Hallo,
in §102 ist die Mitbestimmung (Anhörung des BR) bei Kündigung geregelt.
Wie verhält es sich denn bei einem befristeten Arbeitsvertrag?? Gibt es da auch eine Anhörung??
Und wie sieht es bei einem Ausbildungsvertrag aus (ist ja auch zeitlich begrenzt)???
Vielen Dank für Eure Antwort.
Anhörung bei Mitarbeiter mit befristetem Vertrag???
- BR_CM
- Erledigt
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Befristete Verträge laufen aus. Es bedarf keiner Kündigung. Ergo auch keiner Anhörung.
Gleiches gilt - sofern im Vertrag nicht anders geregelt - auch für Ausbildungsverträge.
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Bei einem befristeten Arbeitsvertrag kann nur außerordentlich gekündigt werden, eine ordentliche Kündigung ist gem. TzBfG nicht vorgesehen.
Ansonsten läuft ein befristeter Arbeitsvertrag halt aus.
Auch ein Ausbildungsvertrag läuft am Ende der Ausbildung aus.
Die Kündigung eines laufenden Ausbildungsverhältnisses muss schon triftige Gründe haben und bedarf der Anhörung durch den BR.
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Ergänzend zu meinen Vorschreibern:
Auch wenn ich denke, dass es dir um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Ende der Laufzeit ging.
Bei einem befristeten Arbeitsvertrag kann nur außerordentlich gekündigt werden, eine ordentliche Kündigung ist gem. TzBfG nicht vorgesehen.
Dies kann aber im Arbeitsvertrag anders geregelt werden.
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Ja, da hast Du recht. In erster Linie geht es mir darum, ob grundsätzlich bei einem befristeten Vertrag zum Endzeitpunkt eine Anhörung notwendig ist oder ob der Vertrag ohne weiteres endet.
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Er endet, wie es meine Vorschreiber bereits geschrieben haben.
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Hallo BRM,
bei Ausbildungsverträge gibt es jedoch eine Informationsverpflichtung des Arbeitgebers rechtzeitig ob er übernehmen will oder nicht an den jeweiligen Azubi.
Die Einhaltung dieser Verpflichtung kannst du prüfen nach § 80 BetrVG
Weiterhin jenachdem welcher TV gültig ist muss der AG für einen Zeitraum x nach bestandender Prüfung übernehmen. Tut er das nicht muss er das mit dem BR vereinbaren
Somit, auch wenn ein Vertragsende nach bestandene Prüfung vorgesehen ist hat der BR ein Anspruch auf Information und ggf. Mitbestimmung.
Gruß
rabauke
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Ich informiere auch gerne die Kollegen mit einem befristeten Vertrag , wenn sie auf mich zukommen, das sie sich min. 3 Monate vor Vertragsende arbeitslos melden müssen. Sonst gibt es eine Sperre.