Urlaubsanspruch / Chef diktiert.

  • Hallo,
    wir haben folgendes Problem:

    Unser Chef will allen Mitarbeiterinen und Mitarbeitern maximal den Sommerurlaub auf 11 Tage begrenzen.
    Obwohl in der Vergangenheit das flexibel gehalten wurde. 3 Wochen oder mehr.
    Jetzt sollen es 11 Tage sein und für alle gelten.
    Wir sind über 200 im Betrieb.
    Laut BUrlg darf er das nicht. Nur bei Ausnahmen. Hier wird die Ausnahme zur Regel gemacht.
    Frage:
    Wie können wir im BR argumentieren?
    Über eure Hilfe würde ich mich sehr freuen.
    Danke

  • Ihr solltet vielleicht mit eurem AG Verhandlungen zu einer BV Urlaub aufnehmen, wenn er das ablehnt, würde ich ihm klarmachen, dass dann die Einigungsstelle bzgl. seiner Vorgabe angerufen würde.

    Es liegt halt bei ihm ob er Geld ausgeben will, wenn man doch durch Verhandlung alle Seiten zufrieden stellen könnte.

    Das Leben ist Veränderung

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    Aber versuche jeden Tag etwas neues zu benutzen!
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    Aber versuche jeden Tag etwas mehr zu tun!

  • Da seid ihr in der Mitbestimmung notfalls muss er sich die Erlaubnis dazu über die Einigungsstelle holen als BR würde ich da nicht mitmachen es sei denn vielleicht ihr seid ein reiner Saisonbetrieb.

    Dem ist nichts hinzuzufügen! Tip an die GL: Er soll sich mal den §87 I 5 BetrVG durchlesen.

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Leider steht im §87 [30] das die Dauer des Urlaubs der MB entzogen ist, da sie sich aus dem TV oder den gesetzl. Bestimmungen (BUrlG) ergibt.
    Gibt es einen Rechtsanspruch auf 3 zusammenhängende Wochen?

  • Also ich weiß nicht, was in der von dir benannten Randnummer steht, da du nicht verraten hast, aus welcher Kommentierung sie ist.


    Ich gehe aber einmal davon aus, dass mit der Dauer des Urlaubs die Urlaubstage die einem MA zustehen gemeint sind. Da ist der BR aus den von dir genannten Gründen raus.


    Bei den Urlaubsgrundsätzen, und da gehört eben eine Regelung, dass der MA nur 11 Tage zusammenhängend nehmen darf dazu, da seid ihr ganz klar und 100%ig in der Mitbestimmung. Außerdem sagt das BUrlG auch, dass der Urlaub, erstens nach den Wünschen des AN und zweitens zusammenhängend zu gewähren ist. Nur dringende betriebliche Belange oder in der Person des MA liegende Gründe gestatten eine andere Regelung.


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Measureman die Dauer des Urlaubs entsteht durch TV, Arbeitsvertrag oder gesetzlicher Mindesturlaub. da hat der BR keine Mitsprache aber wenn der AG Grundsätze aufstellen will wie bei Euch da seid ihr im Boot und nun wehrt Euch sonst brauchen Eure Kollegen keinen Betriebsrat. :evil:

  • Measureman die Dauer des Urlaubs entsteht durch TV, Arbeitsvertrag oder gesetzlicher Mindesturlaub. da hat der BR keine Mitsprache aber wenn der AG Grundsätze aufstellen will wie bei Euch da seid ihr im Boot und nun wehrt Euch sonst brauchen Eure Kollegen keinen Betriebsrat. :evil:

    Kann man eigentlich auch doppel-likes vergeben?

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Der Urlaubsanspruch beträgt für alle 30 Tage.
    Der Chef will nur maximal 11 aufeinanderfolgende Werktage genehmigen. (Dazu gibt es eine alte BV)
    Viele möchte aber 3 Wochen am Stück. (Gibt es dazu eine MB)
    Wenn ich es richtig gelesen habe, muss die GL bei einer 5 Tage Woche nur 10 Werktage am Stück genehmigen.

  • Oha! Schön dass wir so Kleinigkeiten auch erfahren.


    Wenn in der BV steht, dass nur max. 11 aufeinanderfolgede Tage genommen werden können, dann ist das erst einmal so.

    Die BV ist aber kündbar! Und das würde ich auch tun. Dann könnt ihr spätestens nach der Kündigungsfrist neu verhandeln und ggfs. die Einigungsstelle anrufen.


    LG

    Makrus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Wenn ich es richtig gelesen habe, muss die GL bei einer 5 Tage Woche nur 10 Werktage am Stück genehmigen.

    Dies gilt nur, wenn dringende betriebliche Belange dagegen stehen. Dies muss im Streitfall die Einigungsstelle entscheiden, ob die betrieblichen Belange tatsächlich "dringend" sind.

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand