EILT!! > Betriebsrat --> keinen Widerspruch einlegen gegen außerordentliche Kündigung

  • Guten Morgen,


    ich bin als BR gerade in einer Zwickmühle.

    Die GF will einen MA außerordentlich kündigen.

    Der Grund für diese Kündigung ist absolut nachvollziehbar und - auch aus meiner Sicht - absolut vertretbar und richtig.


    Hinzu kommt, dass auch die komplette Belegschaft froh wäre, wenn dieser MA nicht mehr hier arbeiten würde, weil er seit Jahren den Betriebsfrieden durch sein Verhalten (Schikanen gegen MA, unverschämtes Verhalten gegenüber Kolleg/-innen, barscher Ton... etc.) stört.


    Ich hatte der GF gestern schon gesagt, dass es die Möglichkeit für den BR gebe, die 3-Tage-Frist (§ 102 Abs. 2 Satz 2 BetrVG) ablaufen zu lassen, ohne eine Reaktion, wodurch dann die Zustimmung erteilt sei. Die GF hat sich daraufhin auch nochmal bei einem Rechtsanwalt erkundigt.

    Aufgrund der Tatsache, dass morgen die Frist für die außerordentliche Kündigung abläuft, bat mich dann eben die GF darum, schriftlich zu erklären, dass ich der außerordentlichen Kündigung nicht widersprechen werde.


    Ich habe dazu im BetrVG nichts gefunden...


    Daher nun meine Frage, ob eine solche Erklärung (kein Widerspruch) überhaupt als BR möglich ist und ob ich das in diesem speziellen Fall (siehe Erklärung oben) überhaupt machen kann oder ob ich mich damit auch als BR angreifbar mache?


    Freue mich auf Eure baldige Antwort, da es wirklich eilt.


    Danke und Gruß,

    I.

  • Hallo Imebro,


    Schreibe dem AG doch das der BR sich als Angehört betrachtet.

    Das Leben ist Veränderung

    Starte dort, wo du stehst!

    Aber versuche jeden Tag einen neuen Startpunkt zu finden!
    Benutze das, was du hast!

    Aber versuche jeden Tag etwas neues zu benutzen!
    Tu das, was du kannst!

    Aber versuche jeden Tag etwas mehr zu tun!

  • OK und danke für die schnelle Antwort.

    Gibt es denn nirgendwo eine Regelung für einen solchen Fall?


    Ich meine damit, ob der BR überhaupt schreiben darf, dass er der außerordentlichen Kündigung nicht widersprechen wird.


    Gruß,

    I.

  • Hallo imebro,


    gerade bei ausserordentlichen Kündigungen ist eine Sondersitzung angesagt.

    Also lade den BR heute ein für 30 Minuten

    Einziger Tagesordnungspunkt Ausserordentlichen Kündigung von abc Gründen laut Ag ......


    Dann behandelst du das (wie gesagt, ist in 30 Minuten problemlos erledigt bei guter Informationsgabe an die BR-Mitglieder) und dann fasst du den Beschluss:

    Der BR erhebt bedenken gegen diese Ausserordentlichen Kündigung, kommt dazu keine Mehrheit zu stande

    Der BR stimmt dieser ausserordentlichen Kündigung zu, Kommt dazu keine Mehrheit zu stande so bleibt nur die Fristvertreichung übrig


    Gruß

    Rabauke

  • bei einer außerordentlichen Kündigung kann der BR nur Bedenken äußern aber nicht widersprechen!

    Bedenken finden sich immer.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Wenn ihr als Gremium euch einig seid, dass ihr der Kündigung zustimmen wollt, dann solltet ihr das auch deutlich machen, mit entsprechendem Text an den AG, die Gründe hast du oben genannt.

    Das würde ich aber nur machen, wenn die Gründe auch zu belegen sind.

    Ist euer Empfinden aber nicht eindeutig, würde ich eben wie von mir beschreiben antworten.

    Dass ist dann auch eine (Zustimmung) aber ohne entsprechende Begründungen warum hier zugestimmt wurde.

    Das Leben ist Veränderung

    Starte dort, wo du stehst!

    Aber versuche jeden Tag einen neuen Startpunkt zu finden!
    Benutze das, was du hast!

    Aber versuche jeden Tag etwas neues zu benutzen!
    Tu das, was du kannst!

    Aber versuche jeden Tag etwas mehr zu tun!

  • Hallo imebro,


    wenn ihr, wie vom AG gewünscht offiziell schreibt, dass ihr der Kündigung nicht widersprecht, dann habt ihr eine abschließende Willenserklärung abgegeben und damit der Kündigung zugestimmt. (Geht nur mit Beschluss des BR)


    Wenn ihr die Frist verstreichen lasst, dann wird euch unterstellt, dass ihr der Kündigung zustimmt. Das kann aber vor Gericht durchaus einen unterschied machen, in der Bewertung des Falls. Rechtliche Auswirkungen hat es aber keine.


    Allerdings muss ich sagen, wenn es tatsächlich so ist, wie du es geschildert hast, dann bin ich als BR auch geneigt, nach genauer Prüfung der Gründe und der stattgefundenen Maßnahmen einer Kündigung aktiv zuzustimmen. Ich bin der Meinung, dass man hier als Betriebsrat auch einmal Kante zeigen muss.


    Ansonsten würde ich das genau so, wie der Rabauke machen.


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Selbstverständlich kann der BR erklären, dass er die Anhörung für erledigt betrachtet. Das setzt allerdings einen gültigen Beschluss des Gremiums voraus und darf nicht einfach vom BRV so entschieden werden.


    Im Übrigen sehe ich das auch so, dass man als BR auch mal klare Kante zeigen darf. Wenn die Gründe ausreichend sind und der BR dahinter steht, dann kann/darf/sollte er das auch so formulieren.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Danke Euch für Eure Hilfe bisher.


    Wichtige Info:

    Ich bin 1-köpfiger BR. Daher gibt es keine Sondersitzung und auch keine Befragung weiterer BR-Mitglieder.


    Was würdet Ihr mir als alleiniger BR empfehlen? Das gleiche wie beschrieben?


    Danke,

    imebro

  • weiterhin kannst Du bei einer außerordentlichen Kündigung nicht widersprechen, das Gesetz gibt nur das Äußern von Bedenken her.

    ansonsten wird das an den Aussagen der anderen hier nicht viel ändern

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Was ist denn der Grund für die Kündigung.?

    Wenn es etwas so schwerwiegendes gab, dass eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt ist muss ich als BR auch keine Bedenken äußern. Den Rest müssen dann eben Gerichte übernehmen.

    Zudem sollte der GF mal den Rechtsanwalt wechseln wenn der so einen Quark erzählt! :)

  • Zudem sollte der GF mal den Rechtsanwalt wechseln wenn der so einen Quark erzählt!

    Der Rechtsanwalt des AG macht schon alles richtig. Er versucht eine offizielle Stellungnahme des BR zu erreichen aus der klar wird, dass der BR gegen die Kündigung keine Bedenken hat. (Zustimmung)

    Außerdem kann der AG mit der abschließenden Erklärung des BR den Kollegen sofort Kündigen und muss nicht erst warten, bis die Frist verstrichen ist.

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Deine Bedenken als BR haben keinen zwingenden Einfluss auf die Kündigung selbst. Äußerst du Bedenken, dann ist das der Kündigung beizufügen und stärkt ggf. den AN in der Kündigungsschutzklage. Äußerst du keine Bedenken oder stimmst der Kündigung gar zu, dann steht der AN schlechter da.

    Ich sehe das aber wie meine Vorredner: Wenn du mit gutem Gewissen mit der Kündigung vollständig einverstanden bist (nicht subjektiv, sondern möglichst objektiv), dann stimm der Kündigung auch zu.

    Zu einer Aussage kann dich der AG nicht zwingen, im Notfall kann er ja bis morgen warten. Du könntest aber für das Gewissen den Erhalt der Anhörung und deren Vollständigkeit zu einem bestimmten Zeitpunkt schriftlich bestätigen und somit auch die Frist fixieren. Dann ist der AG darüber zumindest nicht mehr angreifbar. Ich denke, dass es ihm genau darum geht.

  • Markus hier stand doch, dass der BR der Kündigung nicht widersprechen würde....was ja gar nicht geht.

    Der BR stimmt einer außerordentlichen Kündigung auch nicht zu nur weil er keine Bedenken äußert. Das einzige was der BR machen könnte ist hier die 3 Tages Frist zu verkürzen indem er schreibt Kündigung erhalten es werden keine Bedenken geäußert die Anhörung ist beendet. Aber warum sollte der BR über dies Stöckchen springen? Als BR würde ich versuchen die 3 Tages Frist zu nutzen um zu überprüfen ob die Kündigungsgründe auch wirklich stimmen.

  • Der BR stimmt einer außerordentlichen Kündigung auch nicht zu nur weil er keine Bedenken äußert

    Auszug aus §102 BetrVG: ".... Äußert er sich innerhalb dieser Frist nicht, so gilt die Zustimmung als erteilt......" steht zwar bei der Ordentlichen Kündigung, gilt aber m.E. auch für die außerordentliche Kündigung.

    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Auszug aus §102 BetrVG: ".... Äußert er sich innerhalb dieser Frist nicht, so gilt die Zustimmung als erteilt......" steht zwar bei der Ordentlichen Kündigung, gilt aber m.E. auch für die außerordentliche Kündigung.

    Dem kann ich nicht folgen. Hätte der Gesetzgeber das gewollt, hätte der Satz mit der Zustimmung erst nachdem auch die außerordentliche Kündigung "abgefrühstückt" wurde da gestanden. Dadurch dass der Satz davor steht, wird klar, dass der Gesetzgeber hier ganz klar trennt zwischen ordentlicher und außerordentlicher Kündigung.


    Gleichwohl ist die Diskussion akademisch. Gem. Absatz 6 des § können die Betriebsparteien zwar vereinbaren, dass eine Zustimmung notwendig ist, faktisch wird aber nur die Anhörung gebraucht. Einer Zustimmung bedarf es nicht!

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Danke Euch...


    Es ging ja auch nur um das Problem, dass die 2-Wochen-Frist MORGEN endet und die 3-Tages-Frist der Anhörung (ab gestern) ÜBERMORGEN endet. Daher war es also nicht möglich, schweigend zuzustimmen... Das hätte bewirkt, dass die außerord. Kündigung einen Tag zu spät ausgesprochen werden kann.

    Hätte ich jedoch - z.B. HEUTE - zugestimmt od. keine Bedenken geäußert, dann hätte die außerord. Kündigung morgen durchgeführt werden können.


    Ich weiß - ist kompliziert und ich habe auch etwas Zeit gebraucht, um da überhaupt durchzublicken.


    Da ich jedoch nun nichts getan habe, wird die 3-Tages-Frist der Anhörung verstreichen und die außerord. Kündigung kann nicht (pünktlich) ausgesprochen werden. Und das wiederum bewirkt nun, dass die GF "stinksauer" auf mich ist und ich mußte mir eben anhören "ich bin von Ihnen sehr enttäuscht"... Ist halt so, aber speziell in meinem Fall echt blöde, da ich nun wohl wieder in die Schusslinie der GF gerate, was ich im vergangenen Jahr massiv hatte!!


    Gruß,

    imebro

  • Und was hindert dich daran auch heute die Anhörung für erledigt zu erklären? Damit hast du zwar nicht zugestimmt, aber damit kann der AG fristgerecht kündigen (wieso auch immer das bei einer außerordentlichen Kündigung überhaupt eine Rolle spielt).


    Wenn ich dich richtig verstanden habe, dann siehst du die Kündigung doch als gerechtfertigt an, was also hindert dich, hier das Richtige zu tun?

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!