Hallöle,
da gab es doch kürzlich ein Urteil, wonach einer tz-beschäftigten AN die Bezahlung von Mehrarbeit durchbekommen hat. Bitte nagelt mich jetzt nicht daran fest, wie ich das formuliert habe - Ihr kennt sicher alle dieses Urteil. Hier ein Link in der Hoffnung, dass das okay ist. zum Urteil
Natürlich habe ich auch gleich bei uns angefragt. Nach einigen Wochen kam dann eine sehr kompliziert formulierte Antwort, in der eigentlich nur auf den MTV hingewiesen wurde. Dort steht, dass ein TZB erst dann Mehrarbeitszuschläge erhält, wenn die AZ über die normale AZ eines Vollbeschäftigten hinaus geht. Leider kann ich nicht erkennen, ob man dieses Urteil nun verallgemeinern kann. Oder hat doch unser MTV recht? Ich hatte da ja an dieses Günstigerprinzip gedacht. Hatte auch das Argument gebracht, dass es gegenüber dem TZB ungerecht ist und er dadurch benachteiligt wird. Da kam als Antwort sinngemäß, selber schuld. Man muss ja nicht kürzer arbeiten. Auf meinen Hinweis, dass es ja auch viele MA gibt, die aus gesundheitlichen Gründen verkürzt arbeiten müssen, wurde gar nicht erst eingegangen.
Ist dieses Urteil zu spezifisch, um es auf alle Teilzeitler anwenden zu können? Bitte entschuldigt meine dummen Fragen, aber ich kenne mich in vielen Dinggen noch nicht so aus. Ist ja alles sehr, sehr umfangreich.
LG Lilex