Schichtmodeländerung für einzelnen Arbeitnehmer

  • Guten Tag, wir haben momentan folgenden Fall bei uns im Betrieb. Ich hoffe ich kann es einigermassen verständlich rüberbringen :)

    Ein Mitarbeiter in Dreischicht wurde vor ca einem halben Jahr gefragt ob er eine zusätzliche Aufgabe zu seiner normalen Tätigkeit für eine kleine Gehaltsaufstockung übernimmt. Dem wurde zugestimmt. Vor etwa einem Monat wurde beschlossen das er sich (weiterhin in Dreischicht) nurnoch um diese zusätzliche Aufgabe kümmern soll. Auch dem wurde zugestimmt. Heute kam von Seiten des AG das das Schichtsystem für den MA auf reine Frühschicht umgestellt werden soll. Der MA soll aber aufgrund der kleinen Gehaltserhöhung keinen weiteren Ausgleich für die nun fehlenden Zuschläge bekommen. Durch die Fehlenden Zuschläge bekommt er nun weniger als vor der Erhöhung. Dazu muss man sagen das es sich dabei um das warten von Aufnahmen handelt, es hat also nichts mit dem wegfall von Aufträgen oder geringeren Abrufen zu tun.

    Meine Frage ist darf der AG das einseitig beschliessen oder fällt das in unsere Mitbestimmung.


    Vielen Dank im vorraus für die Hilfe.

  • Wir sind ein recht neuer BR. Ich dachte mir schon das es in unsere MB fällt. Allerdings wurde soviel darüber diskutiert und einige Mitglieder sind der Meinung das es das Recht des AGs ist Schichtenmodelle zu ändern das ich mich ein wenig verunsichern habe lassen. Vielen Dank für die Hilfe ich werde es bei der nächsten Sitzung nochmal ansprechen

  • Hallo Simic,


    klar seit ihr in der Mitbestimmung.

    Schichtzulagen sind Erschwerniszulagen. Fällt die Erschwernis weg, dann fällt auch die Zulage weg. Da die Nachtschichtzulagen überwiegend Steuer und Sozialabgaben frei sind macht das schon mal ein paar hundert Euro aus.


    Die Frage ist aber, was will der Mitarbeiter. ich habe gerne auf diese Zulagen verzichtet. Nicht mehr morgens um halb 6 im Betrieb sein zu müssen war es mir wert.

    meine Frau hat auch gerne verzichtet, nicht mehr nacht um 23 Uhr noch 7 Stunden Arbeitszeit vor sich zu haben war es ihr Wert.


    Ihr seit also nur in der Mitbestimmung, ob der Mitarbeiter weiterhin "gesundheitlich belastet werden" soll wegen arbeiten in Schichtll oder seine Arbeitszeit gesundheitsverträglich sein soll und damit die Erschwernisszulage weg fällt.


    Geld wird ihm sicher nicht abgenommen ;). Er bekommt nur keine Erschwerniszulage mehr.


    Wie habt ihr denn die Eingruppierung überprüft? Seit ihr tarifgebunden? Besteht die Möglichkeit zu prüfen, ob er überhaupt das richtige Entgelt für die Tätigkeit, die er nun verrichtet erhält. Wobei dieses hättet ihr schon beim Aufgabenwechsel überprüfen können.

    Wenn ihr der Versetzung von 3-Schicht auf Tagesschicht die Zustimmung verweigern wollt, dann muss es dafür schon Gründe nach dem BetrVG geben. Der Wegfall von Erschwerniszulagen weil die Arbeitsbedingungen besser geworden sind (Gesünder denn Arbeitszeit=Arbeits- und Gesundheitsschutz) wird da sicher nicht ausreichen.


    gruß

    Rabauke