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zunächst einmal wird sich die Kollegin ja entscheiden müssen, ob sie in Elternzeit geht oder nicht!
Falls sie in Elternzeit geht, ist und bleibt sie ein ordentliches BRM, kann sich jedoch für verhindert erklären. Entweder für den gesamten Zeitraum oder auch nur für einen bestimmten Zeitraum bzw. einzelne Sitzungen. Erklärt sie sich für verhindert, ist ein Ersatzmitglied zu laden.
Nimmt sie während der Elternzeit an Sitzungen teil, sind ihr die Fahrtkosten vom AG zu erstatten.
Was aber rechtlich definitiv nicht geht, dass die Kollegin per Telefonkonferenz zugeschaltet wird, um an Beschlussfassungen teilzunehmen!
Da hat Kokomiko leider mal wieder Recht. Sie per Telefon dazuschalten könnt ihr natürlich machen, wenn ihr denn der Meinung seid, dass sie euch inhaltlich weiterbringt und ihr ihre Meinung hören wollt. Aber sie mit beschließen lassen - das haut euch alle Beschlüsse kaputt. Da solltet ihr sehr vorsichtig mit sein.
Ansonsten hat Kokomiko alles gesagt, was zu sagen ist.
...und warum steht die Frage jetzt im Frauenforum? Dürfen Männer keine Erziehungszeit machen? Winfried
hallo winfried, :shock: eigentlich vom forum verabschieden, die stelle wechseln und dann im forum voller esprit zu erziehungszeit schreiben ... können wir gratulieren???:P