Hallo Kollegen,
ich hatte das Thema mal in einem anderen Thread angerissen, deren Hauptthema es eigentlich nicht war. Ich habe aber nun doch eine etwas spezifischere Frage.
Wir sind ein Gemeinschaftsbetrieb. Betrieb A hat 16 MA+2 leitende Angestellte und war bei der Gründung der Hauptbetrieb, später wurde Betrieb B gegründet und hat ca 230 MA. Nun bekommen alle Mitarbeiter bei Betrieb A Änderungskündigungen zu gleichen Bedingungen in Betrieb B. Laut unserem RA ist der AG aus der Unterrichtungspflicht raus, da die 16 Personen nicht mindestens 10% der Gesamtbelegtschaft betreffen, wenn man alle Mitarbeiter beider Betriebe zusammenrechnet.
Wir haben daraufhin bei der GF nach dem Hintergrund der Geschichte gefragt. Es wurde uns mitgeteilt das es ein hoher organisatorischer Aufwand ist, die verbliebenen 16 Hanseln von Betrieb A zu verwalten(Lohnabrechnung, Arbeitskleidung etc.). Deswegen die Änderungskündigungen. Betrieb A hat Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge mit einigen anderen Unternehmen der Gruppe und soll quasi nur als Holding weiterbestehen.
Nun zu meinen Fragen:
1. Kann überhaupt ein Betriebsrat in einem Unternehmen weiterbestehen, in dem es keine Mitarbeiter mehr gibt, auch wenn er Teil eines Gemeinschaftsbetriebes ist?
2.Wir haben immer Betriebsratswahlen für den Gemeinschaftsbetrieb durchgeführt. Bei der nächsten Wahl könnten wir ja nur für Betrieb B wählen da ja in Betrieb A keine Mitarbeiter mehr beschäftigt sind?
3. Was passiert wenn der BR in Betrieb A erlöschen sollte und der AG nun doch wieder MA in Betrieb A anstellt, ist der BR dann automatisch wieder zuständig, da Gemeinschaftsbetrieb?
Etwas verworren, ich weiß aber trotzdem schonmal danke im voraus.