Mutterschutzgeld

  • Hallo zusammen,

    vielleicht kann jemand von Euch helfen:

    Eine Kollegin ist im Beschäftigungsverbot. Sie bekommt ihren Lohn weiter, allerdings fließen die in den letzten drei Monaten ausgezahlten Zuschläge für Sonn- und Nachtarbeit in die Lohnberechnung nicht ein. Da bin ich schon mal stutzig:


    § 18 Mutterschutzgesetz:

    "Eine Frau, die wegen eines Beschäftigungsverbots außerhalb der Schutzfristen vor oder nach der Entbindung teilweise oder gar nicht beschäftigt werden darf, erhält von ihrem Arbeitgeber Mutterschutzlohn. Als Mutterschutzlohn wird das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt der Schwangerschaft gezahlt. Dies gilt auch, wenn wegen dieses Verbots die Beschäftigung oder die Entlohnungsart wechselt."


    Danach wären nach meinem Verständnis auch die genannten Zuschläge mit drin. Sehe ich das richtig?


    Jetzt ist die schwangere Kollegin erst seit 1 Monat vor Schwangerschaftsbeginn wieder mit voller Stundenzahl angestellt. Vorher war sie während ihrer Elternzeit mit 20 Stunden beschäftigt. Wird diese geringere Stundenzahl mitberechnet? Dann bekäme sie durch die Arbeit weniger Geld, als wenn sie ganz zu Hause geblieben wäre und sollte vielleicht besser nicht nachfragen. Oder die reduzierte Beschäftigung während der Elternzeit zählt als getrennter Vertrag und fließt in die Berechnung nicht ein.


    Könnt Ihr das auflösen?

    Danke schon mal für Antworten!