Hallo Kolleginnen und Kollegen,
habe da mal wieder eine Frage.
Wir haben eine BV von 2012 mit der weder AG noch BR glücklich sind da sich
die Umstände geändert haben.
Es hat sich eine Lösung eingespielt mit der beide Parteien leben können und sie
wird auch praktiziert.
Jetzt lese ich das der AG für die Durchführung zuständig ist.
Müssen wir als BR auf die Einhaltung der BV bestehen oder können wir das?
Ist dies unsere Pflicht? Wir haben ja eine Lösung.
BV ändern ja gerne. Aber wie ist das mit Kündigungsfristen? (kann erst zum Jahresende gekündigt werden)
Müssen die eingehalten werden wenn sich beide Vertragsparteien vorher einigen?