Vom Arbeitgeber angeordnete Fortbildung

  • Guten Morgen Hivemind,


    Mir wurde ein Englischkurs von meinem Arbeitgeber aus angeordnet. Der Unterricht findet im Betrieb statt und ich kann die Zeit auch als normale Arbeitszeit verbuchen.

    Soweit so gut, zusätzlich habe ich aber noch den Auftrag bekommen mich durch eine Online-Selbstlern-Lizenz außerhalb meiner Arbeitszeit fortzubilden, ohne, dass ich die Zeit als Arbeitszeit gutgeschrieben bekomme.

    Diese Online-Selbstlern-Lizenz ist zwingend notwendig um den Kurs zu bestehen, nun meine Frage, ist das so rechtens und in welchen Gesetzestexten ist das genau geregelt?


    Danke schon mal für die Antworten.

  • Hallo,


    es spielt keine Rolle bei einer vom AG angeordneten Fortbildung, wo und wann sie stattfindet. Bezüglich Vergütungspflicht gelten dieselben Regeln. Allerdings ist das nicht so ausdrücklich gesetzlich geregelt, sondern durch die rechtsprechung entwickelt.

    Gibt es in Deinem Betrieb einen BR ?

  • ich fange mal bei Adam und Eva an,

    seit ihr tarifgebunden?

    Wenn ja steht im Tarifvertrag was zur Fortbildung?

    habt ein eine Betriebsvereinbarung zur Fortbildung?

    ist diese Fortbildung für die tätigkeit zwingend oder hilft Sie dir in deinem Beruflichen und Persönlichen fortkommen?

    ich könnte noch viele weitere Frage stellen.


    Wenn die Schulung ein nice to have ist und nicht Arbeitsplatzrelevant, es also nicht zwingend erforderlich ist, das du diesen Nachhilfekurs bekommst, dann kann nach dem bei uns geltenden TV das vorgehen des Arbeitgebers richtig sein. Er trägt die Kosten, er stellt den Unterrichtsraum zur Verfügung, das üben findet zu Hause statt (zufälligerweise online).


    Also gehe hin zu deinem BR und frage dort, was genau hier gilt.

    Wenn du noch in der Kaufm- Ausbildung bist, dann gehören Hausaufgaben zum Bestehen der Prüfungen immer zur Ausbildung dazu ;).


    Gruß

    rabauke

  • Ich finde die Antwort sehr leicht, unabhängig von BR oder TV. Es gibt eine klare gesetzliche Grundlage: §§ 611 und 611a BGB.


    Inhalt kurz zusammengefasst: Erteilt der AG eine Weisung über eine Tätigkeit, so hat er diese zu vergüten.


    Hier hat der AG die Schulung angeordnet, also muss er die Zeit auch komplett vergüten.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)