Streichung von Schichten ohne BR Info

  • Moin zuusammen,


    Seit Jahren wird in unserem Betrieb der Schichtplan, unter anderem auch auf die Sollstärke des zu besetzenden Personals pro Schicht geprüft.

    Dieses wurde in einer mündlichen Absprache mit dem AG so geregelt.

    In der letzten Woche kam unser Depotmanager bei einer frühen Stippvisite an unseren Arbeitsplatz auf die Idee, da ja offensichtlich keine

    Arbeit anlag (was just in diesem Moment auch so war) einfach mal 2 Nachtschichten und 1 Spätschicht pro Woche zu streichen.

    Dieses geschh innerhalb von ein paar Tagen, ohne den BR zu informieren.

    Laut unserer Rechtsauffassung hat der BR nach §87 Punkt1 Absatz2 BetrVG aber Mitspracherecht, oder?!

    Kann er für den nächsten Monatsplan diese 3 Schichten pro Woche einfach streichen?

  • Ja, ist mitbestimmt.

    Nein, das konnte er schon bisher schon nicht, und man sollte ihm für die Zukunft deutlich machen, dass sich das nicht wiederholen darf.


    Und was das Individualrechtliche betrifft: Klärt die AN bald zum Thema Annahmeverzug auf.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    Einmal editiert, zuletzt von Fried ()

  • So ganz habe ich den Fall noch nicht durchdrungen.


    Wurden hier bereits geplante Schichten einfach gestrichen oder geht es darum einen zukünftigen Plan ohne die Schichten zu erstellen?


    Und wie sieht es mit den Kollegen aus? Waren das bisher (vermutlich gut bezahlte) Zusatzschichten, die jetzt einfach wegfallen oder fehlen den Kollegen jetzt plötzlich Schichten, so dass sie ihrer vertraglichen Verpflichtung nicht nachkommen können, einfach weil plötzlich Arbeitszeit fehlt?

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • So ganz habe ich den Fall noch nicht durchdrungen.


    Wurden hier bereits geplante Schichten einfach gestrichen oder geht es darum einen zukünftigen Plan ohne die Schichten zu erstellen?


    Und wie sieht es mit den Kollegen aus? Waren das bisher (vermutlich gut bezahlte) Zusatzschichten, die jetzt einfach wegfallen oder fehlen den Kollegen jetzt plötzlich Schichten, so dass sie ihrer vertraglichen Verpflichtung nicht nachkommen können, einfach weil plötzlich Arbeitszeit fehlt?

    Unser Arbeitgeber hat beides gemacht, aber hat für Februar es wieder rückgängig gemacht.

    Im gleichem Atemzug aber für den Märzplan angedroht eben diese Schichten nicht zu planen.

    Obendrein hat er uns deutlich zu verstehen gegeben, das wir in dieser Frage kein Mitspracherecht haben und

    dieses auch nicht verhandelbar ist.

    Wir haben ihn mit rechtlichen Konsequenzen gedroht, woraufhin er sehr erzürnt reagiert hat, da wir doch seine Zeit verschwenden.

    Wir haben noch nie eine Einigungsstelle angerufen, deshalb wollte ich Rechtssicherheit und

    bin zu einem Anwalt für Arbeitsrecht gegangen habe ihn den Fall geschildert.

    Und jetzt kommt es, er gab unseren AG recht, da in unserem Fall der Paragraph 87 Abs.1 nicht

    anwendbar ist.

    Er hat es noch genau erklärt, aber ich bin nun mal kein Rechtsverdreher.

    Alle anderen inclusive Gewerkschaft raten uns Schritte zu unternehmen.

  • er gab unseren AG recht, da in unserem Fall der Paragraph 87 Abs.1 nicht

    anwendbar ist.

    Wenn, und davon gehe ich jetzt einfach mal aus, das von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht kommt, dann fehlen hier ganz offensichtlich noch wesentliche Informationen.


    Dienst-/Schichtpläne unterliegen zweifelsohne der Mitbestimmung gem. § 87 (1) Ziffer 2 BetrVG. D.h. wenn ein Schichtplan erstellt worden ist, kann der AG ihn nicht einseitig ändern. (Was vermutlich der Grund ist, weshalb euer AG hier für Februar zurückgerudert ist.)


    Ich möchte gerne noch einmal auf diesen Teil meiner Fragen zurückkommen, da du darauf noch nichts geantwortet hast:

    Waren das bisher ... Zusatzschichten, die jetzt einfach wegfallen oder fehlen den Kollegen jetzt plötzlich Schichten, so dass sie ihrer vertraglichen Verpflichtung nicht nachkommen können, einfach weil plötzlich Arbeitszeit fehlt?

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

    Einmal editiert, zuletzt von Moritz ()

  • Wenn, und davon gehe ich jetzt einfach mal aus, das von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht kommt, dann fehlen hier ganz offensichtlich noch wesentliche Informationen.


    Dienst-/Schichtpläne unterliegen zweifelsohne der Mitbestimmung gem. § 87 (1) Ziffer 2 BetrVG. D.h. wenn ein Schichtplan erstellt worden ist, kann der AG ihn nicht einseitig ändern. (Was vermutlich der Grund ist, weshalb euer AG hier für Februar zurückgerudert ist.)


    Ich möchte gerne noch einmal auf diesen Teil meiner Fragen zurückkommen, da du darauf noch nichts geantwortet hast:

    Nein das waren ganz normale Stunden.

    Momentan haben wir ein paar Kranke, so das alle trotzden auf ihre tariflichen 38h die Woche kommen.

    Aber wenn alle da sind.....

    Ich habe das dem Anwalt genauso erzählt.

    Glaub mir da kommt man schon ins zweifeln

  • habt ihr eine BV zu dem Thema und wenn ja was genau steht da drin?

    Wenn ihr oder ein vorheriger BR dem AG so eine Art Freibrief darin gegeben habt kann der Anwalt durchaus nah dran sein.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Da er für Februar die Änderung des Schichtplans rückgängig gemacht hat und für den nächsten Monat androht nicht mehr alle Schichten ausnutzen zu wollen bin ich auch der Meinung das der BR keinen Mitbestimmung hat welche Schichten gemacht werden sollen. Wenn es die Möglichkeiten gibt, die Arbeit anstatt in drei Schichten in zwei Schichten zu erledigen dürfte dem BR das egal sein, solange alle AN ihrer Stunden aus dem AV oder einenr BV erhalten und es nicht zu Überstunden kommt.

  • Bei der Gestaltung des Dienstplanes seid ihr in der Mitbestimmung.

    Allerdings, wenn der Arbeitgeber sagt: Ich brauche nur noch folgende Schichten mit so und soviel Mitarbeitern. Dann kann er das.


    Hier drauf achten, dass alle Mitarbeiter auf ihre Sollstunden kommen, ansonsten wäre das Annahmeverzug.


    Üblicherweise regelt man einen Zeitraum x in dem die Mitarbeiter auf ihre Stunden kommen müssen (Bei rollierenden Schichtmodellen kann das der wiederkehrende Zyklus sein). Fehlen den Mitarbeitern Stunden, ist hier der Arbeitgeber in der Pflicht, die Schichten so zu planen, dass jeder Mitarbeiter innerhalb des entsprechenden Zeitraumes auf seine Sollarbeitszeit kommt.


    Bei uns werden bei solchen Rückgängen LAN ausgeplant. Wichtig ist bei uns, dass der fest angestellte Mitarbeiter in seinem Modell arbeiten kann.

  • Hallo XYZ22 wie kommst du darauf, das der Arbeitgeber das einfach so kann?


    und was meinst du damit?


    Wenn wir festlegen, das ist der Schichtplan der mit diesem Personen zu diesen Schichten besetzt ist, dass ist das vereinbart.

    Wenn er hiervon abweichen will benötigt es dazu auch eine Vereinbarung mit dem BR und nicht eine einseitige Erklärung!


    Auch hier hat der BR ein Mitbestimmungsrecht und natürlich auch die Verpflichtung wenn auf Grund der Reduzierungen einzelne Mitarbeiter versetzt oder gekündigt werdne sollen dieses zu prüfen und ggf. über die Sozailausahl die Selektion zu verändern.


    Gruß

    Rabauke

  • Hier kommt es darauf an was eine Versetzung ist und wie die Struktur in der Firma ist.

    Beispiel:

    größerer Produktionsbetrieb Fertigungsbereich:


    Max Müller arbeitet in 3 Schichtsystem üblicherweise an der Maschine A Mit ihm zusammen im gleichen Schichtrhythmus arbeiten noch 10 weitere Kollegen davon sind 2 LAN


    Durch Rückgang der Abrufe der Kunden werden 2 Maschinen nicht benötigt. Darunter auch Maschine A.

    Max Müller arbeitet dann an Maschine B. Die Maschine kann er bedienen, es ist nur ein anderes Produkt / ein anderer Fertigungsgang (somit keine Versetzung) Schichtsystem bleibt gleich. Aber der LAN Sven, der sonst an Maschine C stand, bleibt zu Hause oder geht in einen anderen Einsatz.


    Der Arbeitgeber minimiert so die MA pro Schicht (LAN sollen ja eigentlich für Produktionsspitzen eingesetzt werden)


    Natürlich ist es etwas anderes, wenn es keine LAN gibt. dann muss geprüft werden, wie lange der Einbruch dauern soll oder ob es eine grundlegende Reduzierung der Mitarbeiteranzahl ist und ja auch hier muss der Betriebstat mit einbezogen werden.


    Und ja, wenn es zu einer Änderung des Schichtsystems kommt, seid ihr in der Mitbestimmung. Wenn aber keine Arbeit für 3 Schichten da ist, wird der Arbeitgeber reagieren müssen.


    Wichtig für den Betriebsrat ist, dass die Mitarbeiter auf ihre Stunden kommen und nicht durch vom Arbeitgeber abgesagte Schichten in ein Minus laufen. Und ja, ist der Schichtplan von beiden Parteien abgesegnet kann nichts mehr einseitig geändert werden. Gibt es noch keinen Schichtplan, seid ihr in der Mitbestimmung.

  • Wenn wir festlegen, das ist der Schichtplan der mit diesem Personen zu diesen Schichten besetzt ist, dass ist das vereinbart.

    Für bereits vereinbarte Schichten hast Du natürlich vollkommen Recht. Für zukünftige Schichten kommt es schlicht darauf an, auf welcher Basis sie vereinbart wurden. Gibt es eine BV, die das Schichtmodell regelt, kann der AG natürlich nicht einseitig davon abweichen.


    Kommt der AG aber Monat für Monat und erklärt: für nächsten Monat brauche ich folgende Schichten, die ich wie folgt besetzen möchte...


    Da kann er selbstverständlich einseitig entscheiden, welche Schichten er fahren möchte und welche nicht (Analogie zu den Öffnungszeiten eines Geschäftes. Die kann der AG einseitig festlegen. (mussten wir uns mal vom Arbeitsgericht erklären lassen) Nicht einseitig festlegen kann er die Arbeitszeiten. Die haben zwar mittelbar miteinander zu tun, aber eben nur mittelbar.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Es kommt doch sicher auch darauf an, wie die AZ gerechnet wird, oder? Wir haben z. B. JAZ (Jahresarbeitszeit). Daher ist der DP flexibel. Wenn in einem Monat halt ein MA 3 Schichten weniger machen soll, macht er diese 3 irgendwann in den nächsten Monaten. Zum Jahresende gleicht es sich dann aus.


    Wenn der AG allerdings einen bestätigten DP kürzt, muss er die gestrichenen Schichten dennoch bezahlen. Aber da hat er ja schon den Schw.... eingezogen ;)

    ~~~ Alle sagten: Das geht nicht! Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht. ~~~

    ~~~ Eine Lösung hätte ich - mir fehlt nur das passende Problem. ~~~