Bezahlung Mehrarbeit in Teilzeit

  • was hindert euch den nun, mit dem AG zu sprechen und ihn auf das Urteil aufmerksam zu machen? Ihr wollt ja nur verhindern, dass ein MA klagt und es so zu unnötigen Kosten kommt.

    Nichts! Haben wir ja. Der AG bezieht sich auf den MTV, in dem explizit ausgeschlossen ist, dass die Zuschläge bei Mehrstunden in Teilzeit bezahlt werden. Außer, sie überschreiten die Vollzeitstunden.


    Und es geht auch nicht darum, dass Teilzeitler regelmäßig Mehrstunden machen. Nur manchmal ist eben mal eine Situation, wo man hat mal 3 oder 4 Mehrstunden hat. Mehr ist das ja gar nicht, das passiert vielleicht an 5 oder 6 Monaten im Jahr maximal. Sicher sind das Peanuts. Es geht halt (mal wieder) ums Prinzip. Unser AG sitzt alles gerne aus und hat im Hinterkopf "Die werden schon wieder aufhören zu nerven..."

    ~~~ Alle sagten: Das geht nicht! Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht. ~~~

    ~~~ Eine Lösung hätte ich - mir fehlt nur das passende Problem. ~~~

  • Das war so ein Fall wo ich von beiden Tarifparteien eine Stellungnahme zur Anwendbarkeit des TV, unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung, gefordert habe. Die kam relativ schnell, von der Bundestarifgemeinschaft sogar schneller als von der Gewerkschaft. Von beiden kurz und knapp: Gem. aktueller Rechtsprechung ist diese Regelung im TV unwirksam.

    Da hat der AG zwar ein bisschen rumgeheult, hat es aber direkt zur nächsten Gehaltsabrechnung umgesetzt.

  • Hallo Alle Zusammen,

    Von Kurzem unsere AG für diese Urteil so beantwortet :. Das Urteil gilt nur in Systemgastronomie mit dem MTV Einzelhandel Baden-Württemberg nicht unmittelbar übertragbar. meine frage Wo kann ich eine Information bekommen ob das das Urteil mit Einseilhandel Baden -Württemberg Anwendbarkeit hat? Wenn jemand ein Bestätigung von Gewerkschaft hat teilen sie mich Bitte.

    Grüsse

    Danke

  • Hallo,


    im Zweifelsfall müssen das halt Beschäftigte einklagen. In der mir bekannten Fachkommentierung des Urteils hieß es weit überwiegend sehr wohl, daß davon alle gleichartigen tariflichen Regelungen betroffen sind.

    Unser AG zB hat nach kurzer Beratung mit seinem AG-Verband das Urteil 1:1 umgesetzt.

  • Hallo Naty, deine Gewerkschaft wird dir hierzu sicher Unterstützung und zur Not Rechtsschutz geben, wenn der AG nicht von alleine zahlen will.

    Voraussetzung das ein MTV gilt ist ja im allgemeinen, wenn dieser nicht allg. verbindlich ist die Verbandszugehörigkeit.

  • Von Kurzem unsere AG für diese Urteil so beantwortet :. Das Urteil gilt nur in Systemgastronomie mit dem MTV Einzelhandel Baden-Württemberg nicht unmittelbar übertragbar.

    Eigentlich nicht mal da, weil das Gericht in der Regel einen konkreten Einzelfall entscheidet.


    Aber viele Gerichte richten sich danach, zumindest wenn das BAG etwas entscheidet und leiten daraus Leitsätze ab,

    weil sie sonst (ArbG und LAG) befürchten, dass einer der Klageparteien ihren eigenen Fall in die nächste Instanz zieht.