Stellenanzeige - Text mit Bezug auf Behinderung

  • Hallo Kollegen,

    mein AG (kein öffentl. AG) hat sich nach einigen Diskussionen bereit erklärt in zukünftigen externen Stellenanzeigen anzugeben, dass er auch Bewerbungen von Schwerbehinderten/Gleichgestellten annimmt. Er möchte aber auf keinen Fall eine Formulierung drin haben, wie: "bei gleicher Eignung... bevorzugt.." o. ä.

    Es soll für alle Bewerber die gleiche Chance geben. Habt ihr eine Idee, wie ich diesen neuen Zusatz formulieren könnte?

    Bitte nur konstruktive Vorschläge. Ich bin schon froh, dass ich soweit gekommen bin, trotz immensen Widerstands.

    Danke und Grüße

  • Hallo,


    derartige Formulierungen in Stellenanzeigen sind Schall und Rauch und haben keine Verbindlichkeit.


    Viel wichtiger, als sich um derartige Marginalien zu streiten, ist die diskriminierungsfreie Organisation und der diskriminierungsfreie Ablauf von Bewerberverfahren. Und da ist die SBV in der Pflicht, ihre Beteiligungsrechte aktiv wahrzunehmen und ggfs. auch notwendige Konflikte auszuhalten und durchzufechten.

  • Hallo Miki,

    ich gehe mal davon aus, dass es bei euch im Unternehmen eine SBV gibt.

    Wenn ja, dann fordere den AG auf, eine Inklusionsvereinbarung nach § 166 SGB IX mit der SBV und dem BR zu verhandeln.

    In dieses Inklusionsvereinbarung kann unter anderem der obige Sachverhalt geregelt werden.


    Sollte sich der AG aber sträubt, bestimmte Sachen in die Vereinbarung aufzunehmen, lade doch einfach das Integrationsamt zu den Verhandlungen ein. Die haben dann auch die passenden Argumente und können dem ganzen den entsprechenden Nachdruck verleihen.

    Das Leben ist Veränderung

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    Aber versuche jeden Tag etwas mehr zu tun!

  • Danke euch für die Antworten, aber für mich bzw. das Unternehmen ist eine solche Formulierungen bereits ein Meilenstein, weil sich dann nämlich endlich mal jemand in einer Bewerbung als schwerbehindert "outen" würde. In der Vergangenheit passierte dies nur einmal und nur dann wird die SBV überhaupt beteiligt.

    Jetzt kommt: Dann müsste das der BR durchsetzen... => Ja, haben wir aber nicht. Wir haben eine Mitarbeitervertretung die als BR agiert, aber nach dem Gesetz keine ist. Demnach Unterstützung der SBV = 0!

    Über das erzwungene Gespräch einer Inklusionsvereinbarung mache ich mir ehrlich gesagt keine großen Hoffnungen und unseren AP beim Inklusionsamt findest garantiert dort wieder, wo du ihn hast stehen lassen. Ums mal freundlich auszudrücken...

    Wäre also wirklich super hilfreich, wenn ihr mir bei der Formulierung Tipps geben könntet. Danke

  • Hallo Miki,

    für eine Inklusionsvereinbarung braucht es keinen BR.

    Wenn die SBV dem AG kundtut, dass sie ein Inklusionsvereinbarung verhandeln will, so ist der AG hierzu verpflichtet.

    Schau dir mal den § 166 SGB IX an.

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  • Hi Bernd_47,

    vielen Dank - simpel, aber gefällt mir!


    @Nordfriese: Das weiß ich, deshalb hatte ich geschrieben "erzwungenes Gespräch.." Klar, ich hab ein Recht dass sie die Verhandlungen mit der SBV anfangen, aber ohne Rückendeckung verläuft das leider im Sande und genau das wurde mir schon im Vorfeld angedroht..

  • Hallo Miki,

    Du arbeitest nicht bei der christlichen Wohlfahrt? Dann ist Eure Mitarbeitervertretung so etwas wie ein Spieltisch-BR.

    Vielleicht kann man denen ja ein bisschen Angst machen: "Ich habe gehört, da wollen Kollegen einen BR gründen. Dann seid Ihr weg vom Fenster - außer Ihr geht die Gründung selbst an"

    Nur so als Vorschlag...