Darf der BR-Wahlvorstandsvorsitzende dem Mitarbeiter durch Unterschrift einer durch ihn selbst als BWV erstellten Vollmacht die Briefwahlunterlagen proaktiv anbieten, dann persönlich dem MA vorbeibringen und wieder direkt entgegennehmen (teilweise ist der Brief nicht verschlossen)?
Hintergrund:
Ich finde die Vorgehensweise durch unseren BWV-Vorsitzende recht fragwürdig und hat für mich einen sehr schlechten Beigeschmack, wenn der BWV Vorsitzende gleichzeitig Vertreter einer Liste ist, dem MA proaktiv Wahlunterlagen per Vollmacht anbietet (hier gleich Vollmacht unterzeichnen dann brauchst du nicht zur Wahl kommen), dann gleich die Briefwahlunterlagen aushändigt und teilweise direkt wieder entgegennimmt.
Er selbst bringt sie dann ins Wahlbüro - und was dann? Hier könnte ein Wahlbetrug, rein theoretisch und ohne Unterstellung zu seinem Gunsten durch beispielweise nicht verschlossene/zugeklebten Briefe möglich sein und ein Austausch der Wahlzettel stattfinden! Es besteht die Möglichkeit, dass er sich als Listenvertreter und BWV-Vorsitzender alleine im Wahlbüro befindet!
Da wir zwar viele Schichtmitarbeiter aber nicht ausschließlich haben, müssten eigentlich Briefwahlunterlagen durch den Schicht-MA selbst angefordert werden (LAG Nürnberg 9TaBV 24/03) und dürfen nicht proaktiv durch den BWV per Vollmacht durch ihn selbst angeboten, gebracht und entgegengenommen werden!
Im weiteren sollten die Briefwahlunterlagen nicht per Postzustellung erfolgen, wenn der MA sie nicht im Wahlbüro selbst abgeben kann?
Ist nicht das Datum des Poststempels auschlaggebend für die rechtzeitige Abgabe und Zulassung zur Briefwahl, wenn der Mitarbeiter nicht seine Wahlunterlagen persönlich abgibt?
Habt ihr bereits schon rechtliche Kenntnis, ob dieses Verfahren legitim ist?
Ich möchte gerne die jetzige Vorgehensweise des BWV's unterbinden ggf. die Vorgehensweise übers AG anfechten.
Wie sind hierzu meine Chancen?