist schlichtweg falsch. So funktioniert das Gesetz nicht.

    Art. 2 GG sichert Dir zwar die freie Entfaltung Deiner Persönlichkeit zu, aber das heißt im Gegenschluss nicht, dass Du Dich nackt mit Apfelmus einreiben und dann in der Kirche Fußball spielen darfst. ;)(ich will natürlich nicht behaupten das wäre Teil Deiner Persönlichkeit).

    Deine tägliche "normale" Arbeitszeit bestimmt § 106 GewO in Verbindung mit § 87 Abs. 1 Nr. 2, also der AG unter Mitbestimmung des BR. Bzw. evtl. Dein TV oder AV.

    Du hast jetzt schon eine flexiblere Arbeitszeit als 90% aller AN. Du kannst hier nur auf den guten Willen der Betriebsparteien hoffen, Ansprüche die Du geltend machen kannst hast Du keine.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Art. 2 GG sichert Dir zwar die freie Entfaltung Deiner Persönlichkeit zu, aber das heißt im Gegenschluss nicht, dass Du Dich nackt mit Apfelmus einreiben und dann in der Kirche Fußball spielen darfst. Zitat §Reiter :D:D:D wie bitte bist Du darauf gekommen???? :):):)

  • wie bitte bist Du darauf gekommen???? :):):)

    Hab ich selber mal ausprobiert und dabei gemerkt, dass ich Fußball doof finde... 8o


    Nein ^^im Ernst, das ist nur mein Humor. Meistens hab ich das im Griff, aber manchmal muss es einfach raus. :saint:

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser