Guten Morgen in die Runde,
in unserem Betrieb gibt es eine Betriebsvereinbarung für Lebensarbeitszeitkonten. Dabei handelt es sich um ein Wertguthaben welches das Ziel hat, eine längerfristige Freistellung z. B. für Pflegezeit, Teilzeit oder Vorruhestand aus dem Einkommen des Arbeitnehmers zu finanzieren. In dieser Vereinbarung gibt es keinen Passus zum Thema Schwerbehinderung.
Ich mache mir nun Gedanken darüber, wie sich diese Betriebsvereinbarung auf unsere schwerbehinderten Kollegen auswirkt. Theoretsich könnten diese ihren Mehrurlaub (Nachteilsausgleich) in das LAZ-Konto fließen lassen. Da dr Mehrurlaub jedoch für die Erholung gedacht is, sehe ich hier Diskussionspotential, wenn ein Schwerbehinderter seinen Mehrurlaub dauerhaft in dieses Konto fließen lässt.
Hat jemand diesbezüglich schon mal Konflikte erlebt bzw. hat jemand einen Tipp, wo ich gute Infos erhalten kann?
Vorab vielen Dank und Grüße