Hallo,
ich gehöre einem Unternehmen mit 2 Standorten.
Beide Standorte haben eigenen BR.
Gemeinsame Geschäftsleitung, Personalabteilung, Controlling u.s.w.
Und jetzt das besondere:
Im vergangenen Jahr ist der andere Standort geschlossen worden. Übrig sind nur 15 Personen aus der Verwaltung und Disposition geblieben, welche seit
über 6 Monaten ausschließlich für meine Firma arbeiten.
Sie haben keine anderen selbständigen Aufgaben mehr.Der BR muß neu gewählt werden (BetrVG §13.2.2)
Sie haben die Betreuung von einem Teil unserer Kunden übernommen und die Dispo erstellt unterstützend Materialbestellungen für unsere Produktion.
In der vergangenen Woche ist unser BR zurückgetreten. Es gibt Neuwahlen.
Und jetzt die knifflige Frage:
zählen die 15 Personen zu unseren Wahlberechtigten?
Aus meinem Bauchgefühl als Wahlvorstand wahrscheinlich JA, obwohl der §7 BetrVG angibt "wenn sie länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden"
- im Betrieb? geht auch für Betrieb???
Für Eure konstruktiven Beiträge bedanke ich mich jetzt schon ganz herzlich!
Gruß
Klausi01