Guten Tag, wir haben momentan folgenden Fall bei uns im Betrieb. Ich hoffe ich kann es einigermassen verständlich rüberbringen
Ein Mitarbeiter in Dreischicht wurde vor ca einem halben Jahr gefragt ob er eine zusätzliche Aufgabe zu seiner normalen Tätigkeit für eine kleine Gehaltsaufstockung übernimmt. Dem wurde zugestimmt. Vor etwa einem Monat wurde beschlossen das er sich (weiterhin in Dreischicht) nurnoch um diese zusätzliche Aufgabe kümmern soll. Auch dem wurde zugestimmt. Heute kam von Seiten des AG das das Schichtsystem für den MA auf reine Frühschicht umgestellt werden soll. Der MA soll aber aufgrund der kleinen Gehaltserhöhung keinen weiteren Ausgleich für die nun fehlenden Zuschläge bekommen. Durch die Fehlenden Zuschläge bekommt er nun weniger als vor der Erhöhung. Dazu muss man sagen das es sich dabei um das warten von Aufnahmen handelt, es hat also nichts mit dem wegfall von Aufträgen oder geringeren Abrufen zu tun.
Meine Frage ist darf der AG das einseitig beschliessen oder fällt das in unsere Mitbestimmung.
Vielen Dank im vorraus für die Hilfe.