Arbeitszeit - Azubis unter 18 Jahre

  • Hallo zusammen,


    wir haben mehrer Azubis welche noch unter 18 Jahre alt sind.

    Aktuell haben unsere Azubis eine Arbeitszeit von Montags bis Donnerstag (8,5h) sowie am Freitag (4,5 H).

    Wenn ein Azubi 8,5h da ist und seine Tägliche Pause von 1h gemacht hat und ca. 5 Minuten später geht wird diese "Plus-Zeit" von 5 Minuten auf ein Flexi-Konto gutgeschreiben.

    Jedoch sammelt sich so schnell mal über das Jahr gesehen ca. 5 Stunden an.

    Die Zeit kann er jedoch Flexibel am Freitag z.B. abfeiern.


    Habt Ihr eine ähnliche Regelung, oder gibt es bei euch einen konsequenten Cut nach 8,5h?


    Grüße Blaubie ^^

  • wir haben für die Azubis in Gleitzeit die gleichen Regeln wie für Gleitzeitmitarbeiter.

    Für die Azubis der Ausbildungswekstatt haben wir feste Arbeitszeiten, Beginn um 7 Uhr Ende um 15:45 Uhr und freitags Ende um 14:30 Uhr.

  • wir haben für die Azubis in Gleitzeit die gleichen Regeln wie für Gleitzeitmitarbeiter.

    Für die Azubis der Ausbildungswekstatt haben wir feste Arbeitszeiten, Beginn um 7 Uhr Ende um 15:45 Uhr und freitags Ende um 14:30 Uhr.

    bedeutet dies, dass eine gewisse Flexibiliät zwecks "Plus-Stunden" bei Azubis möglich ist?

  • klar, das Gesetz (Jugendarbeitsschutzgesetz bei den U 18) schreibt die Grenzen vor die Einzuhalten sind und legt auch den möglichen Spielraum fest.

    lese hierzu §8 JArbSchG.


    im 5-Wochenzeitraum muss jedoch die Grenze 40h im Mittel eingehalten bleiben. somit in Fünf wochen sind nicht mehr als 200 Stunden zulässig. Da kommt bei uns keiner ran, wir haben vom TV her einen 35 Stundenwoche.


    Gruß

    rabauke

  • Definitiv nein! (Auch wen es Moritz gefällt...)

    Guck mal auf 21A. Da stehts...

    Nein HAWKY, da steht, dass ein TV das zulassen muss und du dann es in einer BV regeln darfst. Also erste Bedingung die erfüllt sein muss, ihr seit Tarifgebunden bzw. unterliegt einem gültigen Tarifvertrag (weil dieser z.B. allgemeinverbindlich ist für eure Branche)

    zweite Bedingung die erfüllt sein muss, im TV gibt es eine Öffnungsklausel die es ermöglicht für Auszubildende kürzere Pausenzeiten als die im §11 des Gesetzes stehen zuläßt.

    Dritte Bedingung: der BR schließt dann dazu eine BV.


    Ich kenne nun sehr viele TV sowohl bei der IGm wie auch im Öffentlichen Dienst. In keinem habe ich diese Öffnungsklausel gefunden. Wenn ihr die in eurem Betrieb und dem zugehörigen TV stehen habt, dann ist das so. Mich würde aber interessieren, wie der TV das geregelt hat und was es dann als Ausgleich gibt (immer nach der Schule frei?).


    gruß


    Rabauke