Bezahlung Mehrarbeit in Teilzeit

  • Hallöle,


    da gab es doch kürzlich ein Urteil, wonach einer tz-beschäftigten AN die Bezahlung von Mehrarbeit durchbekommen hat. Bitte nagelt mich jetzt nicht daran fest, wie ich das formuliert habe - Ihr kennt sicher alle dieses Urteil. Hier ein Link in der Hoffnung, dass das okay ist. zum Urteil


    Natürlich habe ich auch gleich bei uns angefragt. Nach einigen Wochen kam dann eine sehr kompliziert formulierte Antwort, in der eigentlich nur auf den MTV hingewiesen wurde. Dort steht, dass ein TZB erst dann Mehrarbeitszuschläge erhält, wenn die AZ über die normale AZ eines Vollbeschäftigten hinaus geht. Leider kann ich nicht erkennen, ob man dieses Urteil nun verallgemeinern kann. Oder hat doch unser MTV recht? Ich hatte da ja an dieses Günstigerprinzip gedacht. Hatte auch das Argument gebracht, dass es gegenüber dem TZB ungerecht ist und er dadurch benachteiligt wird. Da kam als Antwort sinngemäß, selber schuld. Man muss ja nicht kürzer arbeiten. Auf meinen Hinweis, dass es ja auch viele MA gibt, die aus gesundheitlichen Gründen verkürzt arbeiten müssen, wurde gar nicht erst eingegangen.


    Ist dieses Urteil zu spezifisch, um es auf alle Teilzeitler anwenden zu können? Bitte entschuldigt meine dummen Fragen, aber ich kenne mich in vielen Dinggen noch nicht so aus. Ist ja alles sehr, sehr umfangreich.


    LG Lilex

    ~~~ Alle sagten: Das geht nicht! Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht. ~~~

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  • Hallo,


    die von Dir erwähnte Entscheidung bedeutet ja ausdrücklich, daß entsprechende tarifvertragliche Regelungen unwirksam sind.

    Nicht nur in deinem Betrieb versuchen AGs, sich um die Entscheidung herumzumogeln. Da es sich um Individualarbeitsrecht handelt, muß halt ggfs. ein TZ-AN die Zuschläge einklagen.

  • Das war so ein Fall wo ich von beiden Tarifparteien eine Stellungnahme zur Anwendbarkeit des TV, unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung, gefordert habe. Die kam relativ schnell, von der Bundestarifgemeinschaft sogar schneller als von der Gewerkschaft. Von beiden kurz und knapp: Gem. aktueller Rechtsprechung ist diese Regelung im TV unwirksam.

    Da hat der AG zwar ein bisschen rumgeheult, hat es aber direkt zur nächsten Gehaltsabrechnung umgesetzt.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Bei der Auslegung des TV wird man auslegen müssen, ob der Überstundenzuschlag gewährt wird, um

    a) den AN zu belohnen, dass er mehr gearbeitet hat als er musste, oder

    b) den AN vor einer allzu großen Belastung zu schützen.


    Bei a) ist durch das BAG-Urteil klar, dass auch Teilzeitkräfte einen Anspruch auf Zuschläge haben ab der ersten Stunde, die sie mehr arbeiten als im Arbeitsvertrag steht.


    Bei b) leider nicht so ohne weiteres.

    So haben wir einen TV, in der drin steht: Überstunden sind zu vermeiden und möglichst gleichmäßig zu verteilen.

    Der AG schließt daraus, dass es eben die besondere Belastung einer Arbeit von mehr als 40 Stunden ist, für die der AG hier "bluten" soll. Gewerkschaft und AGV prozessieren gerade und wohl noch lange...


    Witzig bei uns: Wir haben eine Gruppe von AN, für die in einer BV die Überstundenregelung des TV ausgehebelt ist und die statt dessen einen eher nachteiligen "Flexibilisierungszuschlag" bekommen. Und da bekommen die (sehr vielen) TZ-MA jetzt die Zuschläge und der AG weint...

  • Bei der Auslegung des TV wird man auslegen müssen, ob der Überstundenzuschlag gewährt wird, um

    a) den AN zu belohnen, dass er mehr gearbeitet hat als er musste, oder

    b) den AN vor einer allzu großen Belastung zu schützen.

    Dann müsste ich also nochmal den genauen Text im MTV nachlesen.


    Ich gehe aber davon aus, dass unser AG auch weiterhin mit dem MTV argumetiert, egal, ob das richtig oder falsch ist. Der BR hat leider seit Monaten keine Anstalten gemacht, das mal zu prüfen, das ko.... einen langsam an :(


    Aber wenn ich Euch richtig verstanden habe, müsste man das dann eh einklagen. Nur müsste man halt vorher wissen, ob man den Anspruch hat. Könnte sowas nicht die Gewerkschaft ermitteln?


    Und noch eine Frage: Es gibt ja die 3 Monate Ausschlussfrist. Nun habe ich dem BR bestimmt vor 6 oder 7 Monaten schon meine Bitte um Prüfung geschickt. Und meine Korrespondenz mit dem Personalbüro war auch so lange her. Wird das da berücksichtigt? Unser AG ist da nämlich sehr dreist. Als zum Beispiel die Forderung der MA kam, das Rufen aus dem Frei entsprechend MTV zu vergüten (bisher hat der AG fast 10 Jahre lang keine Wegzeit als AZ anerkannt. Ich bin erst beim Lesen der erweiterten Erklärungen zum MTV darauf aufmerksam geworden), wurde das durch den AG fast ein Jahr lang "geprüft" und dann wurde den Leuten nur 3 Monate rückwirkend die Wegezeit anerkannt. Ich weiß nicht, ob ich das hier sagen darf, aber der AG ist echt arschig :(


    LG Lilex

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  • Ich weiß nicht, ob ich das hier sagen darf, aber der AG ist echt arschig

    nein, natürlich nicht. Und was machen wir jetzt? ;)



    wurde das durch den AG fast ein Jahr lang "geprüft" und dann wurde den Leuten nur 3 Monate rückwirkend die Wegezeit anerkannt

    Ich kenne euren konkreten MTV nicht, aber in den meisten TVen die ich kenne, steht etwas von nicht länger als rückwirkend geltend gemacht werden. Ich hätte hier die Bitte um Prüfung ganz klar als Geltendmachung des Anspruchs formuliert/angesehen. Und damit wäre das gesamte Jahr inkl. der drei Vormonate fällig geworden, da ich den Anspruch ja schon vor über einem Jahr geltend gemacht habe... ;) (Hintergrund solcher Regelungen ist üblicherweise, dass der AG irgendwann Rechtssicherheit haben soll. Wenn aber der Anspruch geltend gemacht wird, dann weiß der AG ja, dass hier noch eine offene Forderung ist. Die kann er nicht einfach durch Verschleppung "abservieren".)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Tja, dann hat unser BR wieder mal Mist gebaut. Dass der AG eine gewisse Rechtssicherheit haben will, kann ich ja verstehen. Aber wenn es zum Nachteil der MA benutzt wird, ist das Mist.


    Ich seh schon, ich habe 2 Optionen: Entweder ich kümmere mich wirklich, dass ich in den BR komme oder ich lehne mich zurück und mache nur noch Dienst nach Plan. Bin noch hin- und hergerissen.

    nein, natürlich nicht. Und was machen wir jetzt? ;)

    Mich ganz dolle ausschimpfen, weil die AG sowas nicht verdient haben, da sie generell nur das Wohle ihrer MA im Auge haben ;)

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  • Dieses Urteil würde doch dann auch bei AN ohne Tarifvertrag greifen, oder?

    Da ist ja im Prinzip nichts schriftlich erfasst, dass die Überstundenzuschläge aushebeln würde.


    Wir haben hier sehr viele Teilzeitler und die würden sich über die Zuschläge sehr freuen, wenn es denn geht. Da wir aber nicht tarifgebunden sind, weil ich nicht, ob das nun bei uns auch greift das Urteil...?

  • Also ich vermute mal, dass - wenn es denn generelle Gültigkeit hat - es auch auf Euch angewendet werden kann. Bei uns nimmt der AG den MTV ja nur als Ausrede. Klar, ein AG lässt doch lieber die Teilzeitler Überstunden und muss nix zahlen als er den Vollzeitlern dann was zahlen muss.

    Aber mal abwarten, was die Profis noch sagen....

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  • Ich seh schon, ich habe 2 Optionen: Entweder ich kümmere mich wirklich, dass ich in den BR komme oder ich lehne mich zurück und mache nur noch Dienst nach Plan. Bin noch hin- und hergerissen.

    Naja, wenn der plan bei dir keine Mehrarbeit vorsieht, wie kommst du denn darauf, das du hier Anspruch auf Mehrarbeitszuschlag hast? Wenn die Mehrarbeit nicht angeordnet ist, dann machst du auch keine ;).


    Sollte der BR jedoch deine Mehrarbeit zugestimmt haben, weil diese vom Arbeitgeber beantragt wurde, dann stehen dir nach dem Urteil auch die Zuschläge zu.


    Lieben Gruß

    Rabauke

  • Wenn die Mehrarbeit nicht angeordnet ist, dann machst du auch keine ;).


    Sollte der BR jedoch deine Mehrarbeit zugestimmt haben, weil diese vom Arbeitgeber beantragt wurde, dann stehen dir nach dem Urteil auch die Zuschläge zu.

    Naja, die Aussage ist doch zumindest einmal nicht ganz vollständig, um sie nicht falsch zu nennen.


    Ob der BR einer Mehrarbeit zugestimmt hat oder nicht, ist vollkommen unschädlich für die Zuschläge. Wenn der Chef Mehrarbeit anordnet, ohne die Zustimmung des BR, hast du trotzdem Anspruch auf die Zuschläge. Der BR hat hier nur einen Unterlassungsanspruch gegenüber dem AG.


    Ob dir Zuschläge für die Mehrarbeit zustehen, dafür ist eigentlich nur eines ausschlaggebend (neben tariflichen oder gesetzlichen Regelungen):

    Der Arbeitgeber muss gewusst haben, dass du länger arbeitest (außer bei Gleitzeit) oder er muss es dir angeordnet haben. Und wenn er es dir nicht angeordnet hat, dann muss er es entweder geduldet haben, oder aufgrund der dir übertragenen Aufgabe muss ihm klar gewesen sein, dass du die Arbeit nicht in deiner normalen Arbeitszeit schaffen kannst.


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Der Arbeitgeber muss gewusst haben, dass du länger arbeitest (außer bei Gleitzeit) oder er muss es dir angeordnet haben. Und wenn er es dir nicht angeordnet hat, dann muss er es entweder geduldet haben, ...


    LG

    Markus

    Ja genau so war es bei uns. Die Mehrarbeit wurde geduldet. Zumindest bei den Gleitzeitlern. Die Schichtler haben entsprechend DP ihre Mehrarbeit sowieso komplett bekommen.

    Und bei uns Gleitzeitlern istes so, dass wir in kleinem Rahmen (monatlich zwischen 2 und 10 Stunden) auch die Mehrarbeit als Zeitgutschrift bekommen haben. Zur Erklärung: Wir dürfen im Monat bis 16 Plusstunden mitnehmen. Der Rest wird abgeschnitten. Und dieser Rest wurde immer als Mehrarbeit beantragt und auch genehmigt. Während aber die Vollzeitler auch ihre Zuschläge bekommen, habe ich keine bekommen. Finde ich halt ungerecht. Immerhin arbeite ich nicht aus Unlust weniger, sondern aus gesundheitlichen Gründen. Und da sind wir schon bei einem weiteren Punkt: Da ich GdB 50 habe, also schwerbehindert bin, werde ich einfach pünktlich zum Feierabend alles fallen lassen und nach Hause gehen. Mich hat diese Frage nur interssiert für die Mehrarbeit, die ich bis dahin geleistet und auch genehmigt bekommen hatte.

    LG Lilex

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  • Bis zu 16 Stunden bei uns auch. Die nehmen wir einfach mit in den nächsten Monat. Nur alles, was eben über 16 Stunden geht, wird am Monatsende abgeschnitten. Und daher wird es so gehandhabt, dass die MA da einen Mehrarbeitsantrag stellen. Da bekommen sie die Zeit auf ein anderes (permanentes) Konto geschrieben (nennt sich FZA - Freizeitausgleich) und die Zuschläge werden bezahlt.


    Beantrage ich aber als Teilzeitler bspw. 5 Mehrstunden, bekomme ich die 5 Std. gutschrieben, aber ohne Zuschläge.

    Beantragt ein Vollzeitler 5 Mehrstunden, bekommt er die 5 Std. gutgeschrieben und zusätzlich die Zuschläge.


    DAS finde ich eben ungerecht.


    Alternativ können wir auch formlos per Mail beantragen, diese Zeit direkt in die FZA zu buchen. Dann ohne Zuschläge. Das machen wir, wenn es entweder nur wenig Zeit ist oder wir einfach nur das Monatsende "verschlafen" haben, ohne die Stunden vorher noch abzufeiern. Aber darum geht es ja nicht.

    ~~~ Alle sagten: Das geht nicht! Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht. ~~~

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  • Hallo,


    was hindert euch den nun, mit dem AG zu sprechen und ihn auf das Urteil aufmerksam zu machen? Ihr wollt ja nur verhindern, dass ein MA klagt und es so zu unnötigen Kosten kommt.


    Gruß

    Hubertus

    Ich habe als Kind nicht laufen gelernt um heute zu kriechen.

  • Auf der anderen Seite wäre aber bitte zu verhindern, dass jemand in Teilzeit (z. B. 20 Std.) arbeitet, regelmäßig 30 Stunden arbeitet und dann fein die Zuschläge mitnimmt. Für Ausnahmen halte ich die Zuschläge auch bei Teilzeit für Gerechtfertigt, weil es ja ein Mehraufwand ist, dauerhaft ist das vielleicht rechtlich ok, menschlich aber Mist.

  • Auf der anderen Seite wäre aber bitte zu verhindern, dass jemand in Teilzeit (z. B. 20 Std.) arbeitet, regelmäßig 30 Stunden arbeitet und dann fein die Zuschläge mitnimmt. Für Ausnahmen halte ich die Zuschläge auch bei Teilzeit für Gerechtfertigt, weil es ja ein Mehraufwand ist, dauerhaft ist das vielleicht rechtlich ok, menschlich aber Mist.

    Hallo,


    ich denke aber nicht,dass das die Aufgabe vom BR ist.

    Wir haben darüber zu wachen, dass Gesetze eingehalten werden. Was du beschreibst ist Aufgabe des AG.


    Gruß

    Hubertus

    Ich habe als Kind nicht laufen gelernt um heute zu kriechen.

  • Hallo,


    ich denke aber nicht,dass das die Aufgabe vom BR ist.

    Wir haben darüber zu wachen, dass Gesetze eingehalten werden. Was du beschreibst ist Aufgabe des AG.

    Nach §92 ist der BR über die Personalplanung zu unterrichten, weiß also Bescheid, dass die Überstunden dauerhaft anfallen würden. Nach §87 hat der BR ein Mitbestimmungsrecht bei den Überstunden und auch bei den Vergütungsgrundsätzen. Ich denke schon, dass das Aufgabe des BR ist.

    Insgesamt ist es immer etwas komplizierter im konkreten Fall, aber die Aufgaben des BR sind von so vielen Aspekten bestimmt, dass eine klare Abgrenzung schwierig ist.

  • Auf der anderen Seite wäre aber bitte zu verhindern, dass jemand in Teilzeit (z. B. 20 Std.) arbeitet, regelmäßig 30 Stunden arbeitet und dann fein die Zuschläge mitnimmt. Für Ausnahmen halte ich die Zuschläge auch bei Teilzeit für Gerechtfertigt, weil es ja ein Mehraufwand ist, dauerhaft ist das vielleicht rechtlich ok, menschlich aber Mist.

    Ich glaube Du hast den Zweck der hinter diesem Urteil steckt nicht ganz verstanden.

    Zum einen, wenn eine 20 Stunden Teilzeitkraft regelmäßig für 30 Stunden arbeitet führt dies automatisch zu einer Vertragsänderung durch konkludentes Handeln (LAG Hamm Az.: 8 Sa 2046/05), es führt also sogar zu einem Anspruch des AN für 30 Stunden beschäftigt zu werden.

    Zum anderen haben aber Teilzeitkräfte in der Regel gar kein Interesse daran länger zu arbeiten. Wenn die Teilzeitkraft in diesem Fall 30 Stunden arbeiten wollte, hätte sie nicht auf 20 Stunden reduziert sondern auf 30. Da früher aber die Überstunden bei den Teilzeitkräften zuschlagsfrei waren (zumindest bis zur Arbeitszeit einer Vollzeitkraft). war es für die AG natürlich attraktiv als erstes mal die Teilzeitkräfte länger arbeiten zu lassen (weil billiger).

    Und das ist des Pudels Kern, es sollen Überstunden für Teilzeitkräfte vermieden werden und das funktioniert am besten, wenn man diese Überstunden für den AG unattraktiv (also teuer) macht.


    Unser Personaler hatte es erst auch nicht ganz verstanden. Seine Reaktion auf das Urteil: "So ein Quatsch, das führt doch nur dazu, dass wir die Teilzeitkräfte keine Überstunden mehr machen lassen".

    Daraufhin ich: "Ja, genau das ist ja auch Sinn der Sache. Die machen ja nicht Teilzeit weil sie mehr Geld wollen, sondern weil sie mehr freie Zeit brauchen."

    Personaler: "Oh, ok. So gesehen macht das ja doch irgendwie Sinn"

    :D

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser