Hallo zusammen,
einem Mitarbeiter wurde fristlos gekündigt. Der BR hat der Kündigung nicht zugestimmt. Der Mitarbeiter weiß dies.
Nun kontaktiert mich der gekündigte Mitarbeiter per E-Mail (von privat) auf mein geschäftliches Konto.
Darf ich meine Arbeitszeit weiter dafür verwenden mit ihm Kontakt zu halten - sozusagen Betreuung nach seiner fristlosen Kündigung während die Kündigungsschutzklage noch vorbereitet wird und läuft? Oder ist dies dann als privates Gespräch mit einem Nicht-Firmenmitglied zu werten und ich begebe mich damit in eine Grauzone weil ich dafür Arbeitszeit opfere?
Zudem baut der AG die Kündigung auf eine bestimmte Argumentationskette auf die dem Mitarbeiter denke ich nicht klar ist. Dies zu wissen wäre sicher ein großer Vorteil für seinen Anwalt. Darf ich dieses Wissen aus der Anhörung des Betriebsrates zur Kündigung an den (Ex-)Mitarbeiter weitergeben?
Danke für eure Einschätzung.
Viele Grüße
Hubert