Anhörung bei Mitarbeiter mit befristetem Vertrag???

  • Hallo,

    in §102 ist die Mitbestimmung (Anhörung des BR) bei Kündigung geregelt.

    Wie verhält es sich denn bei einem befristeten Arbeitsvertrag?? Gibt es da auch eine Anhörung??

    Und wie sieht es bei einem Ausbildungsvertrag aus (ist ja auch zeitlich begrenzt)???

    Vielen Dank für Eure Antwort.

  • Befristete Verträge laufen aus. Es bedarf keiner Kündigung. Ergo auch keiner Anhörung.

    Gleiches gilt - sofern im Vertrag nicht anders geregelt - auch für Ausbildungsverträge.

    Tue es oder tue es nicht. Es gibt kein Versuchen. [YODA] - BRV, 9er Gremium, kein Tarif, sGBRV, sSBV

  • Bei einem befristeten Arbeitsvertrag kann nur außerordentlich gekündigt werden, eine ordentliche Kündigung ist gem. TzBfG nicht vorgesehen.

    Ansonsten läuft ein befristeter Arbeitsvertrag halt aus.

    Auch ein Ausbildungsvertrag läuft am Ende der Ausbildung aus.

    Die Kündigung eines laufenden Ausbildungsverhältnisses muss schon triftige Gründe haben und bedarf der Anhörung durch den BR.

    Das Leben ist Veränderung

    Starte dort, wo du stehst!

    Aber versuche jeden Tag einen neuen Startpunkt zu finden!
    Benutze das, was du hast!

    Aber versuche jeden Tag etwas neues zu benutzen!
    Tu das, was du kannst!

    Aber versuche jeden Tag etwas mehr zu tun!

  • Ergänzend zu meinen Vorschreibern:

    Auch wenn ich denke, dass es dir um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Ende der Laufzeit ging.

    Bei einem befristeten Arbeitsvertrag kann nur außerordentlich gekündigt werden, eine ordentliche Kündigung ist gem. TzBfG nicht vorgesehen.

    Dies kann aber im Arbeitsvertrag anders geregelt werden.

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Ja, da hast Du recht. In erster Linie geht es mir darum, ob grundsätzlich bei einem befristeten Vertrag zum Endzeitpunkt eine Anhörung notwendig ist oder ob der Vertrag ohne weiteres endet.

  • Hallo BRM,


    bei Ausbildungsverträge gibt es jedoch eine Informationsverpflichtung des Arbeitgebers rechtzeitig ob er übernehmen will oder nicht an den jeweiligen Azubi.

    Die Einhaltung dieser Verpflichtung kannst du prüfen nach § 80 BetrVG


    Weiterhin jenachdem welcher TV gültig ist muss der AG für einen Zeitraum x nach bestandender Prüfung übernehmen. Tut er das nicht muss er das mit dem BR vereinbaren

    Somit, auch wenn ein Vertragsende nach bestandene Prüfung vorgesehen ist hat der BR ein Anspruch auf Information und ggf. Mitbestimmung.


    Gruß

    rabauke