Lebensarbeitszeitkonto für Schwerbehinderte Mitarbeiter

  • Guten Morgen in die Runde,


    in unserem Betrieb gibt es eine Betriebsvereinbarung für Lebensarbeitszeitkonten. Dabei handelt es sich um ein Wertguthaben welches das Ziel hat, eine längerfristige Freistellung z. B. für Pflegezeit, Teilzeit oder Vorruhestand aus dem Einkommen des Arbeitnehmers zu finanzieren. In dieser Vereinbarung gibt es keinen Passus zum Thema Schwerbehinderung.

    Ich mache mir nun Gedanken darüber, wie sich diese Betriebsvereinbarung auf unsere schwerbehinderten Kollegen auswirkt. Theoretsich könnten diese ihren Mehrurlaub (Nachteilsausgleich) in das LAZ-Konto fließen lassen. Da dr Mehrurlaub jedoch für die Erholung gedacht is, sehe ich hier Diskussionspotential, wenn ein Schwerbehinderter seinen Mehrurlaub dauerhaft in dieses Konto fließen lässt.

    Hat jemand diesbezüglich schon mal Konflikte erlebt bzw. hat jemand einen Tipp, wo ich gute Infos erhalten kann?


    Vorab vielen Dank und Grüße

  • Hallo Run,


    wieso kann der Urlaub da rein?

    der gesetzliche Urlaub kann sicher nicht da rein, denn der ist im "Kalenderjahr" zwingend zu nehmen.

    Das gleiche gilt für den SB-Urlaub. (mein Verständnis aus dem Bundesurlaubsgesetz und SGB IX)


    Ob der Urlaub, der darüber hinaus gewährt wird da rein kann hängt von den Voraussetzungen ab, weswegen es den gibt. Wenn der Tariflich ist muss der TV hierzu eine Öffnungsklausel haben. Unser TV verlangt die Urlaubsnahme im Kalenderjahr und hat hierfür keine Öffnungsklausel.


    Gruß

    rabauke

  • Hallo,

    ich sehe da kein Problem.

    Bei uns gibt es auch ein Tarifliches Langzeitkonto wo ich Urlaub, Alterfreizeit, Überstunden etc. einbringen kann.

    Bei dem gesetzlichen Urlaub bin ich bei Rabauke allerdings nicht bei dem Tariflichen Zusatzurlaub.

    Selbst Altersfreizeittage die es bei uns in der Chemie gibt kann ich in das Langzeitkonto einbringen obwohl sie eigentlich der Erholung dienen sollen.


    Gruss

  • Hallo Buschmeister,


    da sind wir doch einig. der TV müssen die Öffnung zulassen für den Urlaub, der über den gesetzlichen hinausgeht.

    4 Wochen puls 1 Woche für den Schwerbehinderten sind unantastbar zu nehmen.

    Wenn einer TV zuläßt, die 2 Wochen die über den gesetzlichen hinaus gehen im das Langzeitkonto zu sparen, OK, dann ist das so. Unser TV läßt das nicht zu und auch der TV Langzeitkonto läßt nur Zeitgutschriften zu und keine Urlaubstage.


    Was sind Altersfreizeittage? je älter ich bin desto mehr frei habe ich? Ist das mit dem AGG vereinbar? hat da noch kein "Junger" geklagt, das er diese Tage nicht bekommt?


    Im Öffentlichen Dienst meine ich wurde mal die Regelung je Älter um so mehr frei gekippt wegen AGG wenn ich das richtig in Erinnerung habe.


    gruß

    Rabauke

  • Hallo,

    in der Chemie gibt es ab 55 in Schicht und ab 57 in Tagschicht eine Tarifliche Arbeitszeitverkürzung von 2,5 Std die Woche

    Die gibt es schon ewig und drei Tage so das ich mal davon Ausgehe das die rechtens ist da die Arbeitgeber diese Arbeitszeitverkürzung jede Tarifrunde in frage stellen und nicht gegen Ankommen


    Gruß

  • Hallo,


    der Zusatzurlaub für Schwerbehinderte ist gesetzlicher Urlaub und unterliegt deswegen den Regelungen des BUrlG.

    Er muß deswegen grundsätzlich im laufenden Jahr genommen werden und darf nicht auf Zeitkonten bis zur Rente angespart werden.

  • Leider ist das nicht Rechtens und die Tarifvertragsparteien sind dabei dieses anzupassen, weil unsere Altersfreizeit gegen das AGG verstößt. Hat was mit der Teilzeit zu tun...

    https://juris.bundesarbeitsger…19-04-18/1_AZR_307-17.pdf


    Da kann noch einiges geschehen.

  • Leider ist das nicht Rechtens und die Tarifvertragsparteien sind dabei dieses anzupassen, weil unsere Altersfreizeit gegen das AGG verstößt. Hat was mit der Teilzeit zu tun...

    https://juris.bundesarbeitsger…19-04-18/1_AZR_307-17.pdf


    Da kann noch einiges geschehen.

    Das Urteil ist mir bekannt hat aber nichts damit zu tun das die Alterfreizeit an sich gegen das AGG verstößt.

    Es besagt nur das Teilzeitbeschäftigte auch eine anteilige Altersfreizeit bekommen müssen, welches die Arbeitgeber in der Vergangenheit abgelehnt haben.

    Bitte das Urteil nochmal lesen


    Gruß

  • Hallo In die Runde,


    entschuldigung für das verspätete melden, mein Account wollte nicht so wie ich wollte :)


    Also, wir haben eine BV zu dem Thema und auf Grund geänderter Tarifverträge folgendes darin stehen:

    "... Ebenso wird ... § 3 ... geregelt, dass Urlaub im Umfang von 6 Tagen pro Urlaubsjahr eingestellt werden kann. Der Vorstand lässt eine Umwandlung von 9 Tagen pro Urlaubsjahr zu, unter der Voraussetzung, dass mindestens 25 Tage Urlaub bzw. tarifliche. Freistellung in Anspruch genommen wurden...."


    Eine eigene Regelung für den Zusatzurlaub der schwerbehinderten Kolleginnen/Kollegen gibt es nicht.

    Ich denke halt, dass es blöde Diskussionen geben kann, wenn ein schwerbehiderter Kollege seinen zusätzlichen Urlaub in ein LAZ einzahlt, so nach dem Motto "So schlecht kanns dir ja nicht gehen, wenn du deinen Zusatzurlaub nicht in Anspruch nimmst."

  • Hallo Run2018,

    wenn 25 Tage Urlaub genommen werden müssen, kann das passen unter der Voraussetzung dass Ihr eine 5 Tage Woche habt (20 Tage gesetzlicher Mindesturlaub + 5 Tage SB Urlaub) bei 6 Tage Woche passt das nicht dann wären 24 Tage Mindesturlaub zu nehmen + SB Urlaub

    Für Freiwilligeen Urlaub (von Seiten AG) kann ja anders verfahren werden.

    Viele Grüße

    Bernd

  • Hallo Run,


    wie hoch ist denn euer tariflicher Urlaub?

    Der SB-Urlaub kann sicher nicht eingespeißt werden, der ist zwingend zu nehmen!


    Wenn dein Kollege aber tariflich 32 Tage hat plus 5 Zusätzliche nach SGB IX, dann kann er problemlos die 9 Tage einbringen weil immer noch 23 puls 5 übrig bleiben, also 25 Tage.

    Wäre er nicht SB könnte er nur 7 Einbringen.


    Gruß

    Rabauke