BV kündigen und Einhaltung

  • Hallo Kolleginnen und Kollegen,


    habe da mal wieder eine Frage.


    Wir haben eine BV von 2012 mit der weder AG noch BR glücklich sind da sich

    die Umstände geändert haben.

    Es hat sich eine Lösung eingespielt mit der beide Parteien leben können und sie

    wird auch praktiziert.

    Jetzt lese ich das der AG für die Durchführung zuständig ist.

    Müssen wir als BR auf die Einhaltung der BV bestehen oder können wir das?

    Ist dies unsere Pflicht? Wir haben ja eine Lösung.

    BV ändern ja gerne. Aber wie ist das mit Kündigungsfristen? (kann erst zum Jahresende gekündigt werden)

    Müssen die eingehalten werden wenn sich beide Vertragsparteien vorher einigen?

  • wir heben dann die BV gemeinsam auf.

    Heute wirder getan,


    Aufhebnung BV xy von cccc


    hiermit heben Arbeitgeber und Betriebsrat die BV 01-2012 zur Vorankündigung an dem Schwarzen Brett mit wirkung zum 31.01.2020 auf


    Beidseitig besteht Einigkeit, dass diese Regelung nicht mehr erforderlich ist


    Unterschrift BR Unterschrift Ag


    beschluss darüber im BR

    dann vor der alten BV gepappt und fertig.. die BV gilt nicht mehr, weil das die neue Regelung so regelt.