Arbeitsverweigerung wegen verweigerter Unterschrift

  • Hallo,

    die Überschrift klingt nun etwas komisch aber hier mal kurz die Ausgangslage:
    Jede unserer Maschinen (ca.130) hat Wartungspläne wo klar definiert welche Wartungen Werker oder Instandhaltung in welchen Intervallen durchführen sollen.
    Unsere Inst.(4 Personen) ist aber personell derartig dünn besetzt dass die Wartungen gar nicht durchgeführt werden können, da sie immer andere Aufgaben zugeteilt bekommen und nur den Laden gerade so am laufen halten können. Jetzt wurden die Instandhalter vom Abteilungsleiter aufgefordert doch bei allen Maschinen die Wartungen "nachzutragen" wegen Audit usw. Dies wird aber von der Inst. verweigert da die Wartungen nicht durchgeführt wurden. Die Kollegen haben nun bedenken dass Ihnen Konsequenzen drohen wenn sie das nicht machen. Der Kollege will da auch nicht seinen Kopf hinhalten, gerade was Sicherheitseinrichtungen betrifft.

    Meine Meinung dazu ist die: Die Wartung wurde nicht durchgeführt, daher kann sie auch nicht bestätigt werden. Die Wartung wurde nicht durchgeführt weil die Mitarbeiter der Inst. immer wieder mit anderen Reparaturen von den entsprechenden Abteilungsleitern bekommen. Wenn der Abteilungsleiter möchte dass die Pläne trotz fehlender Wartung ausgefüllt werden soll er doch bitte dafür unterschreiben. Der Werker bekommt ja auch eins auf den Sack wenn er im Messprotokoll falsche Angaben macht.
    Ich denke nicht hier liegt eine Arbeitsverweigerung vor wenn der MA die Zettel nicht pauschal ausfüllt.

  • Wurde den seitens der Abteilungsleitung eine Arbeitsverweigerung angesprochen?

    Welche Konsequenzen wurden den MA bzgl. der Arbeitsverweigerung angedroht?


    Wartungspläne sind Dokumente, die in bestimmten Angelegenheiten auch über die Betriebssicherheit Auskunft geben.

    Wenn hier wissentlich falsche Angaben erfasst werden, ist das auf alle mit Konsequenzen behaftet.

    Wenn der Abteilungsleiter möchte dass die Pläne trotz fehlender Wartung ausgefüllt werden soll er doch bitte dafür unterschreiben.

    Zitat

    Wenn der Abteilungsleiter möchte dass die Pläne trotz fehlender Wartung ausgefüllt werden soll er doch bitte dafür unterschreiben.

    Und genau dass sollte man der Person auch deutlich klarmachen, auch würde ich der Person mitteilen, die MA der Wartung nicht mit entsprechenden Drohungen unter Druck zu setzen sind, ansonsten würde der BR entsprechend reagieren müssen, was sicherlich nicht gewollt ist.

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  • Nachdem die Dokumentation der Wartung für das bestehen des Audits erforderlich ist, frage ich mich, ob die Dokumentation nicht auch eine Privaturkunde ist.

    Somit wäre die Aufforderung, die Dokumentation wissentlich falsch auszufüllen, eine Anstiftung zur Urkundenfälschung.

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Hallo CL, habt ihr einen Betriebsrat?

    Wie denkt der Betriebsrat über dieses vorgehen?

    Was habt ihr zur Dokumentation geregelt?

    Findet die Dokumentation in Papier oder elektronisch statt?



    Ich sage als Mechaniker ganz deutlich (und das hatte ich auch meinem Meister so gesagt, als ich noch an der Maschine stand), lieber Meister, wenn du willst, dass ich hier Eintragungen vornehme obwohl die Arbeiten nicht durchgeführt wurden dann fordere mich bitte schriftlich ausdrücklich auf in dem Dokument Eintragungen vorzunehmen.

    Wenn du das nicht willst bleibt es dir überlassen es selber zu tun.


    Achja, bei mir gab es aber selten Lücken, da ich in den Wartungsplänen meist di Wahrheit reingeschrieben habe (Papier) Wartung nicht durchgeführt da Reperatur an Gruppe ad durchgeführt nach Beauftragung durch Vorgesetzten ;).

  • Hallo Rabauke

    ich bin der BRV. Ich denke über dieses Vorgehen wie ich es im Eingangspost geschrieben hatte: Der MA kann nicht etwas ausfüllen was er nicht gemacht hat.
    Die Dokumentatition findet auf Papier statt. Der Wartungsplan ist auch ein gelenktes Dokument. Unsere Pläne sehen so aus.
    Es ist definiert wer in welchem Zeitraum was kontrolliert und ggf. repariert. und dann wird auf einen anderen Blatt per Unterschrift bestätigt die tägliche, Wöchentliche, monatliche.... Wartung durchgeführt zu haben

  • Hallo Lieber Abteilungsleiter

    Das geplante vorgehen ihrer Seitz die Wartungspläne ausfüllen zu lassen obwohl diese Wartungsarbeiten nicht durchgeführt wurden stößt bei dem Gremium auf erhebliche Zweifel ob dies so rechtens ist.

    Daher schlagen wir vor die Gewerbeaufsicht und unsere BG um Hilfe zu bitten.

    Sie werden uns mitteilen können ob wir hier richtig handeln.

    Das könnte man so schreiben.

    Weiter würde ich mit der GL sprechen und darauf drängen das dieser Rückstau aufgelöst wird.

    Wegen der Arbeitssicherheit und der Funktionsfähigkeit der Maschinen.

    Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt, sei wachsam

    Reinhard Mey

  • Hallo Rabauke

    ich bin der BRV. Ich denke über dieses Vorgehen wie ich es im Eingangspost geschrieben hatte: Der MA kann nicht etwas ausfüllen was er nicht gemacht hat.
    Die Dokumentatition findet auf Papier statt. Der Wartungsplan ist auch ein gelenktes Dokument. Unsere Pläne sehen so aus.
    Es ist definiert wer in welchem Zeitraum was kontrolliert und ggf. repariert. und dann wird auf einen anderen Blatt per Unterschrift bestätigt die tägliche, Wöchentliche, monatliche.... Wartung durchgeführt zu haben

    und was habt ihr als BR hier geregelt?

  • M.E. wurde hier schlicht zu einer Fälschung von Unterlagen aufgefordert - damit hat sich die Abteilungsleitung arbeits- und strafrechtlich ins Unrecht gestellt. Sollte diese Person anfangen, den Untergebenen Stress zu machen, könnte man diese Geschütze gegen sie auffahren.


    Ich sehe hier abseits davon Anlass für den BR, sich mit dem AG über die Arbeitsbedingungen auseinanderzusetzen. Nichtwartung von Maschinen gefährdet die Sicherheit der AN.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Was kann denn der BR über Wartungspläne regeln?

    Hallo Club-Mate,


    mit den Wartungsplänen findet scheinbar durch externe (Autitoren) eine Verhaltens und Leistungskontrolle der Mitarbeiter statt.

    Inwieweit nach euerem tarifvertrag eine Leistungs- und Verhaltenskontrolle durch Externe (Auditoren) stattfinden darf weis ich nicht.

    Ggf. ist hier der Ansatz der Mitbestimmung unter "Fragen und Ordnung des Betriebes"


    Dann dort Regeln, wozu diese Listen dienen, wie damit unzugehen ist, wer Auditieren darf, welche Auswirkungen (Konsequenzen) von dieser Liste abhängig sind


    Ggf. fallen diese Arbetien aber auch unter dem Punkt Arbetisicherheit und können hierüber abgefrühstückt werden

    Um die sicherstellung der Arbeitssicherheitsanforderungen zu erfüllen sind wartungen durchzuführen hierbei zu beachten.. und dann darüber eine BV


    Es braucht hier ein wenig phansatisie...


    Gruß

    Rabauke

  • Ach so meinst du das. Ich werde den Punkt mit der Arbeitssicherheit in dem Kontext bei der nächsten ASA Runde ansprechen.

    Was die externen Auditoren betrifft: Unser Unternehmen ist nach IATF 16949 zertifiziert. Ich kenne die genauen Inhalte jetzt nicht, aber bei einem zertifizierungsaudit wird m.W. nur das vorhandensein der Pläne und die Durchführung der Arbeiten als solche überprüft um damit die Prozessfähigkeit des Unternehmens festzustellen. Das hat keine Auswirkungen auf die MA im einzelnen. Der Auditor haut dann eher dem Unternehmen auf die Finger.

  • Ich glaube, da ist es mit auf die Finger hauen nicht getan.

    Meines Wissens ist der worst case der Verlust der Zertifizierung.

    Daher, denke ich, kommt der Druck des Abteilungsleiters, die Wartungspläne entsprechend zu führen.

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  • Ach so meinst du das. Ich werde den Punkt mit der Arbeitssicherheit in dem Kontext bei der nächsten ASA Runde ansprechen.

    Was die externen Auditoren betrifft: Unser Unternehmen ist nach IATF 16949 zertifiziert. Ich kenne die genauen Inhalte jetzt nicht, aber bei einem zertifizierungsaudit wird m.W. nur das vorhandensein der Pläne und die Durchführung der Arbeiten als solche überprüft um damit die Prozessfähigkeit des Unternehmens festzustellen. Das hat keine Auswirkungen auf die MA im einzelnen. Der Auditor haut dann eher dem Unternehmen auf die Finger.

    Hallo Club-Mate,


    wenn das so ist, also diese Pläne nur "unterschrieben" werden, damit die Audits durchgeführt werden können und die Autitoren sehen, dass ihr die Regeln einhaltet und keine Sicherheitsbelange betroffen sind, dann schreibt das in einer kleinen BV (denn die sieht der Auditor nicht).

    Auditfähigkeit nach IATF zu erreichen vereinbaren BR und AG das die Wartungspläne auditierfähig erstellt werden.

    Vorgesetzen prüfen vor Auditierung die Vollständigkeit der Pläne ab und stellen sicher, das Lücken auditierfähig aufgefüllt werden.

    Mitarbeiter die Nach Beauftragung diese Lücken auffüllen erleiden hieraus keine Nachteile


    Unterschrift und fertig.


    Diese BV braucht der Auditor nicht zu sehen ;) und dient euch zur Sicherheit, dass dem Mitarbeiter keine Nachteile entstehen, wenn er denn hierzu beauftragt wird.

  • Ich wiederhole mich: Hier wird seitens der Abteilungsleitung zur Fälschung von sicherheitsrelevanten Dokumenten aufgefordert, was arbeits- und strafrechtlich relevant ist. Das ist zum Einen ungangbar, zum Anderen dringender Anlass für den BR, mit dem AG über die Arbeitssicherheit zu sprechen.


    Rabauke: Du empfiehlst ernsthaft BVen, in denen Dokumentenfälschung und Betrug geregelt wird?

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    Einmal editiert, zuletzt von Fried ()

  • Hallo Winfried,


    vorbeugende Instandhaltung hat bei uns wenig mit "Sicherheit" im Rahmen der Arbeitssicherheit zu tun. Wenn wegen Arbeitssicherheit was getan werden muss (und darum habe ich es geschieben) gehört dieses als zwingende Anforderungen in den verpflichtenden Wartungsplan und in den ASA.

    Aber ob alle Lager geschmiert sind, alle eingelaufenen Rollen gewechslt sind, das Öl gewechselt wurde, die verschliessen Aufnahmen gewechselt und eingestellt wurden damit die Produktionsfähigkeit auf hohem Niveau läuft, nun da trägt der Arbeitgeber alleine das Risiko.

    Wenn der sagt, ne erst alle reperaturen, dann produzieren und die vorbeugenden Dinge einfach nur gegenzeichnen, damit das Audit zufriedenstellen ist, ja, dann sage ich mache eine BV, dass wenn der AG dieses wünscht hieraus dem Mitarbeiter keien Nachteile entstehen können.


    Gruß

    Rabauke

  • Auch wenn es nicht um sicherheitsrelevante Wartungen geht, stimme ich eher Winfried zu.

    Was hat die Zertifizierung noch für einen Wert, wenn die geprüften Unterlagen geschönt oder gefälscht sind?

  • Wenn der sagt, ne erst alle reperaturen, dann produzieren und die vorbeugenden Dinge einfach nur gegenzeichnen, damit das Audit zufriedenstellen ist, ja, dann sage ich mache eine BV, dass wenn der AG dieses wünscht hieraus dem Mitarbeiter keien Nachteile entstehen können.

    Mal vorausgesetzt, dass der Wartungsnachweis im Rahmen des Audits als Privaturkunde gilt (bin ich mir nicht sicher), dann wäre die Anweisung, eine Urkundenfälschung zu begehen eine Anweisung, der ich nicht nachkommen darf.

    Da kann in einer BV stehen, was will, die Staatsanwaltschaft wird mich als Unterzeichner wegen Urkundenfälschung belangen.

    Und jetzt mal ehrlich, welcher Arbeitgeber unterzeichnet bitte eine BV, in der er zugibt, dass er gegenüber Dritten falsche Angaben macht?

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