Moin zuusammen,
Seit Jahren wird in unserem Betrieb der Schichtplan, unter anderem auch auf die Sollstärke des zu besetzenden Personals pro Schicht geprüft.
Dieses wurde in einer mündlichen Absprache mit dem AG so geregelt.
In der letzten Woche kam unser Depotmanager bei einer frühen Stippvisite an unseren Arbeitsplatz auf die Idee, da ja offensichtlich keine
Arbeit anlag (was just in diesem Moment auch so war) einfach mal 2 Nachtschichten und 1 Spätschicht pro Woche zu streichen.
Dieses geschh innerhalb von ein paar Tagen, ohne den BR zu informieren.
Laut unserer Rechtsauffassung hat der BR nach §87 Punkt1 Absatz2 BetrVG aber Mitspracherecht, oder?!
Kann er für den nächsten Monatsplan diese 3 Schichten pro Woche einfach streichen?